Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
thc_recht:autofahren [2019/04/02 02:49] fabianthc_recht:autofahren [2019/04/25 15:01] – [Verkehrszulassung-Verordnung] sos
Zeile 36: Zeile 36:
 ===== Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut ===== ===== Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut =====
  
-==== Konkrete Untersuchung oder Blutwerte? ====+===== Konkrete Untersuchung oder Blutwerte? =====
  
 Früher musste eine Ärztin oder ein Arzt in einer konkreten Untersuchung überprüfen, ob ein Autolenker oder eine Autolenkerin fahrfähig war oder nicht. Doch seit der Einführung der Nulltoleranz im Jahr 2005 genügt der Nachweis von THC im Blut zum Nachweis der Fahrunfähigkeit.\\ In der Verordnung steht, dass //«Tetrahydrocannabinol (Cannabis)»// im Blut nachgewiesen zur Fahrunfähigkeit führt. Dies stellt ein Vergehen dar ([[thc_recht:starkillegal|stark illegal]]) und wird dementsprechend bestraft. Dazu kommt ein befristeter Ausweisentzug und anschliessend das Verfahren beim Strassenverkehrsamt (siehe [[thc_recht:autofahren#massnahmen_des_strassenverkehrsamtes|unten]]). Früher musste eine Ärztin oder ein Arzt in einer konkreten Untersuchung überprüfen, ob ein Autolenker oder eine Autolenkerin fahrfähig war oder nicht. Doch seit der Einführung der Nulltoleranz im Jahr 2005 genügt der Nachweis von THC im Blut zum Nachweis der Fahrunfähigkeit.\\ In der Verordnung steht, dass //«Tetrahydrocannabinol (Cannabis)»// im Blut nachgewiesen zur Fahrunfähigkeit führt. Dies stellt ein Vergehen dar ([[thc_recht:starkillegal|stark illegal]]) und wird dementsprechend bestraft. Dazu kommt ein befristeter Ausweisentzug und anschliessend das Verfahren beim Strassenverkehrsamt (siehe [[thc_recht:autofahren#massnahmen_des_strassenverkehrsamtes|unten]]).
  
-==== Der Nachweis im Blut ====+===== Der Nachweis im Blut =====
  
 Wenn das Blut mit rechtsmedizinischen Metho­den untersucht wird, kann die darin vorhandene Menge an THC bestimmt werden. Angegeben wird sie in Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) bzw. ­Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). (Ähnliches beim Alkohol: Im Blut kann der Promillegehalt an Alkohol bestimmt werden.) Was aber sagt der Wirkstoffgehalt im Blut aus? Kann nun von diesen Werten auf die konkrete Bekifftheit oder Alkoholisierung geschlossen werden? Beim Alkohol sagt der Gesetzgeber Ja und meint, mehr als 0.5 Promille seien für das Führen eines Fahrzeuges nicht zulässig. Umgekehrt bedeutet dies, dass jemand mit 0.4 Promille Alkohol Auto fahren darf.\\ Bei den illegalen Drogen jedoch soll der Grenzwert null sein bzw. die Grenze von dem, was das Messgerät gerade noch messen kann (etwa ein Mikrogramm pro Liter). Mit der 2005 eingeführten Verordnung genügt also schlicht das Vorhandensein einer äusserst geringen Menge an THC im Blut für die Feststellung der Fahrunfähigkeit: Der Nachweisgrenzwert beträgt 1.5 µg/L. Vom gemessenen THC-Durchschnittswert werden 30 % abgezogen. Ein gemessener Blutwert von 2.2 genügt dann für den Nachweis von THC im Blut und damit ist die Fahrunfähigkeit bewiesen, auch wenn keine Auffälligkeiten beim Lenker/der Lenkerin zu erkennen sind.\\ Das ist ein extrem tiefer Wert, der nichts mit einer konkreten Bekifftheit/Beeinträchtigung zu tun hat. Denn kurz nach dem Konsum können Werte von dutzenden bis über 100 Mikrogramm pro Liter Blut gemessen werden.  Wenn das Blut mit rechtsmedizinischen Metho­den untersucht wird, kann die darin vorhandene Menge an THC bestimmt werden. Angegeben wird sie in Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) bzw. ­Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). (Ähnliches beim Alkohol: Im Blut kann der Promillegehalt an Alkohol bestimmt werden.) Was aber sagt der Wirkstoffgehalt im Blut aus? Kann nun von diesen Werten auf die konkrete Bekifftheit oder Alkoholisierung geschlossen werden? Beim Alkohol sagt der Gesetzgeber Ja und meint, mehr als 0.5 Promille seien für das Führen eines Fahrzeuges nicht zulässig. Umgekehrt bedeutet dies, dass jemand mit 0.4 Promille Alkohol Auto fahren darf.\\ Bei den illegalen Drogen jedoch soll der Grenzwert null sein bzw. die Grenze von dem, was das Messgerät gerade noch messen kann (etwa ein Mikrogramm pro Liter). Mit der 2005 eingeführten Verordnung genügt also schlicht das Vorhandensein einer äusserst geringen Menge an THC im Blut für die Feststellung der Fahrunfähigkeit: Der Nachweisgrenzwert beträgt 1.5 µg/L. Vom gemessenen THC-Durchschnittswert werden 30 % abgezogen. Ein gemessener Blutwert von 2.2 genügt dann für den Nachweis von THC im Blut und damit ist die Fahrunfähigkeit bewiesen, auch wenn keine Auffälligkeiten beim Lenker/der Lenkerin zu erkennen sind.\\ Das ist ein extrem tiefer Wert, der nichts mit einer konkreten Bekifftheit/Beeinträchtigung zu tun hat. Denn kurz nach dem Konsum können Werte von dutzenden bis über 100 Mikrogramm pro Liter Blut gemessen werden. 
  
