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thc_recht:beispiel_eines_kleinen_vergehens_bestraft_mit_5_tagessaetzen [2017/07/26 11:11] – [Beispiele kleiner Vergehen] sosthc_recht:beispiel_eines_kleinen_vergehens_bestraft_mit_5_tagessaetzen [2017/08/06 18:14] fabian
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 ==== Strafe Tessin ==== ==== Strafe Tessin ====
  
-Handel mit 50 Gramm hat zu einer Verurteilung wegen eines Vergehens geführt (Geldstrafe über Tagessätze, Eintrag im Strafregister). Die Konsumhandlungen fallen bei der Bestrafung kaum ins Gewicht.+Handel mit 50 Gramm hat zu einer Verurteilung wegen eines Vergehens geführt (Geldstrafe 20 Tagessätze, Eintrag im Strafregister, dazu Busse und Kosten von 400 Franken). Die Konsumhandlungen fallen bei der Bestrafung kaum ins Gewicht. Entscheidend ist die Weitergabe, diese führt auf die höhere Stufe der Kriminalität.
  
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 ==== Strafmandat Bern zum ersten ==== ==== Strafmandat Bern zum ersten ====
  
-Die Busse muss bezahlt werden, die bedingte Geldstrafe nicht. Diese müsste nur bezhalt werden, wenn während der Probezeit wiederum eine solche Straftat auffällt. Die Gebühren sind ebenfalls zu bezahlen.+Die Busse muss bezahlt werden, die bedingte Geldstrafe nicht. Diese müsste nur bezahlt werden, wenn während der Probezeit wiederum eine solche Straftat auffällt. Die Gebühren sind ebenfalls zu bezahlen.
  
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 Hier findet sich ein Beispiel einer Strafe mit drei Tagen Gefängnis. Sie stammt eben noch aus der Zeit vor den Geldstrafen. Hier findet sich ein Beispiel einer Strafe mit drei Tagen Gefängnis. Sie stammt eben noch aus der Zeit vor den Geldstrafen.
  
-Auch wenn die untenstehende Strafe am 1. April 2004 erstellt wurde: Sie ist kein Scherz. Das Wallis ist ja schon des längeren als sehr repressive Gegend bekannt, aber diese Strafe schlägt doch alles. Die betroffene Frau wurde mit einem Gramm Gras von der Polizei erwischt, gab daraufhin zu, während vier Monaten etwa 20 Franken für ihren Konsum auszugeben. Sie habe noch nie etwas verkauft, aber sie gebe anderen unentgeltlich ab. Sie hatte noch nie mit der Polizei zu tun – es war also ihr erstes Mal.+Auch wenn die untenstehende Strafe am 1. April 2004 erstellt wurde: Sie ist kein Scherz. Das Wallis ist ja schon seit längerem als sehr repressive Gegend bekannt, aber diese Strafe schlägt doch alles. Die betroffene Frau wurde mit einem Gramm Gras von der Polizei erwischt, gab daraufhin zu, während vier Monaten etwa 20 Franken für ihren Konsum auszugeben. Sie habe noch nie etwas verkauft, aber sie gebe anderen unentgeltlich ab. Sie hatte noch nie mit der Polizei zu tun – es war also ihr erstes Mal.
  
 Für dieses lächerlich geringe illegale Tun wurde sie nun mit drei Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, bestraft. Und dazu muss sie noch 301.20 Franken Unkosten bezahlen. Das alles wegen eines Gramms und dem Zugeben von gelegentlichem Konsum, Kauf und unentgeltlicher Weitergabe. Hier sehen wir klar, was ein böswilliger Richter mit dem geltenden Betäubungsmittelgesetz anstellen kann, wenn er will. Der blosse Konsum (ohne Besitz, Kauf, Weitergabe etc.) kann ja bereits mit Haft bestraft werden. So steht es im Gesetz. Für dieses lächerlich geringe illegale Tun wurde sie nun mit drei Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, bestraft. Und dazu muss sie noch 301.20 Franken Unkosten bezahlen. Das alles wegen eines Gramms und dem Zugeben von gelegentlichem Konsum, Kauf und unentgeltlicher Weitergabe. Hier sehen wir klar, was ein böswilliger Richter mit dem geltenden Betäubungsmittelgesetz anstellen kann, wenn er will. Der blosse Konsum (ohne Besitz, Kauf, Weitergabe etc.) kann ja bereits mit Haft bestraft werden. So steht es im Gesetz.
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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