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thc_recht:autofahren [2019/12/27 15:51] – [Einstellungsverfügungen] sosthc_recht:autofahren [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-//Auto fahren//\\  
-[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]] 
  
-====== Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut ======+===== Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut =====
  
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 ===== Gesetze ===== ===== Gesetze =====
-**THC im Blut entscheidet** +**THC im Blut entscheidet**\\  
-[[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html#a2|Verkehrs­regeln­ver­ord­nung VRV, SR 741.11, 1. Teil, 1. Abschnitt, Art. 2, Absatz 2, Punkt a]] -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/201301010000/741.11.pdf|PDF]], Seite 2 \\ +[[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#a2|Verkehrs­regeln­ver­ord­nung VRV, SR 741.11, 1. Teil, 1. Abschnitt, Art. 2, Absatz 2, Punkt a]], im PDF (2023) auf Seite 2\\  
-**Grenzwert für THC im Blut** +**Grenzwert für THC im Blut**\\  
-[[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080078/index.html#a34|Verordnung ASTRA zur Stras­sen­verkehrs­kontroll­verordnung, SR 741.013.1, 6. Ab­schnitt, Art. 34, Punkt a]] (1.5 Mikrogramm pro Liter) -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080078/201301010000/741.013.1.pdf|PDF]], Seite 11+[[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/352/de#a34|Verordnung ASTRA zur Stras­sen­verkehrs­kontroll­verordnung, SR 741.013.1, 6. Ab­schnitt, Art. 34, Punkt a]] (1.5 Mikrogramm pro Liter), im PDF (2023) auf Seite 12
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 ===== Tipps ===== ===== Tipps =====
-Schwieriges ThemaEigentlich muss man sich entscheiden: entweder kiffen oder Auto fahren. Und wir meinen hier nicht eine Nacht abstinent sein und dann hoffen, es komme schon gut. Nein, entweder Auto fahren und nie kiffen oder kiffen, aber dann nie Auto fahren. Alles andere ist sehr riskant.+Schwieriges ThemaEigentlich muss man sich entscheiden: entweder kiffen oder Auto fahren. Und wir meinen hier nicht eine Nacht abstinent sein und dann hoffen, es komme schon gut. Nein, entweder Auto fahren und nie kiffen oder kiffen, aber dann nie Auto fahren. Alles andere ist sehr riskant.
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 ===== Strafen ===== ===== Strafen =====
-Die Strafe ist hoch, weil es ja ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]] ist. Es gibt Busse, dazu Geldstrafe, Gebühren und Unter­suchungs­kosten (zu­sam­men schnell über 1’000 Franken), dazu einen Straf­re­gis­ter­ein­trag, Entzug des «Billetts» für mindestens drei Monate und häufig Abklärung der Fahreignung durch das Strassen­verkehrsamt.+Die Strafe ist hoch, weil es ja ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]] ist. Es gibt Busse, dazu Geldstrafe, Gebühren und Unter­suchungs­kosten (zu­sam­men schnell über 2’000 Franken), dazu einen Straf­re­gis­ter­ein­trag, Entzug des «Billetts» für mindestens drei Monate sowie Abklärung der Fahreignung durch das Strassen­verkehrsamt.
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-===== Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut =====+====== Stark illegal: Auto fahren mit THC im Blut ======
  
 ===== Konkrete Untersuchung oder Blutwerte? ===== ===== Konkrete Untersuchung oder Blutwerte? =====
  
-Früher musste eine Ärztin oder ein Arzt in einer konkreten Untersuchung überprüfen, ob ein Autolenker oder eine Autolenkerin fahrfähig war oder nicht. Doch seit der Einführung der Nulltoleranz im Jahr 2005 genügt der Nachweis von THC im Blut zum Nachweis der Fahrunfähigkeit.\\ In der Verordnung steht, dass //«Tetrahydrocannabinol (Cannabis)»// im Blut nachgewiesen zur Fahrunfähigkeit führt. Dies stellt ein Vergehen dar ([[thc_recht:starkillegal|stark illegal]]) und wird dementsprechend bestraft. Dazu kommt ein befristeter Ausweisentzug und anschliessend das Verfahren beim Strassenverkehrsamt (siehe [[thc_recht:autofahren#massnahmen_des_strassenverkehrsamtes|unten]]).+Früher musste eine Ärztin oder ein Arzt in einer konkreten Untersuchung überprüfen, ob ein Autolenker oder eine Autolenkerin fahrfähig war oder nicht. Doch seit der Einführung der Nulltoleranz im Jahr 2005 genügt der Nachweis von THC im Blut zum Nachweis der Fahrunfähigkeit.  
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 +In der Verordnung steht, dass //«Tetrahydrocannabinol (Cannabis)»// im Blut nachgewiesen zur Fahrunfähigkeit führt. Dies stellt ein Vergehen dar (stark illegal) und wird dementsprechend bestraft. Dazu kommt ein befristeter Ausweisentzug und anschliessend das [[thc_recht:autofahren#massnahmen_des_strassenverkehrsamtes|Verfahren beim Strassenverkehrsamt]].
  
