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 **Die neue Bundesverfassung von 1999 definiert zum ersten Mal einen übersichtlichen Grundrechtekatalog. Diese Menschenrechte sind nicht änder- oder abschaffbar. Sie stehen über dem Gesetz und müssen das staatliche Handeln durchdringen. Was bedeutet das für uns?** **Die neue Bundesverfassung von 1999 definiert zum ersten Mal einen übersichtlichen Grundrechtekatalog. Diese Menschenrechte sind nicht änder- oder abschaffbar. Sie stehen über dem Gesetz und müssen das staatliche Handeln durchdringen. Was bedeutet das für uns?**
  
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 Das heutige Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verbietet den Konsum, den Besitz, die Weitergabe, den Anbau und den Verkauf von kiffbarem Material. Doch wir Kiffenden halten uns nicht daran. Die allermeisten von uns haben dabei kein schlechtes Gewissen. Sind wir nun alle notorische Rechtsbrechende? Oder gibt es doch eine juristische Grundlage dafür, dass wir uns einen Deut um ebendieses Betäubungsmittelgesetz scheren? Das heutige Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verbietet den Konsum, den Besitz, die Weitergabe, den Anbau und den Verkauf von kiffbarem Material. Doch wir Kiffenden halten uns nicht daran. Die allermeisten von uns haben dabei kein schlechtes Gewissen. Sind wir nun alle notorische Rechtsbrechende? Oder gibt es doch eine juristische Grundlage dafür, dass wir uns einen Deut um ebendieses Betäubungsmittelgesetz scheren?
  
-==== Demokratie und Rechtsstaat ====+===== Demokratie und Rechtsstaat =====
  
 Die neue Bundesverfassung, welche das Volk am 18. April 1999 angenommen hat, enthält die grundlegenden Bestimmungen, nach denen in unserem Land verfahren werden soll. Sie enthält zum ersten Mal einen übersichtlichen, ausformulierten Grundrechtekatalog und definiert, was überhaupt an staatlichen Vorschriften zulässig ist. Es gibt also Grenzen, die sowohl das Volk, das Parlament als auch die Verwaltung beachten müssen. Oder wie es die ehemalige Justizministerin Metzler immer wieder zu sagen pflegte: Die Schweiz ist nicht nur eine Demokratie, sondern auch ein Rechtsstaat. Demokratie bedeutet im Wesentlichen, dass die Mehrheit entscheiden soll; Rechtsstaat bedeutet, dass es gewisse grundlegende Rechte gibt, die auch keine noch so grosse Mehrheit verändern oder beschneiden darf. In diesem Artikel möchte ich die neue Bundesverfassung (BV) einmal daraufhin abklopfen, was sie zum Kiffen meint. (Den ganzen Text der Verfassung kannst du unter www.admin.ch/ch/d/sr/c101.html direkt anschauen oder als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.) Die neue Bundesverfassung, welche das Volk am 18. April 1999 angenommen hat, enthält die grundlegenden Bestimmungen, nach denen in unserem Land verfahren werden soll. Sie enthält zum ersten Mal einen übersichtlichen, ausformulierten Grundrechtekatalog und definiert, was überhaupt an staatlichen Vorschriften zulässig ist. Es gibt also Grenzen, die sowohl das Volk, das Parlament als auch die Verwaltung beachten müssen. Oder wie es die ehemalige Justizministerin Metzler immer wieder zu sagen pflegte: Die Schweiz ist nicht nur eine Demokratie, sondern auch ein Rechtsstaat. Demokratie bedeutet im Wesentlichen, dass die Mehrheit entscheiden soll; Rechtsstaat bedeutet, dass es gewisse grundlegende Rechte gibt, die auch keine noch so grosse Mehrheit verändern oder beschneiden darf. In diesem Artikel möchte ich die neue Bundesverfassung (BV) einmal daraufhin abklopfen, was sie zum Kiffen meint. (Den ganzen Text der Verfassung kannst du unter www.admin.ch/ch/d/sr/c101.html direkt anschauen oder als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.)
  
