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thc_recht:li211719 [2011/12/09 19:49] sosthc_recht:li211719 [2018/12/02 18:49] fabian
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 Diese ganzen internationalen Abkommen, welche die Schweiz ja leider unterschrieben hat – wieso werden die nicht einfach gekündigt, wenn sie sich als falsch und sinnlos herausgestellt haben? Die Vorlage zur Betäubungsmittelgesetz-Revision kann ja nur deshalb die (von vielen als richtig angesehene) Legalisierung nicht vollziehen, weil dem eben diese internationalen Verträge entgegenstehen. Nur deshalb kommt man überhaupt auf so eine merkwürdige Idee wie das Opportunitätsprinzip für den Handel (eine eingehende Analyse der bundesrätlichen Botschaft haben wir in der letzten Rechtshilfebroschüre «shit happens...» zusammengestellt). Diese ganzen internationalen Abkommen, welche die Schweiz ja leider unterschrieben hat – wieso werden die nicht einfach gekündigt, wenn sie sich als falsch und sinnlos herausgestellt haben? Die Vorlage zur Betäubungsmittelgesetz-Revision kann ja nur deshalb die (von vielen als richtig angesehene) Legalisierung nicht vollziehen, weil dem eben diese internationalen Verträge entgegenstehen. Nur deshalb kommt man überhaupt auf so eine merkwürdige Idee wie das Opportunitätsprinzip für den Handel (eine eingehende Analyse der bundesrätlichen Botschaft haben wir in der letzten Rechtshilfebroschüre «shit happens...» zusammengestellt).
  
-| {{:thc_recht:li211719unonein.jpg?400x250}} | Ist der UNO-Beitritt das Problem, oder die Schweizer Drogenpolitik? |+ {{:thc_recht:li211719unonein.jpg?400x250&direct}}  | 
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 ==== Was wären die Folgen? ==== ==== Was wären die Folgen? ====
  
-Was würde die UNO zu einem solchen Schritt sagen? Das ist sicher eine grosse Unbekannte. Der Internationale Drogenkontrollrat, der die Drogenpolitik auf der Welt laufend verfolgt und Staaten, die von seinen völlig repressiven Vorstellungen abweichen, regelmässig ermahnt, hat für sich genommen keinerlei Sanktionsmöglichkeiten. Er kann lediglich Berichte ausarbeiten und diese veröffentlichen, er kann der UNO-Generalversammlung Bericht erstatten und Länder anschwärzen. So zum Beispiel gerade letzthin. In seinem Statement Nummer 503 erklärte der Drogenkontrollrat: «Der Rat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass sich der Anbau und der Verkauf von Cannabis in der Schweiz zur Zeit zu einem grossen Graumarkt entwickelt hat. Weitere Liberalisierungen, wie sie mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus und des Handels zur Zeit zur Diskussion stehen, würden nicht nur im Gegensatz zu den Vorschriften der Konvention von 1961 stehen, sondern könnten das Problem noch verschärfen, statt es zu lösen. Der Rat ist besorgt über die möglichen längerfristigen Ergebnisse der Cannabis-Politik in der Schweiz, über die Gefahren eines Schmuggels von Cannabis-Produkten in grossem Stil aus der Schweiz und über den «Drogentourismus». Der Rat fordert die Schweizer Behörden auf, die oben erwähnten Sorgen zu beachten, wenn sie über die Revision des Schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes von 1951 entscheiden, speziell bezüglich dem Anbau von Cannabis, dem Verkauf, sowie dem Besitz.»+Was würde die UNO zu einem solchen Schritt sagen? Das ist sicher eine grosse Unbekannte. Der Internationale Drogenkontrollrat, der die Drogenpolitik auf der Welt laufend verfolgt und Staaten, die von seinen völlig repressiven Vorstellungen abweichen, regelmässig ermahnt, hat für sich genommen keinerlei Sanktionsmöglichkeiten. Er kann lediglich Berichte ausarbeiten und diese veröffentlichen, er kann der UNO-Generalversammlung Bericht erstatten und Länder anschwärzen. So zum Beispiel gerade letzthin. In seinem Statement Nummer 503 erklärte der Drogenkontrollrat: «Der Rat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass sich der Anbau und der Verkauf von Cannabis in der Schweiz zurzeit zu einem grossen Graumarkt entwickelt hat. Weitere Liberalisierungen, wie sie mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus und des Handels zurzeit zur Diskussion stehen, würden nicht nur im Gegensatz zu den Vorschriften der Konvention von 1961 stehen, sondern könnten das Problem noch verschärfen, statt es zu lösen. Der Rat ist besorgt über die möglichen längerfristigen Ergebnisse der Cannabis-Politik in der Schweiz, über die Gefahren eines Schmuggels von Cannabis-Produkten in grossem Stil aus der Schweiz und über den «Drogentourismus». Der Rat fordert die Schweizer Behörden auf, die oben erwähnten Sorgen zu beachten, wenn sie über die Revision des Schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes von 1951 entscheiden, speziell bezüglich dem Anbau von Cannabis, dem Verkauf, sowie dem Besitz.»
 Es erstaunt immer wieder, dass erwachsene Menschen einen solchen Unsinn schreiben können. Dass aber dann das Land, das regelmässig von einer solchen Organisation an den Pranger gestellt wird, diesen Quatsch auch noch bezahlt, grenzt schon an Masochismus. Eine Kündigung/Änderung der internationalen Drogenübereinkommen gäbe sicher einige weltweite Diskussionen. Doch wenn wir vernünftige Bestimmungen zum Hanf in unserem Gesetz haben wollen, werden wir um diese Diskussionen eh nicht herumkommen. Es erstaunt immer wieder, dass erwachsene Menschen einen solchen Unsinn schreiben können. Dass aber dann das Land, das regelmässig von einer solchen Organisation an den Pranger gestellt wird, diesen Quatsch auch noch bezahlt, grenzt schon an Masochismus. Eine Kündigung/Änderung der internationalen Drogenübereinkommen gäbe sicher einige weltweite Diskussionen. Doch wenn wir vernünftige Bestimmungen zum Hanf in unserem Gesetz haben wollen, werden wir um diese Diskussionen eh nicht herumkommen.
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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