 ===== Der Nachweis im Blut ===== ===== Der Nachweis im Blut =====
  
-Wenn das Blut mit rechtsmedizinischen Metho­den untersucht wird, kann die darin vorhandene Menge an THC bestimmt werden. Angegeben wird sie in Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) bzw. ­Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). (Ähnliches beim Alkohol: Im Blut kann der Promillegehalt an Alkohol bestimmt werden.) Was aber sagt der Wirkstoffgehalt im Blut aus? Kann nun von diesen Werten auf die konkrete Bekifftheit oder Alkoholisierung geschlossen werden? Beim Alkohol sagt der Gesetzgeber Ja und meint, mehr als 0.5 Promille seien für das Führen eines Fahrzeuges nicht zulässig. Umgekehrt bedeutet dies, dass jemand mit 0.4 Promille Alkohol Auto fahren darf.\\ Bei den illegalen Drogen jedoch soll der Grenzwert null sein bzw. die Grenze von dem, was das Messgerät gerade noch messen kann (etwa ein Mikrogramm pro Liter). Mit der 2005 eingeführten Verordnung genügt also schlicht das Vorhandensein einer äusserst geringen Menge an THC im Blut für die Feststellung der Fahrunfähigkeit: Der Nachweisgrenzwert beträgt 1.5 µg/L. Vom gemessenen THC-Durchschnittswert werden 30 % abgezogen. Ein gemessener Blutwert von 2.2 genügt dann für den Nachweis von THC im Blut und damit ist die Fahrunfähigkeit bewiesenauch wenn keine Auffälligkeiten beim Lenker/der Lenkerin zu erkennen sind.\\ Das ist ein extrem tiefer Wert, der nichts mit einer konkreten Bekifftheit/Beeinträchtigung zu tun hat. Denn kurz nach dem Konsum können Werte von dutzenden bis über 100 Mikrogramm pro Liter Blut gemessen werden+Wenn das Blut im Labor untersucht wird, kann die darin vorhandene Menge an THC bestimmt werden. Angegeben wird sie in Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) bzw. ­Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). (Ähnliches beim Alkohol: Im Blut und im Atem kann der Gehalt an Alkohol bestimmt werden.) Was aber sagt der Wirkstoffgehalt im Blut aus? Kann nun von diesen Werten auf die konkrete Bekifftheit oder Alkoholisierung geschlossen werden? Beim Alkohol sagt der Gesetzgeber Ja und meint, mehr als 0.5 Promille (Blut) bzw. 0.25mg/l (Ausatemluft) seien für das Führen eines Fahrzeuges nicht zulässig. Umgekehrt bedeutet dies, dass jemand mit 0.4 Promille Alkohol Auto fahren darf (ausser Berufschauffeure und FahrschülerinnenFahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten)
  
-===== Wie lange bleibt der THC-Wert im Blut nach dem Konsum über 1.5? =====+Bei den illegalen Drogen jedoch soll der Grenzwert null sein bzw. die Grenze von dem, was das Messgerät gerade noch messen kann (etwa ein Mikrogramm pro Liter). Mit der 2005 eingeführten Verordnung genügt also schlicht das Vorhandensein einer äusserst geringen Menge an THC im Blut für die Feststellung der Fahrunfähigkeit: Der Nachweisgrenzwert beträgt 1.5 µg/l. Vom gemessenen THC-Durchschnittswert werden 30 % abgezogen. Ein gemessener Blutwert von 2.2 genügt dann für den Nachweis von THC im Blut und damit ist die Fahrunfähigkeit bewiesen, auch wenn keine Auffälligkeiten beim Lenker / der Lenkerin zu erkennen sind. 
 + 
 +Das ist ein extrem tiefer Wert, der nichts mit einer konkreten Bekifftheit / Beeinträchtigung zu tun hat. Denn kurz nach dem Konsum können Werte von dutzenden bis über 100 Mikrogramm pro Liter Blut gemessen werden.  
 + 
 +===== Wie lange nach dem Konsum bleibt der THC-Wert im Blut über 1.5 µg/l? =====
  
 Das ist individuell und nach Konsummenge sehr unterschiedlich. Wer nur alle paar Wochen «eins raucht», ist vielleicht nach sechs Stunden unter diesem Wert. Doch wer täglich konsumiert, weist vielleicht immer einen höheren Wert auf. Dieser würde erst nach mehrtägiger Abstinenz unter 1.5 fallen. Das ist individuell und nach Konsummenge sehr unterschiedlich. Wer nur alle paar Wochen «eins raucht», ist vielleicht nach sechs Stunden unter diesem Wert. Doch wer täglich konsumiert, weist vielleicht immer einen höheren Wert auf. Dieser würde erst nach mehrtägiger Abstinenz unter 1.5 fallen.
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 ===== Was bedeutet das für THC-Konsumierende? ===== ===== Was bedeutet das für THC-Konsumierende? =====
  