-==== Wie lange bleibt der THC-Wert im Blut nach dem Konsum über 1.5? ====+===== Wie lange bleibt der THC-Wert im Blut nach dem Konsum über 1.5? =====
  
 Das ist individuell und nach Konsummenge sehr unterschiedlich. Wer nur alle paar Wochen «eins raucht», ist vielleicht nach sechs Stunden unter diesem Wert. Doch wer täglich konsumiert, weist vielleicht immer einen höheren Wert auf. Dieser würde erst nach mehrtägiger Abstinenz unter 1.5 fallen. Das ist individuell und nach Konsummenge sehr unterschiedlich. Wer nur alle paar Wochen «eins raucht», ist vielleicht nach sechs Stunden unter diesem Wert. Doch wer täglich konsumiert, weist vielleicht immer einen höheren Wert auf. Dieser würde erst nach mehrtägiger Abstinenz unter 1.5 fallen.
  
-==== Was bedeutet das für THC-Konsumierende? ====+===== Was bedeutet das für THC-Konsumierende? =====
  
 Wer gelegentlich kifft, sollte also vor dem Autofahren mindestens sechs Stunden nicht gekifft haben. Wer regelmässig kifft, gilt hingegen nie als fahrtauglich, ausser er/sie würde drei Tage vor dem Autofahren mit Kiffen aussetzen. Hier sehen wir deutlich, dass die Nulltoleranz weit über das Ziel hinausgeht, nur die fahruntauglichen Kiffenden aus dem Verkehr zu ziehen. Sie verunmöglicht das legale Autofahren für Menschen, die regelmässig THC konsumieren, selbst wenn sie immer eine Nacht zwischen Konsum und Fahren legen! Wer gelegentlich kifft, sollte also vor dem Autofahren mindestens sechs Stunden nicht gekifft haben. Wer regelmässig kifft, gilt hingegen nie als fahrtauglich, ausser er/sie würde drei Tage vor dem Autofahren mit Kiffen aussetzen. Hier sehen wir deutlich, dass die Nulltoleranz weit über das Ziel hinausgeht, nur die fahruntauglichen Kiffenden aus dem Verkehr zu ziehen. Sie verunmöglicht das legale Autofahren für Menschen, die regelmässig THC konsumieren, selbst wenn sie immer eine Nacht zwischen Konsum und Fahren legen!
  
-==== Polizeikontrolle im Verkehr ====+===== Polizeikontrolle im Verkehr =====
  
 Anlässe für Polizeikontrollen im Verkehr:\\ ➡ ein realer Fehler beim Führen eines Motorfahrzeuges (z. B. Überfahren einer Sicher­heits­linie, zu schnelles Fahren, ein defektes Licht oder die Verwicklung in einen Unfall)\\ ➡ das langsame Fahren, z. B. weil jemand orts­unkundig ist\\ ➡ eine Verkehrsgrosskontrolle ohne spezifischen Grund\\ ➡ gezielte Suche nach Menschen, die früher bereits mit Cannabis auffällig geworden sind. Anlässe für Polizeikontrollen im Verkehr:\\ ➡ ein realer Fehler beim Führen eines Motorfahrzeuges (z. B. Überfahren einer Sicher­heits­linie, zu schnelles Fahren, ein defektes Licht oder die Verwicklung in einen Unfall)\\ ➡ das langsame Fahren, z. B. weil jemand orts­unkundig ist\\ ➡ eine Verkehrsgrosskontrolle ohne spezifischen Grund\\ ➡ gezielte Suche nach Menschen, die früher bereits mit Cannabis auffällig geworden sind.
Zeile 60: Zeile 60:
 Die einen Polizeien führen nach wie vor die Schnelltests durch, die normalerweise THC-COOH im Schweiss oder Urin nachweisen. Ist dieser positiv, kann eine ärztliche Untersuchung und eine THC-Blutprobe im Spital verfügt werden. Denn THC-COOH ist rechtlich nicht relevant für das Fahren unter Drogen. Hier zählt einzig der THC-Wert im Blut.\\ Andere Polizeien haben neue Testverfahren eingeführt, die oh­ne die (ungenauen) Drogenschnelltests auskommen. Dabei wird der Fahrer oder die Fahrerin während dreier Minuten standardisiert durch die Polizei befragt und aufgrund der Antworten und sichtbaren Elemente (Speichelfluss, Augenverhalten etc.) entschieden, ob sie die Person ins Spital zur genaueren Abklärung bringen will. Wenn sie das will, muss die Polizei:\\ ➡ die Verdächtigen befragen und ein Protokoll erstellen\\ ➡ sie für die Blutprobe ins Spital chauffieren\\ ➡ den Führerausweis vorläufig entziehen\\ ➡ die Verdächtigen bei der Staatsanwaltschaft verzeigen\\ ➡ Meldung an das Strassenverkehrsamt erstatten. Die einen Polizeien führen nach wie vor die Schnelltests durch, die normalerweise THC-COOH im Schweiss oder Urin nachweisen. Ist dieser positiv, kann eine ärztliche Untersuchung und eine THC-Blutprobe im Spital verfügt werden. Denn THC-COOH ist rechtlich nicht relevant für das Fahren unter Drogen. Hier zählt einzig der THC-Wert im Blut.\\ Andere Polizeien haben neue Testverfahren eingeführt, die oh­ne die (ungenauen) Drogenschnelltests auskommen. Dabei wird der Fahrer oder die Fahrerin während dreier Minuten standardisiert durch die Polizei befragt und aufgrund der Antworten und sichtbaren Elemente (Speichelfluss, Augenverhalten etc.) entschieden, ob sie die Person ins Spital zur genaueren Abklärung bringen will. Wenn sie das will, muss die Polizei:\\ ➡ die Verdächtigen befragen und ein Protokoll erstellen\\ ➡ sie für die Blutprobe ins Spital chauffieren\\ ➡ den Führerausweis vorläufig entziehen\\ ➡ die Verdächtigen bei der Staatsanwaltschaft verzeigen\\ ➡ Meldung an das Strassenverkehrsamt erstatten.
  
