~~NOTOC~~ ====== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? ====== ===== Antwort: Anbau von Hanf mit THC ist grundsätzlich verboten ===== {{ :thc_recht:sh2020.jpg}} **Der Anbau von Hanf mit 1 % THC oder mehr ist in der Schweiz grundsätzlich verboten!** 1 % THC ist ein solch tiefer Wert, dass mit solchen Pflanzen zwar kein Rausch erzeugt werden kann. Bereits Stecklinge können über 1 % THC aufweisen. Blüten oder Haschisch kommen üblicherweise auf mindestens 5 bis über 20 % THC. Dennoch gilt alles ab 1 % THC als verbotenes Betäubungsmittel. Wer seine illegalen Hanfpflanzen fotografiert, sollte mindestens sicherstellen, dass die Bilder ohne GPS-Koordinaten gespeichert werden. Sonst ist das Auffinden der Plantage oder Anlage ein Leichtes. Generell sollte man illegale Pflanzen, Materialien oder auch Konsum am besten gar nicht fotografisch festhalten. Der Anbau von [[thc_recht/cbdhanf|CBD-Hanf mit weniger als 1 % THC]] hingegen fällt nicht unter das BetmG und ist erlaubt, [[thc_recht/li750607#kantonale_meldepflicht_fuer_hanfkulturen|muss aber je nach Kanton gemeldet werden]]. Zahlreiche Herstellerinnen und Produzenten bieten solche Produkte auf dem Schweizer Markt an. Auch Private dürfen solche Pflanzen anbauen, allerdings kann das durchaus zu einem Strafverfahren führen: Es kann bei der Polizei der Verdacht aufkommen, dass es sich um illegale Pflanzen handeln könnte. Dann muss dies abgeklärt werden. Entweder mit einem Schnelltest (der THC-arme von THC-reichen Pflanzen unterscheiden kann) oder auch mit einer Analyse in einem Labor (wenn man es genau wissen möchte). {{page>mithilfe/landing_kaesten&nofooter}} ====== Nachgehakt ====== ===== …und für den Eigenbedarf? ===== Viele THC-Konsumierende denken, sie dürften ein paar Pflanzen Gras für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum von THC-haltigem Cannabis strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Es gibt keine legalen Hanfpflanzen zum Kiffen. Auch nicht eine Einzige. === Der Vollständigkeit halber... === Es gibt eine eher theoretische Ausnahme: Wer bis zu 10 Gramm THC-haltiges Cannabis für den eigenen Konsum besitzt/kauft/anbaut, macht sich [[thc_recht:quasilegal|nicht strafbar]]. (Aber Achtung: Der Konsum jedoch ist [[thc_recht:normalillegal|immer verboten]].) Wenn jemand also ein äusserst kleines Pflänzchen für den eigenen Konsum anbaut, kann das straffrei sein. Allerdings muss das Pflänzchen wirklich sehr klein sein und sollte auch feucht unter den 10 Gramm liegen (denn wenn eine Pflanze getrocknet 20 % THC aufweist, dann kann sie feucht durchaus ein paar Prozent THC aufweisen). ===== …und die Hanfsamen? ===== Auch Hanfsamen sind illegal: Sobald aus einem Samen eine Pflanze mit mehr als 1 % THC wachsen kann, ist er ein «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis», so die Formulierung im Gesetz. Was die Behörden mit Hanfsamenbestellungen aus dem Ausland so anstellen, zeigt unser Bericht [[thc_recht:samenverfolgung|Die Hanfsamenverfolgung in neuen Dimensionen]]! ===== Was genau ist verboten? ===== Was genau in der Schweiz verboten ist, definiert [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de|die BetmVV-EDI]], welche folgende Substanzen aufzählt: * «Cannabis: Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent hergestellt werden.» * Cannabis-extrakt, Cannabis-harz, Cannabis-öl und Cannabis-tinktur: «siehe unter Cannabis» * Cannabis-samen und Cannabis-stecklinge «für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent.»