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thc_recht:li350404 [2013/09/23 12:02] fabianthc_recht:li350404 [2019/05/07 15:36] sos
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-==== Wortlaut der Initiative ====+===== Wortlaut der Initiative =====
  
 Die Initiative fordert in einem neu zu schaffenden Hanfartikel 105a folgende vier Punkte, die wir in zwei Teilen kommentieren: Die Initiative fordert in einem neu zu schaffenden Hanfartikel 105a folgende vier Punkte, die wir in zwei Teilen kommentieren:
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 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.» 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.»
  
-==== Umsetzung in der Gesetzgebung ====+===== Umsetzung in der Gesetzgebung =====
  
 Diese Bestimmungen können nicht sofort angewendet werden. Hier braucht es eine **ausführlichere Gesetzgebung** (und bis diese in Kraft ist, können durchaus Jahre vergehen). Der Punkt drei fordert lediglich, dass eine solche zu schaffen ist. Dabei ist der Gesetzgeber ziemlich frei in der Ausgestaltung. Er kann also bestimmen, wer unter welchen Bedingungen mit welchen Steuerfolgen, Buchführungspflichten und Kontrollmechanismen THC-reichen Hanf gewerbsmässig handeln darf. Zwingend ist, dass es ein **Werbeverbot** geben muss, sowohl für die Produkte Hasch und Gras wie auch für den Konsum. Ausserdem muss der **Jugendschutz** berücksichtigt werden – hier gibt es allerdings wieder einen grösseren Spielraum. Denkbar wäre ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige, aber auch ein solches an unter 18-Jährige. Es wäre auch möglich, dass niemand Jugendlichen THC-Produkte legal verkaufen dürfte, oder dass nur ganz spezielle Stellen dies tun dürften.  Diese Bestimmungen können nicht sofort angewendet werden. Hier braucht es eine **ausführlichere Gesetzgebung** (und bis diese in Kraft ist, können durchaus Jahre vergehen). Der Punkt drei fordert lediglich, dass eine solche zu schaffen ist. Dabei ist der Gesetzgeber ziemlich frei in der Ausgestaltung. Er kann also bestimmen, wer unter welchen Bedingungen mit welchen Steuerfolgen, Buchführungspflichten und Kontrollmechanismen THC-reichen Hanf gewerbsmässig handeln darf. Zwingend ist, dass es ein **Werbeverbot** geben muss, sowohl für die Produkte Hasch und Gras wie auch für den Konsum. Ausserdem muss der **Jugendschutz** berücksichtigt werden – hier gibt es allerdings wieder einen grösseren Spielraum. Denkbar wäre ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige, aber auch ein solches an unter 18-Jährige. Es wäre auch möglich, dass niemand Jugendlichen THC-Produkte legal verkaufen dürfte, oder dass nur ganz spezielle Stellen dies tun dürften. 
 Die beiden letzten Artikel zielen also auf den gewerbsmässigen Handel. Dieser soll zwar möglich sein, aber die genauen Bedingungen kann das Parlament weitgehend frei gestalten, also restriktiver oder liberaler. Die beiden letzten Artikel zielen also auf den gewerbsmässigen Handel. Dieser soll zwar möglich sein, aber die genauen Bedingungen kann das Parlament weitgehend frei gestalten, also restriktiver oder liberaler.
  
-==== Was bleiben würde ====+===== Was bleiben würde =====
  
-Nichts ändern würde sich bei einer Annahme der Initiative am heutigen repressiven Vorgehen im **Strassenverkehr**. Denn diese Gesetze und vor allem die einschlägige Verordnung gelten auch nach einer Annahme der Initiative. Und hier gilt eine Person mit minimalen THC-Spuren im Blut bereits als fahruntauglich (was gebüsst wird und einen Fahrausweisentzug zur Folge hat)bzw. gilt jemand, der regelmässig THC-Produkte konsumiert eh als drogenabhängig und ist damit ebenfalls fahruntauglich. An dieser Gesetzeslage ändert die Initiative nichts. +Nichts ändern würde sich bei einer Annahme der Initiative am heutigen repressiven Vorgehen im **Strassenverkehr**. Denn diese Gesetze und vor allem die einschlägige Verordnung gelten auch nach einer Annahme der Initiative. Und hier gilt eine Person mit minimalen THC-Spuren im Blut bereits als fahruntauglich (was gebüsst wird und einen Fahrausweisentzug zur Folge hat) bzw. gilt jemand, der regelmässig THC-Produkte konsumiert eh als drogenabhängig und ist damit ebenfalls fahruntauglich. An dieser Gesetzeslage ändert die Initiative nichts. 
 Ebenfalls können Schulen, Betriebe und sonstige **Institutionen** auf ihrem Gelände den Konsum von THC-Produkten weiterhin verbieten – genau so, wie sie den Konsum von Alkohol und Tabak untersagen können. Die Initiative verlangt lediglich, dass man THC-Geniessende nicht mehr mit dem Strafrecht jagen darf. Ebenfalls können Schulen, Betriebe und sonstige **Institutionen** auf ihrem Gelände den Konsum von THC-Produkten weiterhin verbieten – genau so, wie sie den Konsum von Alkohol und Tabak untersagen können. Die Initiative verlangt lediglich, dass man THC-Geniessende nicht mehr mit dem Strafrecht jagen darf.
 Doch muss man sich wirklich bewusst sein: Die allermeisten Initiativen scheitern in der Volksabstimmung und es wäre ein Wunder, wenn diese Initiative angenommen würde. Doch der **Wert** einer Initiative liegt bei den Diskussionen, die sie auslöst und häufig werden Teile von ihr vom Gesetzgeber umgesetzt. Vielleicht die ersten beiden Artikel? Doch muss man sich wirklich bewusst sein: Die allermeisten Initiativen scheitern in der Volksabstimmung und es wäre ein Wunder, wenn diese Initiative angenommen würde. Doch der **Wert** einer Initiative liegt bei den Diskussionen, die sie auslöst und häufig werden Teile von ihr vom Gesetzgeber umgesetzt. Vielleicht die ersten beiden Artikel?
  
-==== Wie läuft der Zyklus einer Initiative ab? ====+===== Wie läuft der Zyklus einer Initiative ab? =====
  
 Nach der Einreichung und der Erklärung der Gültigkeit durch die Bundeskanzlei (was im Februar 2006 geschehen ist), kommt das Anliegen der Initiative zum Bundesrat. Dieser muss innert 12 Monaten eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten. Wenn er einen Gegenentwurf präsentiert, darf es auch 18 Monate dauern. Nach der Einreichung und der Erklärung der Gültigkeit durch die Bundeskanzlei (was im Februar 2006 geschehen ist), kommt das Anliegen der Initiative zum Bundesrat. Dieser muss innert 12 Monaten eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten. Wenn er einen Gegenentwurf präsentiert, darf es auch 18 Monate dauern.
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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