-==== Ärztlicher Untersuch im Spital ====+===== Ärztlicher Untersuch im Spital =====
  
 Im Spital werden die Betroffenen durch einen Arzt oder eine Ärztin untersucht und das Ergebnis protokolliert. Diese konkrete Untersuchung hat allerdings im Fall von Drogenkonsum kaum noch Wert. Selbst wenn zum Schluss (wie sehr häufig) //«keine Auffälligkeiten»// he­rauskommt, nützt das den Betroffenen nichts: Einzig das Ergebnis des Blutuntersuches entscheidet. (Wenn der ärztliche Untersuch Auffälligkeiten feststellt, kann es jedoch weitere Probleme geben.) Bis das Blut untersucht ist, kann es Wochen bis Monate dauern. Der Führerausweis bleibt eingezogen oder wird unter Vorbehalt wieder zurückgeschickt. Im Spital werden die Betroffenen durch einen Arzt oder eine Ärztin untersucht und das Ergebnis protokolliert. Diese konkrete Untersuchung hat allerdings im Fall von Drogenkonsum kaum noch Wert. Selbst wenn zum Schluss (wie sehr häufig) //«keine Auffälligkeiten»// he­rauskommt, nützt das den Betroffenen nichts: Einzig das Ergebnis des Blutuntersuches entscheidet. (Wenn der ärztliche Untersuch Auffälligkeiten feststellt, kann es jedoch weitere Probleme geben.) Bis das Blut untersucht ist, kann es Wochen bis Monate dauern. Der Führerausweis bleibt eingezogen oder wird unter Vorbehalt wieder zurückgeschickt.
  
-== Im Blut werden drei Stoffe gemessen: ==+==== Im Blut werden drei Stoffe gemessen: ====
  
 ➡ THC (Tetrahydrocannabinol)\\ ➡ OH-THC (Hydroxy-THC)\\ ➡ THC-COOH (THC-Carbonsäure) ➡ THC (Tetrahydrocannabinol)\\ ➡ OH-THC (Hydroxy-THC)\\ ➡ THC-COOH (THC-Carbonsäure)
Zeile 70: Zeile 70:
 Der THC-Wert ist entscheidend für die Fahrfähigkeit. OH-THC ist (bisher) nicht relevant. Der THC-COOH-Wert ist für die Fahreignung relevant, er gibt Hinweise zur konsumierten Menge.\\ Gemessen werden alle drei Stoffe in Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). Hohe Werte sind zum Beispiel 23–7–210, tiefe 2–1–30. Der THC-Wert ist entscheidend für die Fahrfähigkeit. OH-THC ist (bisher) nicht relevant. Der THC-COOH-Wert ist für die Fahreignung relevant, er gibt Hinweise zur konsumierten Menge.\\ Gemessen werden alle drei Stoffe in Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). Hohe Werte sind zum Beispiel 23–7–210, tiefe 2–1–30.
  
