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 Ordnungsbussen für Cannabiskonsum sind seit Oktober 2013 schweizweit möglich. Die Kantone hatten die neuen Bestimmungen aber noch umzusetzen. Schliesslich mussten die Polizeien das Gesetz anwenden. Wie interpretieren diese das geänderte BetmG im Alltag? Ordnungsbussen für Cannabiskonsum sind seit Oktober 2013 schweizweit möglich. Die Kantone hatten die neuen Bestimmungen aber noch umzusetzen. Schliesslich mussten die Polizeien das Gesetz anwenden. Wie interpretieren diese das geänderte BetmG im Alltag?
  
-====== Die Umsetzung braucht Zeit ====+====== Die Umsetzung braucht Zeit ======
  
 Einen kompletten Überblick über die Situation in allen Kantonen können wir noch nicht geben. Dafür haben wir bis jetzt zu wenige Fälle dokumentiert. Doch es ist klar, es werden Ordnungsbussen verteilt, auch wenn einige Kantone erst am 1. Januar 2014 damit angefangen haben. Allerdings gibt es immer noch Verzeigungen für Taten, die mit Ordnungsbusse geahndet werden könnten... Das Bild ist noch nicht klar. Einen kompletten Überblick über die Situation in allen Kantonen können wir noch nicht geben. Dafür haben wir bis jetzt zu wenige Fälle dokumentiert. Doch es ist klar, es werden Ordnungsbussen verteilt, auch wenn einige Kantone erst am 1. Januar 2014 damit angefangen haben. Allerdings gibt es immer noch Verzeigungen für Taten, die mit Ordnungsbusse geahndet werden könnten... Das Bild ist noch nicht klar.
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 Wir gehen davon aus, dass es aktuell folgende Stufen der Illegalität gibt: Wir gehen davon aus, dass es aktuell folgende Stufen der Illegalität gibt:
-  * quasi legaler Besitz bis 10 Gramm, ohne Konsum ➡ keine Bestrafung +  * quasi legaler Besitz bis 10 Gramm, ohne Konsum ⇒ keine Bestrafung 
-  * wenig illegaler Konsum vor Polizeiaugen und Besitz bis 10 Gramm ➡ Ordnungsbusse 100 Franken +  * wenig illegaler Konsum vor Polizeiaugen und Besitz bis 10 Gramm ⇒ Ordnungsbusse 100 Franken 
-  * normal illegaler Konsum und Besitz für Eigenbedarf ➡ Verzeigung, Busse und Gebühren zwischen 100 und 1000 Franken +  * normal illegaler Konsum und Besitz für Eigenbedarf ⇒ Verzeigung, Busse und Gebühren zwischen 100 und 1000 Franken 
-  * stark illegale Weitergabe und Verkauf ➡ Verzeigung, Geld-/Freiheitsstrafe, Busse, Eintrag im Strafregister+  * stark illegale Weitergabe und Verkauf ⇒ Verzeigung, Geld-/Freiheitsstrafe, Busse, Eintrag im Strafregister
  
 ===== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis ===== ===== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis =====
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 In diesem Dienstbefehl, der für die Polizei verbindlich ist, sind unter dem Titel «Fallkonstellationen bei Erwachsenen» folgende Möglichkeiten angegeben: In diesem Dienstbefehl, der für die Polizei verbindlich ist, sind unter dem Titel «Fallkonstellationen bei Erwachsenen» folgende Möglichkeiten angegeben:
-  * Beobachteter Konsum ohne Besitz ➡ Ordnungsbusse +  * Beobachteter Konsum ohne Besitz ⇒ Ordnungsbusse 
-  * Beobachteter Konsum mit Besitz bis zu 10 Gramm ➡ Ordnungsbusse +  * Beobachteter Konsum mit Besitz bis zu 10 Gramm ⇒ Ordnungsbusse 
-  * Beobachterer Konsum und Besitz über 10 Gramm ➡ Anzeige im ordentlichen Verfahren. (Wenn Besitz für Eigenkonsum, dann Anzeige an die Übertretungsstrafbehörde; wenn Besitz für Weitergabe, dann Anzeige an die Staatsanwaltschaft.) +  * Beobachterer Konsum und Besitz über 10 Gramm ⇒ Anzeige im ordentlichen Verfahren. (Wenn Besitz für Eigenkonsum, dann Anzeige an die Übertretungsstrafbehörde; wenn Besitz für Weitergabe, dann Anzeige an die Staatsanwaltschaft.) 
-  * Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis NICHT zum Eigenkonsum ➡ Anzeige an die Staatsanwaltschaft +  * Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis NICHT zum Eigenkonsum ⇒ Anzeige an die Staatsanwaltschaft 
-  * Besitz bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum ➡ Ordnungsbusse+  * Besitz bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum ⇒ Ordnungsbusse
  
 ===== Vergleich mit unserer Interpretation ===== ===== Vergleich mit unserer Interpretation =====
Zuletzt geändert: 2019/05/07 14:57

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