-Wer gelegentlich kifft, sollte also vor dem Autofahren mindestens sechs Stunden nicht gekifft haben. Wer regelmässig kifft, gilt hingegen nie als fahrtauglich, ausser er/sie würde drei Tage vor dem Autofahren mit Kiffen aussetzen. Hier sehen wir deutlich, dass die Nulltoleranz weit über das Ziel hinausgeht, nur die fahruntauglichen Kiffenden aus dem Verkehr zu ziehen. Sie verunmöglicht das legale Autofahren für Menschen, die regelmässig THC konsumieren, selbst wenn sie immer eine Nacht zwischen Konsum und Fahren legen!+Wer gelegentlich kifft, sollte also vor dem Autofahren mindestens sechs Stunden nicht gekifft haben. Wer regelmässig kifft, gilt hingegen nie als fahrtauglich, ausser er / sie würde drei Tage vor dem Autofahren mit Kiffen aussetzen. Hier sehen wir deutlich, dass die Nulltoleranz weit über das Ziel hinausgeht, nur die fahruntauglichen Kiffenden aus dem Verkehr zu ziehen. Sie verunmöglicht das legale Autofahren für Menschen, die regelmässig THC konsumieren, selbst wenn sie immer eine Nacht zwischen Konsum und Fahren legen! 
 + 
 +====== 1. Teil: Polizeikontrolle im Strassenverkehr ====== 
 + 
 +Anlässe für Polizeikontrollen im Verkehr: 
 + 
 +  * ein realer Fehler beim Führen eines Motorfahrzeuges (z. B. Überfahren einer Sicher­heits­linie, zu schnelles Fahren, ein defektes Licht oder die Verwicklung in einen Unfall)\\ 
 +  * das langsame Fahren, z. B. weil jemand orts­unkundig ist\\ 
 +  * eine Verkehrsgrosskontrolle ohne spezifischen Grund\\ 
 +  * gezielte Suche nach Menschen, die früher bereits mit Cannabis auffällig geworden sind. 
 + 
 +Wenn eine Polizeikontrolle einmal im Gange ist, können Cannabisgeruch, gerötete Augen oder ein Eintrag wegen Cannabis in der Polizeidatenbank bzw. dem Strafregister zu weiteren Abklärungen führen: Durchsuchung des Autos, der Fahrerin, der Beifahrer...
  
-===== Polizeikontrolle im Verkehr =====+Ein Drogenschnelltest darf eigentlich nur durch­geführt werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit besteht: Kiffen am Steuer, rote Augen, un­sichere Fahrweise, unklare Aussprache, Mit­führen von Cannabis etc. Faktisch hat die ­Polizei hier aber einen enormen Spielraum.
  
-Anlässe für Polizeikontrollen im Verkehr:\\ ➡ ein realer Fehler beim Führen eines Motorfahrzeuges (z. B. Überfahren einer Sicher­heits­linie, zu schnelles Fahren, ein defektes Licht oder die Verwicklung in einen Unfall)\\ ➡ das langsame Fahren, z. B. weil jemand orts­unkundig ist\\ ➡ eine Verkehrsgrosskontrolle ohne spezifischen Grund\\ ➡ gezielte Suche nach Menschen, die früher bereits mit Cannabis auffällig geworden sind.+Die einen Polizeien führen nach wie vor die Schnelltests durch, die normalerweise THC-COOH im Speichel oder Urin nachweisen. Ist ein solcher positiv, kann eine ärztliche Untersuchung und eine THC-Blutprobe im Spital verfügt werdenDenn THC-COOH ist rechtlich nicht relevant für das Fahren unter DrogenHier zählt einzig der THC-Wert im Blut.
  
-Wenn eine Polizeikontrolle einmal im Gange istkönnen Cannabisgeruch, gerötete Augen oder ein Eintrag wegen Cannabis in der Polizeidatenbank bzwdem Strafregister zu weiteren Abklärungen führen: Durchsuchung des Autos, der Fahrerinder Beifahrer...\\ Ein Drogenschnelltest darf eigentlich nur durch­geführt werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Beeinträchtigung der Fahreignung besteht: Kiffen am Steuer, rote Augen, unsichere Fahrweise, unklare AusspracheMit­führen von Cannabis etc. Faktisch hat die Polizei hier aber einen enormen Spielraum.+Andere Polizeien haben neue Testverfahren eingeführtdie oh­ne die (ungenauen) Drogenschnelltests auskommenDabei wird der Fahrer oder die Fahrerin während dreier Minuten standardisiert durch die Polizei befragt und aufgrund der Antworten und sichtbaren Elemente (SpeichelflussAugenverhalten etc.) entschieden, ob sie die Person ins Spital zur genaueren Abklärung bringen will. Wenn sie das will, muss die Polizei:
  
-Die einen Polizeien führen nach wie vor die Schnelltests durch, die normalerweise THC-COOH im Schweiss oder Urin nachweisen. Ist dieser positiv, kann eine ärztliche Untersuchung und eine THC-Blutprobe im Spital verfügt werden. Denn THC-COOH ist rechtlich nicht relevant für das Fahren unter Drogen. Hier zählt einzig der THC-Wert im Blut.\\ Andere Polizeien haben neue Testverfahren eingeführt, die oh­ne die (ungenauen) Drogenschnelltests auskommen. Dabei wird der Fahrer oder die Fahrerin während dreier Minuten standardisiert durch die Polizei befragt und aufgrund der Antworten und sichtbaren Elemente (Speichelfluss, Augenverhalten etc.) entschieden, ob sie die Person ins Spital zur genaueren Abklärung bringen will. Wenn sie das will, muss die Polizei:\\ ➡ die Verdächtigen befragen und ein Protokoll erstellen\\ ➡ sie für die Blutprobe ins Spital chauffieren\\ ➡ den Führerausweis vorläufig entziehen\\ ➡ die Verdächtigen bei der Staatsanwaltschaft verzeigen\\ ➡ Meldung an das Strassenverkehrsamt erstatten.+  * die Verdächtigen befragen und ein Protokoll erstellen\\ 
 +  * sie für die Blutprobe ins Spital chauffieren\\ 
 +  * den Führerausweis vorläufig entziehen\\ 
 +  * die Verdächtigen bei der Staatsanwaltschaft verzeigen\\ 
 +  * Meldung an das Strassenverkehrsamt erstatten.
  