-==== Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ====+===== Strafbefehl der Staatsanwaltschaft =====
  
 Das Protokoll der Polizei, die Ergebnisse des ärztlichen Untersuches sowie die Resultate der Blutuntersuchung gehen an die Staatsanwaltschaft. Diese erstellt auf deren Grundlage ei­nen Strafbefehl. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten: Das Protokoll der Polizei, die Ergebnisse des ärztlichen Untersuches sowie die Resultate der Blutuntersuchung gehen an die Staatsanwaltschaft. Diese erstellt auf deren Grundlage ei­nen Strafbefehl. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten:
Zeile 79: Zeile 79:
 ➡ Der THC-Wert im Blut ist **mindestens** 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut (bzw. 2.2 inkl. Sicherheitsmarge): ➡ Strafbefehl wegen Fahrens unter Drogen.\\ Hier ist der illegale THC-Konsum nur der kleinere Teil der Bestrafung (Übertretung), richtig illegal ist das Fahren unter Drogen (Vergehen). Dieses ist mit einem solchen Wert rechtsgültig nachgewiesen.\\ Nun gibt es neben einer Busse für den Konsum noch eine Geldstrafe (10 bis 20 Tagessätze) für das Fahren unter Drogen, die Kosten des Spitals sind ebenfalls zu berappen. Der Führerausweis wird für drei Monate entzogen. Es gibt einen Eintrag im Strafregister, man ist also vorbestraft. ➡ Der THC-Wert im Blut ist **mindestens** 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut (bzw. 2.2 inkl. Sicherheitsmarge): ➡ Strafbefehl wegen Fahrens unter Drogen.\\ Hier ist der illegale THC-Konsum nur der kleinere Teil der Bestrafung (Übertretung), richtig illegal ist das Fahren unter Drogen (Vergehen). Dieses ist mit einem solchen Wert rechtsgültig nachgewiesen.\\ Nun gibt es neben einer Busse für den Konsum noch eine Geldstrafe (10 bis 20 Tagessätze) für das Fahren unter Drogen, die Kosten des Spitals sind ebenfalls zu berappen. Der Führerausweis wird für drei Monate entzogen. Es gibt einen Eintrag im Strafregister, man ist also vorbestraft.
  
-==== Polizeikontrolle bei Nicht-Autofahrenden ====+===== Polizeikontrolle bei Nicht-Autofahrenden =====
  
 Ein klassischer Fall ist der THC-Konsum draussen, bei dem jemand von der Polizei erwischt wird und in der Befragung zum Beispiel täglichen Konsum gesteht.\\ Eine deftige Party oder ein lauter Streit zuhause kann dazu führen, dass die Polizei vorbeischaut und so Kiffutensilien sieht. Dann wird ein Protokoll aufgenommen und ebenfalls nach der Konsumhäufigkeit gefragt.\\ Oder eine Velofahrerin bzw. ein Fussgänger ist in einen Unfall verwickelt, zum Beispiel auf einem Fussgängerstreifen. Dann werden bei allen Beteiligten Blutproben angeordnet und auch Befragungen durchgeführt.\\ ➡ Die Polizei verzeigt die Betroffenen je nach Vorfall wegen Konsums, Ruhestörung etc. und erstellt eine Meldung ans Strassenverkehrsamt, auch wenn der Vorfall nichts mit dem motorisierten Strassenverkehr zu tun hatte. Ein klassischer Fall ist der THC-Konsum draussen, bei dem jemand von der Polizei erwischt wird und in der Befragung zum Beispiel täglichen Konsum gesteht.\\ Eine deftige Party oder ein lauter Streit zuhause kann dazu führen, dass die Polizei vorbeischaut und so Kiffutensilien sieht. Dann wird ein Protokoll aufgenommen und ebenfalls nach der Konsumhäufigkeit gefragt.\\ Oder eine Velofahrerin bzw. ein Fussgänger ist in einen Unfall verwickelt, zum Beispiel auf einem Fussgängerstreifen. Dann werden bei allen Beteiligten Blutproben angeordnet und auch Befragungen durchgeführt.\\ ➡ Die Polizei verzeigt die Betroffenen je nach Vorfall wegen Konsums, Ruhestörung etc. und erstellt eine Meldung ans Strassenverkehrsamt, auch wenn der Vorfall nichts mit dem motorisierten Strassenverkehr zu tun hatte.
  
-==== Massnahmen des Strassenverkehrsamtes ====+===== Massnahmen des Strassenverkehrsamtes =====
  
