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 +====== Die Repression auf dem Vormarsch. Zum Fall Basels ======
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 +**Während das letzte Legalize it! bereits im Druck war, fand am 30. November 2002 eine weitere Demo gegen die Repression und für einen vernünftigen Umgang mit dem Kiffen in Basel statt. Anschliessend schrieb auch der Basler Regierungsrat ein paar Zeilen zum Thema Kiffen, die wir euch nicht vorenthalten wollen...**
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 +Die Demo in Basel bildete den Abschluss der Demoserie im Jahre 2002 – wir berichteten ja bereits aus St. Gallen, Olten und Bern (siehe letzte Legalize it!-Ausgaben). In Basel war das Wetter ziemlich garstig. Kalt, nass – kein geeignetes Demowetter. Trotzdem war es die grösste Demo des letzten Jahres zum Thema Kiffen: Gegen 400 Personen folgten dem Aufruf der Organisatoren, gegen die Repression gegen die Hanfläden zu demonstrieren. Um eine breitere Wirkung zu erreichen, waren es, wie bei den anderen Demos auch, zu wenige Demonstrierende. Die allermeisten Konsumierenden interessieren sich für ein anständiges Piece zu einem guten Preis. Die Verteidigung der Hanfläden ist darin nicht enthalten. Wieso auch? Die Kiffenden kaufen ja ihr Gras, zahlen dafür – und damit hört die Solidarität auf. Das Risiko der Ladenbesitzer ist für die allermeisten Konsumierenden mit der Marge auf dem Gras abgedeckt. Ein persönliches Engagement bleibt so vielen fremd. Statt sich für die Läden einzusetzen, verwenden die allermeisten ihre Zeit lieber dafür, Ersatz für die geschlossenen Läden zu suchen...
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 +Grössere Demos hatten denn auch immer ein Zückerchen für die Demonstrierenden: Gratis-Duftsäcke, Wettbewerbe oder einzelne Menschen als Zugpferde, die bekannt waren durch ihre Aktivitäten. Einfach so gehen nur sehr wenige an Demos. Ob sich das in diesem Jahr ändern wird? Ob die Hanf-Szene machtvolle Demos wird organisieren können? Wir sind da natürlich gespannt und werden sicher auch wieder an möglichst alle Veranstaltungen gehen, Legalize it! verteilen und darüber berichten.
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 +Der Basler SP-Parlamentarier Peter Aebersold stellte der Basler Regierung vor der Demo folgende Fragen: «Ist die Regierung nicht auch der Meinung, es bestehe ein Interesse daran, einen begrenzten lokalen Markt zuzulassen, damit die Szenen von harten und weichen Drogen auch weiterhin getrennt werden können? Ist die Regierung gewillt zu veranlassen, dass zu diesem Zweck das Opportunitätsprinzip zur Steuerung eingesetzt wird? Sind die Verantwortlichen offen für Gespräche mit dem seriösen Teil der Hanfladenszene? Ist die Regierung bereit dafür zu sorgen, dass Bedingungen für die Tolerierung einer beschränkten Verkaufsszene formuliert, kontrolliert und durchgesetzt werden (z.B. bezüglich Ladendichte, Jugendschutz, Verkaufsverbot an Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz, fairem Handel, Vermeiden von Belästigungen für die Anwohnerschaft, Trennung der Märkte etc.)?» 
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 +Die Antwort des Regierungsrates folgte am 7. Januar 2003: «(...) Die Revision des BetmG wird seit Jahren in den verschiedenen Gremien des Bundes diskutiert und lässt ungebührlich lange auf sich warten. Es ist deshalb nicht ganz auszuschliessen, dass dadurch einerseits bei den Strafverfolgungsbehörden eine gewisse Unsicherheit im Vollzug entstanden ist, und andererseits bei einem Teil der Bevölkerung der falsche Eindruck erweckt wurde, dass Handel und Konsum von Cannabis erlaubt seien. (...) Die Revision des BetmG wird nach aktuellen Prognosen frühestens im Jahr 2004, realistischer im Jahre 2005 verabschiedet. (...) Aus Gründen der Gewaltentrennung liegt es dem Regierungsrat fern, der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Strafverfolgung irgendwelche Weisungen zu erteilen; (...) Das (...) Opportunitätsprinzip jedoch auf den gesamten Betäubungsmittelhandel (also u.a. auch auf den gewerbsmässigen Handel in grösseren Mengen mit Cannabisprodukten) anzuwenden, kann aus rechtspolitischen Gründen nicht in Frage kommen. Dies soll erst mit der eidgenössischen Revisionsvorlage eingeführt und gleichzeitig auch klar definiert werden. Konsens über das «Ob» und das «Wie» dieser neuen Regelung besteht allerdings derzeit weder in den eidgenössischen Räten noch in der Gesellschaft. Eine offizielle Vorwegnahme gewisser Bestimmungen der Revisionsvorlage ist weder zu begründen noch rechtmässig. (...) Es ist zumindest fraglich, ob es (...) den vom Interpellanten angesprochenen «seriösen Teil» der Hanfladenszene tatsächlich gibt. (...) Offizielle Verhandlungen und Abmachungen zwischen Behörden und Hanfladenbetreibern sind in Anbetracht der aktuellen Rechtslage ausgeschlossen. (...)». Alles klar? Es ist und bleibt verboten.
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 +Am 13. Februar 2003 reichte die Basler Sektion der SHK eine Petition mit 3000 Unterschriften ein, um eine Änderung dieser Haltung zu fordern. Trotzdem gab es in Basel über 250 Razzien.
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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