 ===== Ärztlicher Untersuch im Spital ===== ===== Ärztlicher Untersuch im Spital =====
  
-Im Spital werden die Betroffenen durch einen Arzt oder eine Ärztin untersucht und das Ergebnis protokolliert. Diese konkrete Untersuchung hat allerdings im Fall von Drogenkonsum kaum noch Wert. Selbst wenn zum Schluss (wie sehr häufig) //«keine Auffälligkeiten»// he­rauskommt, nützt das den Betroffenen nichts: Einzig das Ergebnis des Blutuntersuches entscheidet. (Wenn der ärztliche Untersuch Auffälligkeiten feststellt, kann es jedoch weitere Probleme geben.) Bis das Blut untersucht ist, kann es Wochen bis Monate dauern. Der Führerausweis bleibt eingezogen oder wird unter Vorbehalt wieder zurückgeschickt.+Im Spital werden die Betroffenen durch einen Arzt oder eine Ärztin untersucht und das Ergebnis protokolliert. Diese konkrete Untersuchung hat allerdings im Fall von Drogenkonsum kaum noch Wert. Selbst wenn zum Schluss (wie sehr häufig) //«keine Auffälligkeiten»// herauskommt, nützt das den Betroffenen nichts: Einzig das Ergebnis des Blutuntersuches entscheidet. (Wenn der ärztliche Untersuch Auffälligkeiten feststellt, kann es jedoch weitere Probleme geben.) Bis das Blut untersucht ist, kann es Wochen bis Monate dauern. Der Führerausweis bleibt eingezogen oder wird unter Vorbehalt wieder zurückgeschickt.
  
 ==== Im Blut werden drei Stoffe gemessen: ==== ==== Im Blut werden drei Stoffe gemessen: ====
  
-➡ THC (Tetrahydrocannabinol)\\ ➡ OH-THC (Hydroxy-THC)\\ ➡ THC-COOH (THC-Carbonsäure)+  - THC (Tetrahydrocannabinol)\\ 
 +  - OH-THC (Hydroxy-THC)\\ 
 +  - THC-COOH (THC-Carbonsäure)
  
-Der THC-Wert ist entscheidend für die Fahrfähigkeit. OH-THC ist (bisher) nicht relevant. Der THC-COOH-Wert ist für die Fahreignung relevant, er gibt Hinweise zur konsumierten Menge.\\ Gemessen werden alle drei Stoffe in Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). Hohe Werte sind zum Beispiel 23–7–210, tiefe 2–1–30.+Der THC-Wert ist entscheidend für die konkrete Fahr­fähigkeit. OH-THC ist (bisher) nicht relevant. Der THC-COOH-Wert ist für die generelle Fahreignung relevant, er gibt Hinweise zur konsumierten Menge. 
 + 
 +Gemessen werden alle drei Stoffe in Mikrogramm pro Liter Blut (µg/l). Hohe Werte sind zum Beispiel 23–7–210, tiefe 2–1–30.
  
 ===== Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ===== ===== Strafbefehl der Staatsanwaltschaft =====
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 Das Protokoll der Polizei, die Ergebnisse des ärztlichen Untersuches sowie die Resultate der Blutuntersuchung gehen an die Staatsanwaltschaft. Diese erstellt auf deren Grundlage ei­nen Strafbefehl. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten: Das Protokoll der Polizei, die Ergebnisse des ärztlichen Untersuches sowie die Resultate der Blutuntersuchung gehen an die Staatsanwaltschaft. Diese erstellt auf deren Grundlage ei­nen Strafbefehl. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten:
  
-➡ Der THC-Wert im Blut ist **unter** 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut (bzw. 2.2 inkl. Sicherheitsmarge): ➡ Strafbefehl wegen Konsums.\\ THC im Blut ist zwar nachgewiesen, aber unter der verkehrsrechtlich relevanten Men­ge. Dennoch ist damit illegaler THC-Konsum bewiesen und wird also bestraft (Busse).\\ Dabei werden die Kosten für den Untersuch (über 1’000 Franken) den Beschuldigten auferlegt, so dass die Rechnung auf gegen 2’000 Franken zu stehen kommt.\\ Dies ist zwar nur zulässig, wenn man einen  +==== Variante ====
-konkreten Verdacht geliefert hat, aber es wird tendenziell einfach mal versucht, den Betroffenen die Kosten aufzuerlegen.+
  
-➡ Der THC-Wert im Blut ist **mindestens** 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut (bzw. 2.2 inkl. Sicherheitsmarge): ➡ Strafbefehl wegen Fahrens unter Drogen.\\ Hier ist der illegale THC-Konsum nur der kleinere Teil der Bestrafung (Übertretung), richtig illegal ist das Fahren unter Drogen (Vergehen). Dieses ist mit einem solchen Wert rechtsgültig nachgewiesen.\\ Nun gibt es neben einer Busse für den Konsum noch eine Geldstrafe (10 bis 20 Tagessätze) für das Fahren unter Drogen, die Kosten des Spitals sind ebenfalls zu berappen. Der Führerausweis wird für drei Monate entzogen. Es gibt einen Eintrag im Strafregister, man ist also vorbestraft.+⇒ Der THC-Wert im Blut ist **unter** 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut (bzw. 2.2 inkl. Sicherheitsmarge):\\ 
 +⇒ Strafbefehl wegen Konsum
  
-===== Polizeikontrolle bei Nicht-Autofahrenden =====+THC im Blut ist zwar nachgewiesen, aber unter der verkehrsrechtlich relevanten Men­ge. Dennoch ist damit illegaler THC-Konsum bewiesen und dieser wird bestraft (Busse).
  
