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 Im Gesetz steht nun: Konsum kann mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Es ist also keine absolute Pflicht... Hier muss sich noch zeigen, ob sich alle Kantone/Polizeien mit der Ordnungsbusse abfinden können (in der Vernehmlassung waren ja viele Polizeien dagegen) oder ob sie versuchen werden, den Kiffenden weitere illegale Handlungen nachzuweisen. Das könnten sie, indem sie doch eine [[thc_recht:verzeigung|Befragung]] durchführen und so hoffen, dass sich die Leute selber mit weiteren illegalen Handlungen belasten (beispielsweise zugeben, dass man gestern auch einen Joint geraucht hat – dies würde bereits genügen, da­mit die Polizei eine [[thc_recht:normalillegal|normale Verzeigung]] durchführen kann).</WRAP> Im Gesetz steht nun: Konsum kann mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Es ist also keine absolute Pflicht... Hier muss sich noch zeigen, ob sich alle Kantone/Polizeien mit der Ordnungsbusse abfinden können (in der Vernehmlassung waren ja viele Polizeien dagegen) oder ob sie versuchen werden, den Kiffenden weitere illegale Handlungen nachzuweisen. Das könnten sie, indem sie doch eine [[thc_recht:verzeigung|Befragung]] durchführen und so hoffen, dass sich die Leute selber mit weiteren illegalen Handlungen belasten (beispielsweise zugeben, dass man gestern auch einen Joint geraucht hat – dies würde bereits genügen, da­mit die Polizei eine [[thc_recht:normalillegal|normale Verzeigung]] durchführen kann).</WRAP>
Zuletzt geändert: 1970/01/01 01:00

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