-==== Die Verfassung schützt die Freiheit ====+===== Die Verfassung schützt die Freiheit =====
  
 Der allgemeine Zweck unseres Staates ist der Schutz der Freiheit, die Förderung der kulturellen Vielfalt und die Sorge um eine möglichst grosse Chancengleichheit (Art. 2). Diese Bestimmungen sind nicht direkt anwendbar, sie sollen mehr den allgemeinen Sinn und Zweck unseres Staates beschreiben. Oder wie es in der erläuternden Botschaft zur neuen BV (Bot BV) heisst: «Die prominente Nennung des Freiheits- und Rechtszweckes will den Bund auf die Rechtsstaatlichkeit festlegen.»  Der allgemeine Zweck unseres Staates ist der Schutz der Freiheit, die Förderung der kulturellen Vielfalt und die Sorge um eine möglichst grosse Chancengleichheit (Art. 2). Diese Bestimmungen sind nicht direkt anwendbar, sie sollen mehr den allgemeinen Sinn und Zweck unseres Staates beschreiben. Oder wie es in der erläuternden Botschaft zur neuen BV (Bot BV) heisst: «Die prominente Nennung des Freiheits- und Rechtszweckes will den Bund auf die Rechtsstaatlichkeit festlegen.» 
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 Diese Überlegungen sollen übrigens nicht nur von dem Gesetzgeber (dem Parlament) beachtet werden, sondern auch von den rechtsanwenden den Behörden (also der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten). Noch immer sind wir in einem eher allgemeinen Teil unserer Verfassung; doch kann man sagen, dass die Gesellschaft eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, dem höchsten Gut unserer Rechtsordnung, sehr gut begründen muss. Diese Überlegungen sollen übrigens nicht nur von dem Gesetzgeber (dem Parlament) beachtet werden, sondern auch von den rechtsanwenden den Behörden (also der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten). Noch immer sind wir in einem eher allgemeinen Teil unserer Verfassung; doch kann man sagen, dass die Gesellschaft eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, dem höchsten Gut unserer Rechtsordnung, sehr gut begründen muss.
  
-==== Die Grundrechte sind immer gültig ====+===== Die Grundrechte sind immer gültig =====
  
 Die Grundrechte sind nun nicht mehr so theoretisch, wie die einleitenden Bemerkungen. Sondern «die Grundrechte, soweit sie sich an die Einzelnen richten, sind in der Tat von den rechtsprechenden Behörden direkt anwendbar; dies bedeutet konkret, dass jeder Person ihre Verletzung vor den Gerichten anrufen kann.» (Bot BV). Also auch wenn in einem Gesetz steht, dies und jenes sei verboten, muss ein Gericht eine Abwägung machen zwischen den grundlegenden Rechten und dem gesetzten Recht. Und die Gerichte können und sollen diese konkrete Umsetzung der Grundrechte auch in Zukunft weiterentwickeln dürfen. (Dies kommt dann auch im Art. 35 BV zum Ausdruck: «Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.») Die Grundrechte sind nun nicht mehr so theoretisch, wie die einleitenden Bemerkungen. Sondern «die Grundrechte, soweit sie sich an die Einzelnen richten, sind in der Tat von den rechtsprechenden Behörden direkt anwendbar; dies bedeutet konkret, dass jeder Person ihre Verletzung vor den Gerichten anrufen kann.» (Bot BV). Also auch wenn in einem Gesetz steht, dies und jenes sei verboten, muss ein Gericht eine Abwägung machen zwischen den grundlegenden Rechten und dem gesetzten Recht. Und die Gerichte können und sollen diese konkrete Umsetzung der Grundrechte auch in Zukunft weiterentwickeln dürfen. (Dies kommt dann auch im Art. 35 BV zum Ausdruck: «Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.»)
  