 Wenn das Strassenverkehrsamt aus irgendeinem Grund (z. B. Meldung durch die Polizei) informiert wird, dass eine Person mit Führerausweis THC konsumiert, überprüft es, ob diese mit ihrem Cannabiskonsum ein Risiko für den Strassenverkehr darstellt. Sollte dies bejaht werden (weil bei der betroffenen Person z. B. Konsum am Steuer oder regelmässiger Konsum festgestellt wurde), kann ein vorsorglicher Sicherungsentzug erfolgen, also eine Abnahme des Führerausweises auf unbestimmte Zeit. Wenn das Strassenverkehrsamt aus irgendeinem Grund (z. B. Meldung durch die Polizei) informiert wird, dass eine Person mit Führerausweis THC konsumiert, überprüft es, ob diese mit ihrem Cannabiskonsum ein Risiko für den Strassenverkehr darstellt. Sollte dies bejaht werden (weil bei der betroffenen Person z. B. Konsum am Steuer oder regelmässiger Konsum festgestellt wurde), kann ein vorsorglicher Sicherungsentzug erfolgen, also eine Abnahme des Führerausweises auf unbestimmte Zeit.
Zeile 91: Zeile 91:
 ➡ Wenn THC ab 1.5 µg/l am Steuer rechtsgültig nachgewiesen wurde, wird eine Fahreignungsabklärung veranlasst. Ebenso, wenn das THC unter 1.5 liegt, aber Konsum von mehr als zwei Mal pro Woche gemeldet wird und auch, wenn der THC-COOH-Wert über 40 liegt. Auch das Mitführen von Cannabis erhärtet die Zweifel an der Fahreignung (keine Trennung von Konsum und Strassenverkehr). Dies alles läuft dann unter «Verdacht auf Drogensucht». ➡ Wenn THC ab 1.5 µg/l am Steuer rechtsgültig nachgewiesen wurde, wird eine Fahreignungsabklärung veranlasst. Ebenso, wenn das THC unter 1.5 liegt, aber Konsum von mehr als zwei Mal pro Woche gemeldet wird und auch, wenn der THC-COOH-Wert über 40 liegt. Auch das Mitführen von Cannabis erhärtet die Zweifel an der Fahreignung (keine Trennung von Konsum und Strassenverkehr). Dies alles läuft dann unter «Verdacht auf Drogensucht».
  
-==== Verkehrsmedizinisches Gutachten ====+===== Verkehrsmedizinisches Gutachten =====
  
 Urinkontrolle, Blutuntersuch und verkehrsmedizinisches Gutachten (Kosten über 1’000 Franken) sollen klären, ob eine Drogensucht vorliegt. Das Gutachten empfiehlt dann, ob dem oder der Untersuchten die Fahreignung zugesprochen werden kann und ob es Auflagen dafür geben sollte, die Fahreignung also:\\ ➡ ohne Auflagen befürwortet werden kann\\ ➡ mit Auflagen befürwortet werden kann\\ ➡ abgelehnt werden sollte. Urinkontrolle, Blutuntersuch und verkehrsmedizinisches Gutachten (Kosten über 1’000 Franken) sollen klären, ob eine Drogensucht vorliegt. Das Gutachten empfiehlt dann, ob dem oder der Untersuchten die Fahreignung zugesprochen werden kann und ob es Auflagen dafür geben sollte, die Fahreignung also:\\ ➡ ohne Auflagen befürwortet werden kann\\ ➡ mit Auflagen befürwortet werden kann\\ ➡ abgelehnt werden sollte.
Zeile 97: Zeile 97:
 Aufgrund dieses Gutachtens wird der Entscheid des Strassenverkehrsamtes gefällt. Der Führerausweis wird je nachdem:\\ ➡ ohne Auflagen wieder zugestellt\\ ➡ mit Auflagen wieder erteilt (je nach Fall variieren diese von Urinkontrollen über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder zwei Jahre; mit weiteren verkehrsmedizinischen Gutachten alle 6 oder 12 Monate)\\ ➡ nicht wieder erteilt (vorsorglicher Ent­zug/ Sicherungsentzug). Zuerst müssen dann weitere drei oder sechs Monate THC-Abstinenz dokumentiert werden, bevor eine allfällige Erteilung des Führerausweises erörtert wird – dann ebenfalls mit den beschriebenen Auflagen. Aufgrund dieses Gutachtens wird der Entscheid des Strassenverkehrsamtes gefällt. Der Führerausweis wird je nachdem:\\ ➡ ohne Auflagen wieder zugestellt\\ ➡ mit Auflagen wieder erteilt (je nach Fall variieren diese von Urinkontrollen über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder zwei Jahre; mit weiteren verkehrsmedizinischen Gutachten alle 6 oder 12 Monate)\\ ➡ nicht wieder erteilt (vorsorglicher Ent­zug/ Sicherungsentzug). Zuerst müssen dann weitere drei oder sechs Monate THC-Abstinenz dokumentiert werden, bevor eine allfällige Erteilung des Führerausweises erörtert wird – dann ebenfalls mit den beschriebenen Auflagen.
  
-==== Abstinenzkontrolle ====+===== Abstinenzkontrolle =====
  
 Eine Urinkontrolle im Spital kostet über 200 Franken und muss meistens einmal pro Monat abgegeben werden. Das ergibt also Kosten von gegen 3’000 Franken pro Jahr.\\ Letztlich wollen die Behörden schlicht totale Abstinenz sehen, wenn der Ausweis belassen werden soll: negative Urinkontrollen; klare Abgrenzung vom bisherigen Konsum; Einsicht, dass es ohne Konsum im Leben besser geht (mit konkreten Beispielen); dass man mit anderen, abstinenten Menschen Kontakt hat und nicht mehr mit THC-Konsumierenden. Vermehrt wollen sie auch wissen, ob es eine Verlagerung zum Alkoholkonsum gibt (dafür werden dann Haarproben verlangt).\\ Wurden alle Auflagen erfüllt und wird die Fahreignung uneingeschränkt befürwortet, gibt es den Führerschein ohne Auflagen zurück. Sonst mahlen die Mühlen des Strassenverkehrsamtes weiter. Eine Urinkontrolle im Spital kostet über 200 Franken und muss meistens einmal pro Monat abgegeben werden. Das ergibt also Kosten von gegen 3’000 Franken pro Jahr.\\ Letztlich wollen die Behörden schlicht totale Abstinenz sehen, wenn der Ausweis belassen werden soll: negative Urinkontrollen; klare Abgrenzung vom bisherigen Konsum; Einsicht, dass es ohne Konsum im Leben besser geht (mit konkreten Beispielen); dass man mit anderen, abstinenten Menschen Kontakt hat und nicht mehr mit THC-Konsumierenden. Vermehrt wollen sie auch wissen, ob es eine Verlagerung zum Alkoholkonsum gibt (dafür werden dann Haarproben verlangt).\\ Wurden alle Auflagen erfüllt und wird die Fahreignung uneingeschränkt befürwortet, gibt es den Führerschein ohne Auflagen zurück. Sonst mahlen die Mühlen des Strassenverkehrsamtes weiter.
  
