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Mit dieser Vorlage wurde eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis geschaffen, um Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen.
Die Verordnung zu den Cannabis-Pilotversuchen ist Mitte Mai in Kraft getreten. Jetzt können Gesuche für Pilotversuche beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht werden. Konkrete Versuchsprojekte werden wohl 2022 starten.
Die Stadt Zürich hat am 14. September Details zur Zürcher Cannabis-Studie auf https://www.stadt-zuerich.ch/cannabisprojekt veröffentlicht. Wir sind dran, ein Gesuch für einen Cannabis Social Club in der Stadt Zürich auszuarbeiten. Die Stadt wird alle Gesuche gesammelt im 1. Quartal 2022 beim BAG einreichen. Starten kann das Projekt dann frühstens im Herbst 2022.
Du kannst dich bereits auf unserer Warteliste eintragen!
Stadt | Start Pilotprojekt |
---|---|
Basel | Mitte 2022 |
Bern | 2. Halbjahr 2022 |
Zürich | Herbst 2022 |
Luzern (Partner von Bern) | nicht vor 2023 |
Genf | noch nicht bekannt |
St. Gallen | noch nicht bekannt |
Lausanne | noch nicht bekannt |
Seit 2005 gab es viele Diskussionen, ob Versuchsprojekte mit eigentlich verbotenem Hanf (1 % THC und mehr) durchgeführt werden sollten und könnten. Nun sind die parlamentarischen Beratungen dazu im September 2020 abgeschlossen worden.
Unsere Artikel zur Änderung des BetmG aus den letzten Jahren findest du hier.
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