-==== Rechtsgleichheit ====+===== Rechtsgleichheit =====
  
 Der Art. 8 BV heisst «Rechtsgleichheit» und wird von der Bot BV folgendermassen ausgeführt: «Der Grundsatz der Rechtsgleichheit richtet sich gleichermassen an diejenigen, die Gesetze erlassen, wie an diejenigen, die das Recht anwenden. Rechtsetzende Behörden müssen Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandeln». Hier sehen wir bereits den ersten konkreten Verstoss im BetmG. Während Alkohol grundsätzlich konsumiert werden darf, ist das Kiffen grundsätzlich verboten. Dabei sind beides psychoaktive Substanzen, also Mittel, die das Bewusstsein der Menschen beeinflussen. Es gibt sowohl bei THC-Produkten wie auch bei Alkoholika einen eher genussmässigen Konsum, wie auch ein gewisses Abhängigkeitspotenzial. Allerdings sind Todesfälle auf Grund reinen Alkoholkonsums vielfach belegt und allgemein anerkannt, während dies beim reinen Konsum von THC-Produkten in keinster Weise der Fall ist. Haschisch und Gras müssen somit als weniger gefährlich als Alkoholika eingeschätzt werden. Damit ist die rechtliche Stellung aber genau verkehrt: Nicht THC-Produkte müssten völlig verboten und der Alkohol grundsätzlich zugelassen werden, sondern Alkohol müsste mit strengeren Auflagen konsumiert werden dürfen als THC-Produkte. Die Forderung nach Rechtsgleichheit wird hier in äusserst krasser Weise verletzt. Der Art. 8 BV heisst «Rechtsgleichheit» und wird von der Bot BV folgendermassen ausgeführt: «Der Grundsatz der Rechtsgleichheit richtet sich gleichermassen an diejenigen, die Gesetze erlassen, wie an diejenigen, die das Recht anwenden. Rechtsetzende Behörden müssen Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandeln». Hier sehen wir bereits den ersten konkreten Verstoss im BetmG. Während Alkohol grundsätzlich konsumiert werden darf, ist das Kiffen grundsätzlich verboten. Dabei sind beides psychoaktive Substanzen, also Mittel, die das Bewusstsein der Menschen beeinflussen. Es gibt sowohl bei THC-Produkten wie auch bei Alkoholika einen eher genussmässigen Konsum, wie auch ein gewisses Abhängigkeitspotenzial. Allerdings sind Todesfälle auf Grund reinen Alkoholkonsums vielfach belegt und allgemein anerkannt, während dies beim reinen Konsum von THC-Produkten in keinster Weise der Fall ist. Haschisch und Gras müssen somit als weniger gefährlich als Alkoholika eingeschätzt werden. Damit ist die rechtliche Stellung aber genau verkehrt: Nicht THC-Produkte müssten völlig verboten und der Alkohol grundsätzlich zugelassen werden, sondern Alkohol müsste mit strengeren Auflagen konsumiert werden dürfen als THC-Produkte. Die Forderung nach Rechtsgleichheit wird hier in äusserst krasser Weise verletzt.
  
-==== Diskriminierungsverbot ====+===== Diskriminierungsverbot =====
  
 In Art. 8 BV heisst es dann weiter: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.» Die Diskriminierung in Folge des persönlich bevorzugten Drogenkonsums wird hier zwar nicht namentlich erwähnt, aber der Sinn und Geist dieses Artikels ist ja nach Bot BV: «Nach diesem Grundsatz rechtfertigt kein Umstand die unterschiedliche Behandlung einer Personengruppe, wenn er als Beweggrund für die Diskriminierung dieser Gruppe dient.»  In Art. 8 BV heisst es dann weiter: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.» Die Diskriminierung in Folge des persönlich bevorzugten Drogenkonsums wird hier zwar nicht namentlich erwähnt, aber der Sinn und Geist dieses Artikels ist ja nach Bot BV: «Nach diesem Grundsatz rechtfertigt kein Umstand die unterschiedliche Behandlung einer Personengruppe, wenn er als Beweggrund für die Diskriminierung dieser Gruppe dient.» 
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 Und beim Kiffen ist es ähnlich: Bloss weil eine Mehrheit keine Ahnung davon hat und es unanständig findet, ist es verboten. Und für solche Verbote gibt unsere Verfassung keine Grundlage ab; im Gegenteil, sie sagt klipp und klar, dass solche Diskriminierungen verboten sind. Daran haben sich alle zu halten. Sowohl das ganze Volk wie auch unser Parlament und unsere Justiz. Tun sie das nicht, treten sie unseren Rechtsstaat mit Füssen. Und beim Kiffen ist es ähnlich: Bloss weil eine Mehrheit keine Ahnung davon hat und es unanständig findet, ist es verboten. Und für solche Verbote gibt unsere Verfassung keine Grundlage ab; im Gegenteil, sie sagt klipp und klar, dass solche Diskriminierungen verboten sind. Daran haben sich alle zu halten. Sowohl das ganze Volk wie auch unser Parlament und unsere Justiz. Tun sie das nicht, treten sie unseren Rechtsstaat mit Füssen.
  