-==== THC-Genuss oder Führerausweis ====+===== THC-Genuss oder Führerausweis =====
  
 Da Urinproben sehr lange nach einem Konsum positiv bleiben und der Grenzwert schnell erreicht wird, müssen sich Betroffene hier wirklich überlegen: Autofahren oder THC-Genuss? Wer den Führerausweis behalten will oder muss, kann nicht mehr weiter THC konsumieren. Selbst legale Hanfprodukte ohne psychoaktive Wirkung dürfen nicht mehr konsumiert werden, da auch sie zu positiven [[thc_recht:verschiedenes|Urinproben]] führen können (siehe [[thc_recht:lebensmittel|Lebensmittel]] und [[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]). Da Urinproben sehr lange nach einem Konsum positiv bleiben und der Grenzwert schnell erreicht wird, müssen sich Betroffene hier wirklich überlegen: Autofahren oder THC-Genuss? Wer den Führerausweis behalten will oder muss, kann nicht mehr weiter THC konsumieren. Selbst legale Hanfprodukte ohne psychoaktive Wirkung dürfen nicht mehr konsumiert werden, da auch sie zu positiven [[thc_recht:verschiedenes|Urinproben]] führen können (siehe [[thc_recht:lebensmittel|Lebensmittel]] und [[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]).
Zeile 130: Zeile 130:
 ====== Strafen wegen Fahren unter THC ====== ====== Strafen wegen Fahren unter THC ======
  
-[[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2018|Ein Strafbefehl von 2018]] +  * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2018|Ein Strafbefehl von 2018]] 
- +  [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2015|Ein Strafbefehl von 2015]] 
-[[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2015|Ein Strafbefehl von 2015]] +  [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2013|Ein Strafbefehl von 2013]] 
- +  [[thc_recht:ein_weiterer_strafbefehl_von_2013|Ein weiterer Strafbefehl von 2013]] 
-[[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2013|Ein Strafbefehl von 2013]] +  [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2012|Ein Strafbefehl von 2012]] 
- +  [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2010|Ein Strafbefehl von 2010]]
-[[thc_recht:ein_weiterer_strafbefehl_von_2013|Ein weiterer Strafbefehl von 2013]] +
- +
-[[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2012|Ein Strafbefehl von 2012]] +
- +
-[[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2010|Ein Strafbefehl von 2010]]+
  
 [[http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=02.07.2010_6B_136/2010|Ein Bundesgerichtsurteil]] relativiert gewisse Punkte.\\ Das muss aber noch genauer abgeklärt werden, denn die meisten Fälle enden mit einer Verurteilung. [[http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=02.07.2010_6B_136/2010|Ein Bundesgerichtsurteil]] relativiert gewisse Punkte.\\ Das muss aber noch genauer abgeklärt werden, denn die meisten Fälle enden mit einer Verurteilung.
  
-==== Einstellungsverfügungen ====+===== Einstellungsverfügungen =====
  
-[[thc_recht:stveinstellung2|Auch wenn nur CBD-Hanf konsumiert wurde, kann es teuer werden (von 2017)]]+  * [[thc_recht:stveinstellung2|Auch wenn nur CBD-Hanf konsumiert wurde, kann es teuer werden (von 2017)]] 
 +  * [[thc_recht:stveinstellung|Eine teure Einstellungsverfügung von 2011]]
  
-[[thc_recht:stveinstellung|Eine teure Einstellungsverfügung von 2011]] 
  
- +===== Deliktwiederholung während der Probezeit =====
-==== Deliktwiederholung während der Probezeit ====+
  