-Ein klassischer Fall ist der THC-Konsum draussen, bei dem jemand von der Polizei erwischt wird und in der Befragung zum Beispiel täglichen Konsum gesteht.\\ Eine deftige Party oder ein lauter Streit zuhause kann dazu führen, dass die Polizei vorbeischaut und so Kiffutensilien sieht. Dann wird ein Protokoll aufgenommen und ebenfalls nach der Konsumhäufigkeit gefragt.\\ Oder eine Velofahrerin bzw. ein Fussgänger ist in einen Unfall verwickelt, zum Beispiel auf einem Fussgängerstreifen. Dann werden bei allen Beteiligten Blutproben angeordnet und auch Befragungen durchgeführt.\\ ➡ Die Polizei verzeigt die Betroffenen je nach Vorfall wegen Konsums, Ruhestörung etc. und erstellt eine Meldung ans Strassenverkehrsamt, auch wenn der Vorfall nichts mit dem motorisierten Strassenverkehr zu tun hatte.+Dabei werden die Kosten für den Untersuch (über 1’000 Franken) den Beschuldigten auferlegtso dass die Rechnung auf über 2’000 Franken zu stehen kommt.
  
-===== Massnahmen des Strassenverkehrsamtes =====+Dies ist zwar nur zulässig, wenn man einen konkreten Verdacht geliefert hat, aber es wird tendenziell einfach mal versucht, den Betroffenen die Kosten aufzuerlegen.
  
-Wenn das Strassenverkehrsamt aus irgendeinem Grund (z. B. Meldung durch die Polizei) informiert wird, dass eine Person mit Führerausweis THC konsumiert, überprüft es, ob diese mit ihrem Cannabiskonsum ein Risiko für den Strassenverkehr darstellt. Sollte dies bejaht werden (weil bei der betroffenen Person z. B. Konsum am Steuer oder regelmässiger Konsum festgestellt wurde), kann ein vorsorglicher Sicherungsentzug erfolgen, also eine Abnahme des Führerausweises auf unbestimmte Zeit.+==== Variante 2 ====
  
-➡ Geht es nur um einen gestandenen Konsum von ein oder zwei Mal pro Woche und ist dieser in keiner Weise mit dem Strassenverkehr verbunden, unternimmt das STVA normalerweise nichtsEben­so, wenn der THC-COOH-Gehalt unter 40 µg/l liegt (falls das Ergebnis eines Blutuntersuches vorliegt)Die Sache ist damit erledigt (bleibt aber in den Akten).+⇒ Der THC-Wert im Blut ist **mindestens** 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut (bzw2.2 inkl. Sicherheitsmarge):\\ 
 +⇒ Strafbefehl wegen Fahren unter Drogen
  
-➡ Wenn THC ab 1.5 µg/l am Steuer rechtsgültig nachgewiesen wurde, wird eine Fahreignungsabklärung veranlasst. Ebenso, wenn das THC unter 1.5 liegt, aber Konsum von mehr als zwei Mal pro Woche gemeldet wird und auch, wenn der THC-COOH-Wert über 40 liegt. Auch das Mitführen von Cannabis erhärtet die Zweifel an der Fahreignung (keine Trennung von Konsum und Strassenverkehr). Dies alles läuft dann unter «Verdacht auf Drogensucht».+Hier ist der illegale THC-Konsum nur der kleinere Teil der Bestrafung (Übertretung), richtig illegal ist das Fahren unter Drogen (Vergehen). Dieses ist mit einem solchen Wert rechtsgültig nachgewiesen.  
 + 
 +Nun gibt es neben einer Busse für den Konsum noch eine Geldstrafe (10 bis 40 Tagessätze) für das Fahren unter Drogen, die Kosten des Spitals sind ebenfalls zu berappen. Der Führerausweis wird für drei Monate entzogen. Es gibt einen Eintrag in das Strafregister, man ist also vorbestraft. 
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 +**In beiden Varianten wird auch das Strassenverkehrsamt über den Vorfall informiert.** 
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 +====== 2. Teil: Folgen einer Polizeikontrolle ausserhalb des Strassenverkehrs ====== 
 + 
 +Ein klassischer Fall ist der THC-Konsum draussen, bei dem jemand von der Polizei erwischt wird und in der Befragung zum Beispiel täglichen Konsum gesteht. 
 + 
 +Eine deftige Party oder ein lauter Streit zu Hause kann dazu führen, dass die Polizei vorbeischaut und so Kiffutensilien sieht. Dann wird ein Protokoll aufgenommen und ebenfalls nach der Konsumhäufigkeit gefragt. 
 + 
 +Oder eine Velofahrerin bzw. ein Fussgänger ist in einen Unfall verwickelt, zum Beispiel auf einem Fussgängerstreifen. Dann werden bei allen Beteiligten Blutproben angeordnet und auch Befragungen durchgeführt.  
 + 
 +⇒ Die Polizei verzeigt die Betroffenen je nach Vorfall wegen Konsum, Ruhestörung etc. **und erstellt eine Meldung ans Strassenverkehrsamt** (wenn diese einen Führerausweis besitzen), auch wenn der Vorfall nichts mit dem motorisierten Strassenverkehr zu tun hatte. 
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 +====== 3. Teil: Massnahmen des Strassenverkehrsamtes ====== 
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 +Wenn das Strassenverkehrsamt aus irgendeinem Grund (z. B. Meldung durch die Polizei) informiert wird, dass eine Person mit Führerausweis THC konsumiert(e), überprüft es, ob diese mit ihrem Cannabiskonsum ein Risiko für den Strassenverkehr darstellt. Sollte dies bejaht werden (weil bei der betroffenen Person z. B. Fahren unter Drogen oder regelmässiger Konsum festgestellt wurde), kann ein vorsorglicher Sicherungsentzug erfolgen, also eine Abnahme des Führerausweises auf unbestimmte Zeit. 
 + 
 +⇒ Geht es nur um einen gestandenen Konsum von ein oder zwei Mal pro Woche und ist dieser in keiner Weise mit dem Strassenverkehr verbunden, unternimmt das STVA normalerweise nichts. Eben­so, wenn der THC-COOH-Gehalt unter 40 µg/l liegt (falls das Ergebnis eines Blutuntersuches vorliegt). Die Sache ist damit erledigt (bleibt aber in den Akten). 
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 +⇒ Wenn THC ab 1.5 µg/l am Steuer rechtsgültig nachgewiesen wurde, wird eine Fahreignungsabklärung veranlasst. Ebenso, wenn das THC unter 1.5 liegt, aber Konsum von mehr als zwei Mal pro Woche gemeldet wird und auch, wenn der THC-COOH-Wert über 40 liegt. Auch das Mitführen von Cannabis erhärtet die Zweifel an der Fahreignung (keine Trennung von Konsum und Strassenverkehr). Dies alles läuft dann unter «Verdacht auf Drogensucht».
  