-==== Glaubens- und Gewissensfreiheit ====+===== Glaubens- und Gewissensfreiheit =====
  
 Auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie sie in Art. 15 BV niedergeschrieben wurde, ist in der Schweiz geschützt: «Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.» Dazu führt die Bot BV weiter aus: «Die Religion ist hier in einem sehr weiten Sinn zu verstehen, der jegliche Beziehung des Menschen zum Göttlichen oder Transzendenten umfasst. (...) Unter den persönlichen Kultushandlungen versteht man gemeinhin das Gebet, die Beichte, die Meditation, das Fasten oder die rituelle Waschung.» Gerade im Christentum ist es ja auch eine Droge, der Wein, der eine zentrale religiöse Bedeutung für die Gläubigen besitzt (Abendmahl). Und in der Rasta-Religion, aber auch in anderen Religionen, ist es nun halt der Hanf, der dort diesen Part übernimmt (wobei dann häufig Alkohol verboten ist). Auf alle Fälle ist der Konsum von THC sicherlich für viele Menschen eine Art der Kontemplation, der inneren Einkehr, der Verbindung mit dem Transzendenten, also dem, was über die alltägliche Erfahrung hinausweist. Allein damit ist der freie Konsum von Cannabisprodukten eigentlich schon geschützt. Auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie sie in Art. 15 BV niedergeschrieben wurde, ist in der Schweiz geschützt: «Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.» Dazu führt die Bot BV weiter aus: «Die Religion ist hier in einem sehr weiten Sinn zu verstehen, der jegliche Beziehung des Menschen zum Göttlichen oder Transzendenten umfasst. (...) Unter den persönlichen Kultushandlungen versteht man gemeinhin das Gebet, die Beichte, die Meditation, das Fasten oder die rituelle Waschung.» Gerade im Christentum ist es ja auch eine Droge, der Wein, der eine zentrale religiöse Bedeutung für die Gläubigen besitzt (Abendmahl). Und in der Rasta-Religion, aber auch in anderen Religionen, ist es nun halt der Hanf, der dort diesen Part übernimmt (wobei dann häufig Alkohol verboten ist). Auf alle Fälle ist der Konsum von THC sicherlich für viele Menschen eine Art der Kontemplation, der inneren Einkehr, der Verbindung mit dem Transzendenten, also dem, was über die alltägliche Erfahrung hinausweist. Allein damit ist der freie Konsum von Cannabisprodukten eigentlich schon geschützt.
  
-==== Recht auf medizinische Pflege ====+===== Recht auf medizinische Pflege =====
  