 Beim ersten Mal ist die Strafe wegen Fahrens unter Drogen meistens bedingt, man muss also die Kosten für die Taggelder nicht bezahlen (die Busse, die Gebühren und die sonstigen Kosten aber schon). Doch wenn man während der Probezeit nochmals erwischt wird, kann das schnell enorm teuer werden. In diesem Fall kann der Staatsanwalt die alte Strafe widerrufen und aus dem alten und dem neuen Fall eine neue Strafe bilden. Hatte es beim ersten Mal noch 25 Tagessätze à 110 Franken gegeben (bedingt auf zwei Jahre), so lautete das neue Urteil für beide Delikte: 90 Tagessätze à 120 Franken (unbedingt, das muss also bezahlt werden). Das ergibt dann folgende Totalkosten (Fall vom Herbst 2018): Beim ersten Mal ist die Strafe wegen Fahrens unter Drogen meistens bedingt, man muss also die Kosten für die Taggelder nicht bezahlen (die Busse, die Gebühren und die sonstigen Kosten aber schon). Doch wenn man während der Probezeit nochmals erwischt wird, kann das schnell enorm teuer werden. In diesem Fall kann der Staatsanwalt die alte Strafe widerrufen und aus dem alten und dem neuen Fall eine neue Strafe bilden. Hatte es beim ersten Mal noch 25 Tagessätze à 110 Franken gegeben (bedingt auf zwei Jahre), so lautete das neue Urteil für beide Delikte: 90 Tagessätze à 120 Franken (unbedingt, das muss also bezahlt werden). Das ergibt dann folgende Totalkosten (Fall vom Herbst 2018):
Zeile 166: Zeile 160:
 ====== Überblick und Zusammen­fassungen ====== ====== Überblick und Zusammen­fassungen ======
  
-[[li710203|Strassenverkehr und THC: Eine unmögliche Situation]] +  * [[li710203|Strassenverkehr und THC: Eine unmögliche Situation]] 
- +  [[li410606|Praxis der gegenwärtigen THC-Regelung im Verkehr]] 
-[[li410606|Praxis der gegenwärtigen THC-Regelung im Verkehr]] +  [[li390405|THC im Strassenverkehr - mit Nulltoleranz]] 
- +  [[sh3535|Darf ich als KifferIn Auto fahren?]] 
-[[li390405|THC im Strassenverkehr - mit Nulltoleranz]] +  [[sh3636|Darf ich bekifft Auto fahren?]]
- +
-[[sh3535|Darf ich als KifferIn Auto fahren?]] +
- +
-[[sh3636|Darf ich bekifft Auto fahren?]]+
  
 ====== Konkrete Fälle Führerausweis ====== ====== Konkrete Fälle Führerausweis ======
  
-[[thc_recht:Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung|Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung]] +  * [[thc_recht:Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung|Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung]] 
- +  [[thc_recht:Vorsorglicher Entzug|Vorsorglicher Entzug]] 
-[[thc_recht:Vorsorglicher Entzug|Vorsorglicher Entzug]] +  [[thc_recht:Führerausweis Rückgabe und Administrativverfahren|Rückgabe Führerausweis und Eröffnung des Administrativverfahrens]] 
- +  [[thc_recht:Führerausweis Fall 1|Führerausweis, Fall 1]] 
-[[thc_recht:Führerausweis Rückgabe und Administrativverfahren|Rückgabe Führerausweis und Eröffnung des Administrativverfahrens]] +  [[thc_recht:Führerausweis Fall 2|Führerausweis, Fall 2]] 
- +  [[thc_recht:Führerausweis Fall 3|Führerausweis, Fall 3]] 
-[[thc_recht:Führerausweis Fall 1|Führerausweis, Fall 1]] +  [[thc_recht:Beschlagnahmungsformular TI|Beschlagnahmungsformular Führerausweis Tessin]]
- +
-[[thc_recht:Führerausweis Fall 2|Führerausweis, Fall 2]] +
- +
-[[thc_recht:Führerausweis Fall 3|Führerausweis, Fall 3]] +
- +
-[[thc_recht:Beschlagnahmungsformular TI|Beschlagnahmungsformular Führerausweis Tessin]]+
  
 ====== Merkblätter und Weisungen ====== ====== Merkblätter und Weisungen ======
Zeile 196: Zeile 180:
 ==== Institut für Rechtsmedizin Zürich: ==== ==== Institut für Rechtsmedizin Zürich: ====
  
-[[https://www.irm.uzh.ch/de/dienstleistung/vm.html|Verkehrsmedizin - Übersicht]] +  * [[https://www.irm.uzh.ch/de/dienstleistung/vm.html|Verkehrsmedizin - Übersicht]] 
- +  [[https://www.irm.uzh.ch/de/downloads/vmfp/merkblaetter.html|Merkblätter allgemein (Cannabis siehe spezielles Merkblatt)]] 
-[[https://www.irm.uzh.ch/de/downloads/vmfp/merkblaetter.html|Merkblätter allgemein (Cannabis siehe spezielles Merkblatt)]] +  [[https://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:7d6ebc8d-6e33-421c-b55c-274f194e6126/MB04-608_Fahrausweis%20und%20Cannabis;%20Alkohol;%20Drogen%20DEF.pdf|Merkblatt (PDF) - Fahrausweis und Cannabis; Alkohol, Drogen]] 
- +  [[http://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:bbd4839f-8209-4086-a8a3-86e4da59cf84/MB04-501_FAQ%20DEF.pdf|Merkblatt (PDF): Fragen zur verkehrsmedizinischen/verkehrspsychologischen Untersuchung]] 
-[[https://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:7d6ebc8d-6e33-421c-b55c-274f194e6126/MB04-608_Fahrausweis%20und%20Cannabis;%20Alkohol;%20Drogen%20DEF.pdf|Merkblatt (PDF) - Fahrausweis und Cannabis; Alkohol, Drogen]] +  [[http://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:7ce8ba7c-ffcf-4874-b467-f82e8dd26872/Vorbereitung_auf_Untersuchung.pdf|Wie kann man sich optimal auf eine verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchung vorbereiten? (PDF, 2008)]]
- +
-[[http://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:bbd4839f-8209-4086-a8a3-86e4da59cf84/MB04-501_FAQ%20DEF.pdf|Merkblatt (PDF): Fragen zur verkehrsmedizinischen/verkehrspsychologischen Untersuchung]] +
- +
-[[http://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:7ce8ba7c-ffcf-4874-b467-f82e8dd26872/Vorbereitung_auf_Untersuchung.pdf|Wie kann man sich optimal auf eine verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchung vorbereiten? (PDF, 2008)]]+
  
