====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Aargau, 2020) ====== THC-Spuren im Blut genügen für eine Verurteilung. Hier ein typischer Strafbefehl beim ersten Mal. Auch hier kostet es schon über 3'000 Franken, ausserdem gibt es einen Eintrag im Strafregister. | {{:thc_recht:fud_ag_2020_a.jpg|}} | | {{:thc_recht:fud_ag_2020_b.jpg|}} | | {{:thc_recht:fud_ag_2020_c.jpg|}} | ====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Bern, 2020) ====== Hier ist es etwas günstiger, aber dennoch: 2'500 Franken. Für die Strafe entscheidend war Fahren unter Drogen, das ist ein Vergehen. Der Anbau und Besitz für Eigenkonsum ist dagegen eine Bagatelle (Übertretung). | {{:thc_recht:fud_be_2020_a.jpg|}} | | {{:thc_recht:fud_be_2020_b.jpg|}} |