 Hierzu hält der Art. 41 BV fest: «Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: (...), b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält.» Nun ist Cannabis eines der ältesten Heilmittel der Menschheit; sowohl die nichtpsychoaktiven Samen wie auch das Harz der Hanfpflanze wurden seit Menschengedenken als Medizin verwendet. Es gibt bis heute kein besseres Schlafmittel; es ist das am wenigsten problematische leichte Schmerz mittel; es wirkt gegen Depressionen; es ist appetitanregend; es ist leicht aphrodisisch (sexuell anregend); es reduziert Spasmen (Muskelkrämpfe). Was will der Gesetzgeber eigentlich mehr, als dass Kranke ihre Pflänzchen in privater Initiative selber ziehen und in persönlicher Verantwortung konsumieren, um ihre Leiden zu lindern? Das kostet nicht einmal die Krankenversicherungen etwas... Hierzu hält der Art. 41 BV fest: «Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: (...), b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält.» Nun ist Cannabis eines der ältesten Heilmittel der Menschheit; sowohl die nichtpsychoaktiven Samen wie auch das Harz der Hanfpflanze wurden seit Menschengedenken als Medizin verwendet. Es gibt bis heute kein besseres Schlafmittel; es ist das am wenigsten problematische leichte Schmerz mittel; es wirkt gegen Depressionen; es ist appetitanregend; es ist leicht aphrodisisch (sexuell anregend); es reduziert Spasmen (Muskelkrämpfe). Was will der Gesetzgeber eigentlich mehr, als dass Kranke ihre Pflänzchen in privater Initiative selber ziehen und in persönlicher Verantwortung konsumieren, um ihre Leiden zu lindern? Das kostet nicht einmal die Krankenversicherungen etwas...
  
-==== Einschränkungen der Grundrechte ====+===== Einschränkungen der Grundrechte =====
  
 Allerdings gibt es den Art. 36 BV, wo die Möglichkeit der Einschränkung von Grundrechten beschrieben wird: «Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. (...) Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein. Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.» Allerdings gibt es den Art. 36 BV, wo die Möglichkeit der Einschränkung von Grundrechten beschrieben wird: «Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. (...) Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein. Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.»
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 Bis jetzt haben wir die persönlichen Grundrechte angeschaut und gesehen, dass die Bundesverfassung einige Bestimmungen zu unseren Gunsten enthält, jedenfalls was den persönlichen Gebrauch von Cannabisprodukten angeht (Konsum, Besitz, Anbau für Eigenbedarf, Kauf). Doch wie sieht es mit dem Handel von THC-haltigen Produkten wie Hasch und Gras aus? Bis jetzt haben wir die persönlichen Grundrechte angeschaut und gesehen, dass die Bundesverfassung einige Bestimmungen zu unseren Gunsten enthält, jedenfalls was den persönlichen Gebrauch von Cannabisprodukten angeht (Konsum, Besitz, Anbau für Eigenbedarf, Kauf). Doch wie sieht es mit dem Handel von THC-haltigen Produkten wie Hasch und Gras aus?
  
-==== Handels- und Gewerbefreiheit ====+===== Handels- und Gewerbefreiheit =====
  
 Art. 27 BV garantiert die Handels- und Gewerbefreiheit: «Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.» Die Bot BV meint dazu: «(...) spricht sich die Bundesverfassung für eine grundsätzlich staatsfreie Wirtschaft aus, die auf dem Gedanken der Privatautonomie beruht und sich an marktwirtschaftlichen Prinzipien orientiert.» Und in Art. 94 BV heisst es: «Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. (...) Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen (...) sind.» Auch hier sehen wir laut Bot BV: «staatliche Beschränkungen des freien Wirtschaftens bedürfen einer Rechtfertigung durch überwiegende öffentliche Interessen und einer hinreichenden rechtlichen Grundlage.» «Es (das Bundesgericht) hat dabei namentlich die Maxime entwickelt, dass ‘nicht jedes irgendwie geartete öffentliche Interesse’ einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit rechtfertigt.»  Art. 27 BV garantiert die Handels- und Gewerbefreiheit: «Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.» Die Bot BV meint dazu: «(...) spricht sich die Bundesverfassung für eine grundsätzlich staatsfreie Wirtschaft aus, die auf dem Gedanken der Privatautonomie beruht und sich an marktwirtschaftlichen Prinzipien orientiert.» Und in Art. 94 BV heisst es: «Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. (...) Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen (...) sind.» Auch hier sehen wir laut Bot BV: «staatliche Beschränkungen des freien Wirtschaftens bedürfen einer Rechtfertigung durch überwiegende öffentliche Interessen und einer hinreichenden rechtlichen Grundlage.» «Es (das Bundesgericht) hat dabei namentlich die Maxime entwickelt, dass ‘nicht jedes irgendwie geartete öffentliche Interesse’ einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit rechtfertigt.» 
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 Die obigen Überlegungen bedeuten nicht, dass man aus der BV eine totale Freiheit des Konsums oder des Verkaufes von Cannabis an alle und auf jede Art herleiten kann. Aber man kann meiner Meinung nach herleiten, dass es eine vergleichbare (wenn auch weniger strenge!) Regelung wie beim Alkoholverkauf auch beim Hasch- und Grashandel geben muss. Das wäre der korrekte Umgang mit dem Thema.  Die obigen Überlegungen bedeuten nicht, dass man aus der BV eine totale Freiheit des Konsums oder des Verkaufes von Cannabis an alle und auf jede Art herleiten kann. Aber man kann meiner Meinung nach herleiten, dass es eine vergleichbare (wenn auch weniger strenge!) Regelung wie beim Alkoholverkauf auch beim Hasch- und Grashandel geben muss. Das wäre der korrekte Umgang mit dem Thema. 
  