 ==== Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM: ==== ==== Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM: ====
  
-[[https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmedizin/Merkblatt_THC-UP_SGRM_25.1.2014-d.pdf|Merkblatt (PDF): Vorgehen zum Nachweis der Cannabisabstinenz (für Hausärzte/Institutionen)]]+  * [[https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmedizin/Merkblatt_THC-UP_SGRM_25.1.2014-d.pdf|Merkblatt (PDF): Vorgehen zum Nachweis der Cannabisabstinenz (für Hausärzte/Institutionen)]]
  
 ==== Bundesamt für Strassen ASTRA: ==== ==== Bundesamt für Strassen ASTRA: ====
  
-[[http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2004-09-01_2360_d.pdf|Weisungen betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr (PDF, 2004)]] +  * [[http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2004-09-01_2360_d.pdf|Weisungen betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr (PDF, 2004)]] 
- +  [[http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2005-01-01_2319_d.pdf|Weisungen betreffend das polizeiliche Vorgehen bei der Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr (PDF, 2004)]]
-[[http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2005-01-01_2319_d.pdf|Weisungen betreffend das polizeiliche Vorgehen bei der Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr (PDF, 2004)]]+
  
 ====== Strassen­verkehrs­gesetz und Verordnungen ====== ====== Strassen­verkehrs­gesetz und Verordnungen ======
  
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/index.html|Strassenverkehrsgesetz allgemein]] +  * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/index.html|Strassenverkehrsgesetz allgemein]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_013/index.html|Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs]] ⇒[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_013/index.html#id-2|Kontrolle der Fahrzeugführer]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_013/index.html|Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs]] ⇒[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_013/index.html#id-2|Kontrolle der Fahrzeugführer]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_013_1/index.html|Verordnung des ASTRA 
- +
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_013_1/index.html|Verordnung des ASTRA +
 zur Strassenverkehrskontrollverordnung]] zur Strassenverkehrskontrollverordnung]]
- +  * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_03/index.html|Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 (OBG)]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_03/index.html|Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 (OBG)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/index.html|Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996]]
- +
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/index.html|Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996]]+
  
 ==== Verkehrsregeln-Verordnung ==== ==== Verkehrsregeln-Verordnung ====
  
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/index.html|Verkehrsregelnverordnung]] ⇒[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a2.html|Zustand des Führers]] +  * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/index.html|Verkehrsregelnverordnung]] ⇒[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a2.html|Zustand des Führers]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_13/index.html|Verordnung der Bundesversammlung vom 21. März 2003 über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr]]
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_13/index.html|Verordnung der Bundesversammlung vom 21. März 2003 über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr]]+
  
 ==== Verkehrszulassung-Verordnung ==== ==== Verkehrszulassung-Verordnung ====
  
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/index.html|Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrs­zu­las­sungs­verordnung, VZV)]] +  * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/index.html|Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrs­zu­las­sungs­verordnung, VZV)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_511/index.html|Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV)]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_511/index.html|Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_521/index.html|Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Güter­transport auf der Strasse (Chauffeur­zulassungs­verordnung, CZV)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_522/index.html|Verordnung vom 28. September 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahr­lehrer­verordnung, FV)]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_521/index.html|Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Güter­transport auf der Strasse (Chauffeur­zulassungs­verordnung, CZV)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_53/index.html|Verordnung vom 23. August 2000 über das Fahrberechtigungsregister]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_31/index.html|Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_522/index.html|Verordnung vom 28. September 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahr­lehrer­verordnung, FV)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_55/index.html|Verordnung vom 18. Oktober 2000 über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_56/index.html|Verordnung vom 3. September 2003 über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)]]
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_53/index.html|Verordnung vom 23. August 2000 über das Fahrberechtigungsregister]] +
- +
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_31/index.html|Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer]] +
- +
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_55/index.html|Verordnung vom 18. Oktober 2000 über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung)]] +
- +
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_56/index.html|Verordnung vom 3. September 2003 über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)]]+
  
 \\  \\ 
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

Seite teilen: facebook X (Twitter)

Rechtliche Übersicht

Shit happens 15 (Sommer 2023)


Shit happens 15
Jetzt bestellen