 ===== Verkehrsmedizinisches Gutachten ===== ===== Verkehrsmedizinisches Gutachten =====
  
-Urinkontrolle, Blutuntersuch und verkehrsmedizinisches Gutachten (Kosten über 1’000 Franken) sollen klären, ob eine Drogensucht vorliegtDas Gutachten empfiehlt dann, ob dem oder der Untersuchten die Fahreignung zugesprochen werden kann und ob es Auflagen dafür geben sollte, die Fahreignung also:\\ ➡ ohne Auflagen befürwortet werden kann\\ ➡ mit Auflagen befürwortet werden kann\\ ➡ abgelehnt werden sollte.+Urinkontrolle (negativ auf THC?)evtl. Haaranalyse (bei Verdacht auf andere Substanzen oder Alkoholabhängigkeit) und eine Befragung (Abstinenz gesichert?, rechtliche Vorschriften akzeptiert?, keine erhöhte Gefahr im Strassenverkehr?) fliessen in ein verkehrs­medizinisches Gutachten ein (Kosten über 1’500 Franken). Im Gutachten wird dann empfohlen, ob dem oder der Untersuchten die Fahreignung zugesprochen werden kann und ob es Auflagen dafür geben sollte, die Fahreignung also: 
 + 
 +  * ohne Auflagen befürwortet werden kann\\ 
 +  * mit Auflagen befürwortet werden kann\\ 
 +  * abgelehnt werden sollte. 
 + 
 +Aufgrund dieses Gutachtens wird der Entscheid des Strassenverkehrsamtes gefällt. Der Führerausweis wird je nachdem:
  
-Aufgrund dieses Gutachtens wird der Entscheid des Strassenverkehrsamtes gefällt. Der Führerausweis wird je nachdem:\\ ➡ ohne Auflagen wieder zugestellt\\ ➡ mit Auflagen wieder erteilt (je nach Fall variieren diese von Urinkontrollen über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder zwei Jahre; mit weiteren verkehrsmedizinischen Gutachten alle 6 oder 12 Monate)\\ ➡ nicht wieder erteilt (vorsorglicher Ent­zug/ Sicherungsentzug). Zuerst müssen dann weitere drei oder sechs Monate THC-Abstinenz dokumentiert werden, bevor eine allfällige Erteilung des Führerausweises erörtert wird – dann ebenfalls mit den beschriebenen Auflagen.+  * ohne Auflagen wieder zugestellt\\ 
 +  * mit Auflagen wieder erteilt (je nach Fall variieren diese von Urinkontrollen über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder zwei Jahre; evtl. mit weiteren verkehrsmedizinischen Gutachten alle 6 oder 12 Monate)\\ 
 +  * nicht wieder erteilt (Sicherungsentzug). Zuerst müssen dann weitere drei oder sechs Monate THC-Abstinenz dokumentiert werden, bevor eine allfällige ­Erteilung des Führerausweises erörtert wird – dann ebenfalls mit den beschriebenen Auf­lagen.
  
 ===== Abstinenzkontrolle ===== ===== Abstinenzkontrolle =====
  
-Eine Urinkontrolle im Spital kostet über 200 Franken und muss meistens einmal pro Monat abgegeben werden. Das ergibt also Kosten von gegen 3’000 Franken pro Jahr.\\ Letztlich wollen die Behörden schlicht totale Abstinenz sehen, wenn der Ausweis belassen werden soll: negative Urinkontrollen; klare Abgrenzung vom bisherigen Konsum; Einsichtdass es ohne Konsum im Leben besser geht (mit konkreten Beispielen); dass man mit anderenabstinenten Menschen Kontakt hat und nicht mehr mit THC-Konsumierenden. Vermehrt wollen sie auch wissen, ob es eine Verlagerung zum Alkoholkonsum gibt (dafür werden dann Haarproben verlangt).\\ Wurden alle Auflagen erfüllt und wird die Fahreignung uneingeschränkt befürwortet, gibt es den Führerschein ohne Auflagen zurück. Sonst mahlen die Mühlen des Strassenverkehrsamtes weiter.+Eine Urinkontrolle im Spital kostet über 200 Franken und muss meistens einmal pro Monat abgegeben werden. Das ergibt also Kosten von gegen 3’000 Franken pro Jahr. Wenn Urinkontrollen beim Hausarzt abgegeben werden könnengeht es massiv billiger (etwa 5 bis 60 Frankenje nach Abrechnungsart).
  