-==== Schutz der Gesundheit ====+===== Schutz der Gesundheit =====
  
 Dies wird übrigens auch von Art. 118 BV (auf diesen Artikel der Bundesverfassung stützt sich das heute geltende Betäubungsmittelgesetz) vorgeschlagen: «Der Bund trifft (...) Massnahmen zum Schutz der Gesundheit. Er erlässt Vorschriften über: den Umgang mit Lebensmitteln sowie Heilmitteln, Betäubungsmitteln, (...), welche die Gesundheit gefährden können.» Hier steht nichts von einem Totalverbot, sondern es sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit zu schützen. Niemand hat etwas gegen Regeln im Umgang mit THC-Produkten (Informationskampagnen, Packungsaufschriften, Packungsbeilagen, Besteuerung, Werbebeschränkungen, allenfalls Einschränkung der Orte für den Konsum, Jugendschutz). Dies soll und kann in einem «THC-Gesetz» geregelt werden. Dies wird übrigens auch von Art. 118 BV (auf diesen Artikel der Bundesverfassung stützt sich das heute geltende Betäubungsmittelgesetz) vorgeschlagen: «Der Bund trifft (...) Massnahmen zum Schutz der Gesundheit. Er erlässt Vorschriften über: den Umgang mit Lebensmitteln sowie Heilmitteln, Betäubungsmitteln, (...), welche die Gesundheit gefährden können.» Hier steht nichts von einem Totalverbot, sondern es sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit zu schützen. Niemand hat etwas gegen Regeln im Umgang mit THC-Produkten (Informationskampagnen, Packungsaufschriften, Packungsbeilagen, Besteuerung, Werbebeschränkungen, allenfalls Einschränkung der Orte für den Konsum, Jugendschutz). Dies soll und kann in einem «THC-Gesetz» geregelt werden.
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-==== Wie kann man seine Grundrechte einfordern? ====+===== Wie kann man seine Grundrechte einfordern? =====
  
 Die Grundrechte, wie wir sie in unserem Artikel vorgestellt haben, können direkt von einer einzelnen betroffenen Person vor Gericht angerufen werden. Wer also zum Beispiel wegen Kiffens verzeigt wurde und eine Busse erhalten hat, könnte Einspruch dagegen erheben mit der Begründung, dass das heute geltende BetmG seine Grundrechte verletzt (Diskriminierungsverbot, Rechtsgleichheit usw.).  Die Grundrechte, wie wir sie in unserem Artikel vorgestellt haben, können direkt von einer einzelnen betroffenen Person vor Gericht angerufen werden. Wer also zum Beispiel wegen Kiffens verzeigt wurde und eine Busse erhalten hat, könnte Einspruch dagegen erheben mit der Begründung, dass das heute geltende BetmG seine Grundrechte verletzt (Diskriminierungsverbot, Rechtsgleichheit usw.). 
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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