====== Die Beratungen zum Medizinalhanf haben begonnen ====== **Die erste Hürde ist genommen: Die Kommission des Nationalrates hat der Gesetzesänderung für einen erleichterten Zugang zu Cannabis­arznei­mitteln zugestimmt. Die Gegnerschaft ist nicht gross, aber die Lockerungen für Medi­zinalhanf sind auch nicht gerade spektakulär.** ===== Die ersten Beratungen ===== Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat im Oktober 2020 als erste Kommission über die Erleichterungen für Cannabis­arzneimittel beraten und dieser Änderung des BetmG sehr deutlich mit 22:3 ­zugestimmt. Im Wesentlichen ist sie dabei dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Doch hat die Kommission beantragt, dass weitere Daten erhoben werden sollen. In den ersten ­Jahren nach Inkrafttreten ­dieser Änderung müssen die Ärztinnen und Ärzte, die THC-reiche Produkte verschreiben, ja verschiedene Daten erheben und zur Auswertung weiterleiten. Hier möchte die ­Kommission, dass speziell auch allfällige Nebenwirkungen rapportiert werden. ===== Der Inhalt der Vorlage ===== Im Kern geht es darum, dass keine Aus­nahmebewilligungen des Bundesamtes für ­Gesundheit (BAG) mehr nötig wären, ­sondern dass Medizinalhanf über das Swissmedic-Kontrollsystem laufen könnte. Damit hätten Ärzte und Ärztinnen einen grösseren Spielraum bei der Behandlung mit THC-reichen Arzneimitteln. Es soll jedoch keine Anbaumöglichkeit für Kranke geben und die Krankenkassen ­müssten solche Arzneimittel weiterhin nicht vergüten. Damit wird diese Gesetzes­änderung, wenn sie schliesslich durch das ­Parlament gekommen ist, wohl nur für ­wenige Kranke bezahlbaren Medizinalhanf ermöglichen und daher nur begrenzt ­wirksam sein. ⇒ Eine detailliertere Einschätzung der ­Vorlage haben wir im Legalize it! 88 auf den Seiten 4–5 veröffentlicht. ===== Die drei nächsten Stufen ===== Als Nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat (geplant ist für diese Diskussion der 8. Dezember 2020, dafür liegen ­einige Minderheitsanträge vor). Dann folgt die ­Kommission des Stände­rates (SGK-S) und schliesslich der Ständerat. Allenfalls braucht es dann noch ein Differenz­bereinigungsverfahren.