-===== THC-Genuss oder Führerausweis =====+Letztlich wollen die Behörden schlicht totale Abstinenz sehen, wenn der Ausweis belassen werden soll: negative Urinkontrollen; klare Abgrenzung vom bisherigen Konsum; Einsicht, dass es ohne Konsum im Leben besser geht (mit konkreten Beispielen); dass man mit anderen, abstinenten Menschen Kontakt hat und nicht mehr mit THC-Konsumierenden. Vermehrt wollen sie auch wissen, ob es eine Verlagerung zum Alkoholkonsum gibt (dafür werden dann Haarproben verlangt). 
 + 
 +Wurden alle Auflagen erfüllt und wird die Fahreignung uneingeschränkt befürwortet, gibt es den Führerschein ohne Auflagen zurück. Sonst mahlen die Mühlen des Strassenverkehrsamtes weiter. 
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 +====== THC-Genuss oder Führerausweis =====
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 +Da Urinproben sehr lange nach einem Konsum positiv bleiben und der Grenzwert schnell erreicht wird, müssen sich Betroffene hier wirklich überlegen: Führerausweis oder THC-Genuss? Wer «das Billett» behalten will oder muss, kann nicht mehr weiter THC konsumieren. Selbst legale Hanfprodukte ohne psychoaktive Wirkung dürfen nicht mehr konsumiert werden, da auch sie zu positiven [[thc_recht:verschiedenes|Urinproben]] führen können (siehe [[thc_recht:lebensmittel|Lebensmittel]] und [[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]).
  
-Da Urinproben sehr lange nach einem Konsum positiv bleiben und der Grenzwert schnell erreicht wird, müssen sich Betroffene hier wirklich überlegen: Autofahren oder THC-Genuss? Wer den Führerausweis behalten will oder muss, kann nicht mehr weiter THC konsumieren. Selbst legale Hanfprodukte ohne psychoaktive Wirkung dürfen nicht mehr konsumiert werden, da auch sie zu positiven [[thc_recht:verschiedenes|Urinproben]] führen können (siehe [[thc_recht:lebensmittel|Lebensmittel]] und [[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]). 
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 ====== Strafen wegen Fahren unter THC ====== ====== Strafen wegen Fahren unter THC ======
  
 +  * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2022|Ein Strafbefehl von 2022]]
 +  * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2020|Zwei Strafbefehle von 2020]]
   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2018|Ein Strafbefehl von 2018]]   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2018|Ein Strafbefehl von 2018]]
   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2015|Ein Strafbefehl von 2015]]   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2015|Ein Strafbefehl von 2015]]
   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2013|Ein Strafbefehl von 2013]]   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2013|Ein Strafbefehl von 2013]]
-  * [[thc_recht:ein_weiterer_strafbefehl_von_2013|Ein weiterer Strafbefehl von 2013]]+  * [[thc_recht:ein_weiterer_strafbefehl_von_2013|Ein Strafbefehl von 2013]]
   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2012|Ein Strafbefehl von 2012]]   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2012|Ein Strafbefehl von 2012]]
   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2010|Ein Strafbefehl von 2010]]   * [[thc_recht:ein_strafbefehl_von_2010|Ein Strafbefehl von 2010]]
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   * [[li710203|Strassenverkehr und THC: Eine unmögliche Situation]]   * [[li710203|Strassenverkehr und THC: Eine unmögliche Situation]]
   * [[li410606|Praxis der gegenwärtigen THC-Regelung im Verkehr]]   * [[li410606|Praxis der gegenwärtigen THC-Regelung im Verkehr]]
-  * [[li390405|THC im Strassenverkehr mit Nulltoleranz]]+  * [[li390405|THC im Strassenverkehr – mit Nulltoleranz]]
   * [[sh3535|Darf ich als KifferIn Auto fahren?]]   * [[sh3535|Darf ich als KifferIn Auto fahren?]]
   * [[sh3636|Darf ich bekifft Auto fahren?]]   * [[sh3636|Darf ich bekifft Auto fahren?]]
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 ====== Konkrete Fälle Führerausweis ====== ====== Konkrete Fälle Führerausweis ======
  
-  * [[thc_recht:Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung|Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung]] +
-  * [[thc_recht:Vorsorglicher Entzug|Vorsorglicher Entzug]] +
-  * [[thc_recht:Führerausweis Rückgabe und Administrativverfahren|Rückgabe Führerausweis und Eröffnung des Administrativverfahrens]]+
   * [[thc_recht:Führerausweis Fall 1|Führerausweis, Fall 1]]   * [[thc_recht:Führerausweis Fall 1|Führerausweis, Fall 1]]
   * [[thc_recht:Führerausweis Fall 2|Führerausweis, Fall 2]]   * [[thc_recht:Führerausweis Fall 2|Führerausweis, Fall 2]]
   * [[thc_recht:Führerausweis Fall 3|Führerausweis, Fall 3]]   * [[thc_recht:Führerausweis Fall 3|Führerausweis, Fall 3]]
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   * [[thc_recht:Beschlagnahmungsformular TI|Beschlagnahmungsformular Führerausweis Tessin]]   * [[thc_recht:Beschlagnahmungsformular TI|Beschlagnahmungsformular Führerausweis Tessin]]
 +  * [[thc_recht:AnordnungBlutprobe|Anordnung einer Blutprobe durch den Staatsanwalt]]
 +  * [[thc_recht:AbnahmeFuehrerausweisPolizei|Abnahme des Führerausweises durch die Polizei, nach Schnelltest]]
 +  * [[thc_recht:Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung|Anordnung verkehrsmedizinische Abklärung]]
 +  * [[thc_recht:Führerausweis Rückgabe und Administrativverfahren|Rückgabe Führerausweis und Eröffnung des Administrativverfahrens]]
 +  * [[thc_recht:Vorsorglicher Entzug|Vorsorglicher Entzug]]
  
