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Mit dieser Vorlage soll eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis geschaffen werden, um Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen.
Status: Der Bundesrat hat die Verordnung zu den Cannabis-Pilotversuchen am 31. März veröffentlicht, sie tritt Mitte Mai in Kraft. Dann können Gesuche für Pilotversuche beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht werden. Konkrete Versuchsprojekte werden wohl 2022 starten.
Seit 2005 gab es viele Diskussionen, ob Versuchsprojekte mit eigentlich verbotenem Hanf (1 % THC und mehr) durchgeführt werden sollten und könnten. Nun sind die parlamentarischen Beratungen dazu im September 2020 abgeschlossen worden.
Unsere Artikel zur Änderung des BetmG aus den letzten Jahren findest du hier.
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