 ====== Merkblätter und Weisungen ====== ====== Merkblätter und Weisungen ======
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 +==== Bericht zu THC-Grenzwerten (2020) ====
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 +Ein interessanter Bericht vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel zum Thema THC im Blut und Fahrfähigkeit/Fahreignung. Wir möchten aber darauf hinweisen: Das ist ein Diskussionspapier und im geltenden Recht noch nicht umgesetzt!
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 +[[https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/faktenblaetter/faktenblaetter-cannabis/faktenblatt_thc-grenzwerte_strassenverkehr.pdf.download.pdf/Faktenblatt_THC-Grenzwerte_im_Strassenverkehr.pdf|Faktenblatt THC-Grenzwerte (Kurzversion)]]
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 +[[https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/npp/forschungsberichte/forschungsberichte-cannabis/bericht_thc-grenzwerte_strassenverkehr.pdf.download.pdf/Bericht_THC-Grenzwerte_Strassenverkehr.pdf|Bericht THC-Grenzwerte (45 Seiten)]]
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 +[[thc_recht:li910607|Sommer 2021: Neuer THC-Grenzwert im Strassenverkehr?]]
  
 ==== Institut für Rechtsmedizin Zürich: ==== ==== Institut für Rechtsmedizin Zürich: ====
  
   * [[https://www.irm.uzh.ch/de/dienstleistung/vm.html|Verkehrsmedizin - Übersicht]]   * [[https://www.irm.uzh.ch/de/dienstleistung/vm.html|Verkehrsmedizin - Übersicht]]
-  * [[https://www.irm.uzh.ch/de/downloads/vmfp/merkblaetter.html|Merkblätter allgemein (Cannabis siehe spezielles Merkblatt)]] +  * [[https://www.irm.uzh.ch/de/downloads/vm/merkblaetter.html|Merkblätter allgemein (Cannabis siehe spezielles Merkblatt)]] 
-  * [[https://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:7d6ebc8d-6e33-421c-b55c-274f194e6126/MB04-608_Fahrausweis%20und%20Cannabis;%20Alkohol;%20Drogen%20DEF.pdf|Merkblatt (PDF) - Fahrausweis und Cannabis; Alkohol, Drogen]] +  * [[https://www.kssg.ch/system/files/media_document/2017-08/Wie%20kann%20man%20sich%20vorbereiten.pdf|Wie kann man sich optimal auf eine verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchung vorbereiten? (PDF, 2008)]]
-  * [[http://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:bbd4839f-8209-4086-a8a3-86e4da59cf84/MB04-501_FAQ%20DEF.pdf|Merkblatt (PDF): Fragen zur verkehrsmedizinischen/verkehrspsychologischen Untersuchung]] +
-  * [[http://www.irm.uzh.ch/dam/jcr:7ce8ba7c-ffcf-4874-b467-f82e8dd26872/Vorbereitung_auf_Untersuchung.pdf|Wie kann man sich optimal auf eine verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchung vorbereiten? (PDF, 2008)]]+
  
 ==== Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM: ==== ==== Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM: ====
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   * [[https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmedizin/Merkblatt_THC-UP_SGRM_25.1.2014-d.pdf|Merkblatt (PDF): Vorgehen zum Nachweis der Cannabisabstinenz (für Hausärzte/Institutionen)]]   * [[https://www.sgrm.ch/inhalte/Verkehrsmedizin/Merkblatt_THC-UP_SGRM_25.1.2014-d.pdf|Merkblatt (PDF): Vorgehen zum Nachweis der Cannabisabstinenz (für Hausärzte/Institutionen)]]
  
-==== Bundesamt für Strassen ASTRA: ==== 
- 
-  * [[http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2004-09-01_2360_d.pdf|Weisungen betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr (PDF, 2004)]] 
-  * [[http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2005-01-01_2319_d.pdf|Weisungen betreffend das polizeiliche Vorgehen bei der Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr (PDF, 2004)]] 
  
 ====== Strassen­verkehrs­gesetz und Verordnungen ====== ====== Strassen­verkehrs­gesetz und Verordnungen ======
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   * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_55/index.html|Verordnung vom 18. Oktober 2000 über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung)]]   * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_55/index.html|Verordnung vom 18. Oktober 2000 über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung)]]
   * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_56/index.html|Verordnung vom 3. September 2003 über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)]]   * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_56/index.html|Verordnung vom 3. September 2003 über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)]]
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-^[[thc_recht:starkillegal|Stark illegal]]  ^|  [[thc_recht:autofahren?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:tarnung|Tarnung]]^ 
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 |[[http://www.fourtwenty.ch/|{{:thc_recht:fourtwenty.jpg|fourtwenty.ch}}]]| |[[http://www.fourtwenty.ch/|{{:thc_recht:fourtwenty.jpg|fourtwenty.ch}}]]|
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 +^[[thc_recht:starkillegal|Stark illegal]]  ^|  [[thc_recht:autofahren?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:tarnung|Tarnung]]^
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Zuletzt geändert: 2019/12/27 15:51

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