Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
thc_recht:li410405 [2009/10/09 17:57] sosthc_recht:li410405 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +| {{:thc_recht:li410405.jpg|}} |
 +
 +====== Die Verfolgung stagniert auf sehr hohem Niveau  ======
 +
 +**2006: Wiederum ist ein Jahrgang Repression in offizielle Zahlen gefasst worden. Die Verzeigungszahlen sinken leicht, bleiben im Langfristvergleich aber auf hohem Niveau stabil. Die Beschlagnahmungszahlen gehen allerdings markant zurück.
 +**
 +
 +Langsam haben es alle begriffen: Der Umgang mit THC-Produkten wird in der Schweiz bestraft. Nur einzelne Deutsche, die in die Schweiz ziehen wollen, haben noch das Kiffparadies Schweiz im Kopf und fragen nach den besten Hanfläden. Doch langsam dringt es quer durch Europa, dass die Schweiz wieder zum alten repressiven Umgang mit Cannabis gefunden hat.
 +
 +===== Übertretungen ... =====
 +
 +Solange es um Konsum oder Kauf, Anbau oder Besitz für den eigenen Bedarf geht, ist die illegale Handlung eine Übertretung. Das ist vergleichbar mit einer Parkbusse. Allerdings wird in den meisten Gegenden eine Verzeigung gemacht, weshalb zu der eigentlichen Busse in der Höhe von rund 50 bis 200 Franken noch die Spruch-, Schreib-, und Zustellgebühren des Amtes dazukommen, das die Strafe ausfällt. Damit erhöht sich der Gesamtbetrag auf 100 bis 500 Franken (beim ersten Mal). 
 +
 +Parkbussen kann die Polizei jedoch selber direkt vor Ort ausstellen, es braucht keine Verzeigung, deshalb ist dieser Vorgang günstiger. Ausserdem werden diese Polizeibussen nicht gespeichert. Das bedeutet, dass man x Mal falsch parken kann und trotzdem bleibt die Busse gleich hoch. 
 +Beim THC-Konsum hingegen können die Bussen für jede weitere Verzeigung immer höher werden (in der Stadt Zürich zum Beispiel wird der Bussenbetrag bei jedem neuen Erwischtwerden 100 Franken höher, und die Gebühren steigen ebenfalls an).
 +Eine grosse Ausnahme stellt St. Gallen dar – dort können die PolizistInnen THC-Konsumierenden direkt vor Ort 50 Franken abnehmen und damit ist der Fall erledigt (ausser bei Minderjährigen). Dies gilt übrigens für alle kleineren Übertretungen im Betäubungsmittelbereich, also nicht nur für THC-Produkte, sondern auch für Ecstasy oder Kokain. Bei Hasch und Gras ist die maximale Menge, mit der man erwischt werden kann und mit 50 Franken gebüsst wird, fünf Gramm. Darüber erfolgt, wie in den anderen Gegenden der Schweiz, eine Verzeigung. 
 +Strafen wegen Übertretungen werden nicht ins Strafregister eingetragen, sondern nur in den lokalen Polizeidatenbanken gespeichert  (und können auch nur von der jeweils zuständigen Polizeibehörde abgerufen werden). Doch sind hier Bestrebungen und Versuche im Gang, alle diese Datenbanken miteinander zu verknüpfen, so dass auch ein Aargauer Polizist sehen wird, ob jemand in Graubünden schon einmal eine Busse wegen THC-Konsums bekommen hat. Doch dieses System ist erst in Entwicklung.
 +
 +===== ... und Vergehen =====
 +
 +Wer jedoch Hasch oder Gras verschenkt, vermittelt oder gar verkauft, begeht nun keine Übertretung mehr, sondern ein Vergehen. Und dies bereits, wenn man jemandem zum Geburtstag ein Gramm Hasch schenkt: Das ist eben Weitergabe, und die wird nicht nur mit Busse, sondern zumeist auch mit einer (häufig bedingten) Geldstrafe in der Höhe von ein paar Tagessätzen bestraft. 
 +Bedingt bedeutet, dass man diese Geldstrafe nicht bezahlen muss, wenn man während der bedingten Zeit (meistens zwei oder drei Jahre) keine weiteren Vergehen begeht. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der THC-Konsumierenden (Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse) und beträgt maximal 3’000 Franken pro Tagessatz. 
 +Diese (meistens bedingten) Geldstrafen haben seit dem 1. Januar 2007 die kurzen (und ebenfalls meistens bedingten) Haft- und Gefängnisstrafen ersetzt. 
 +
 +===== Ein typisches Beispiel für die Neuerung =====
 +
 +Jemand übergibt einem anderen ein paar Gramm Hasch, die Polizei sieht das und schreitet ein. Die Strafe für den Geber beträgt dann zum Beispiel: 500 Franken Busse, Schreib- und Spruchgebühren von 250 Franken, dazu drei Tagessätze à 100 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Effektiv bezahlen muss man dann die 500 Franken sowie die 250 Franken, die Tagessätze muss man jedoch nicht bezahlen. Allerdings darf man sich auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen in den nächsten zwei Jahren, sonst wird die bedingte Geldstrafe widerrufen und in eine unbedingte umgewandelt (und dann müsste man in diesem Fall die 300 Franken auch noch zahlen). Auf alle Fälle wird diese Strafe im Strafregister eingetragen. Man ist also vorbestraft und im Strafregisterauszug erscheint die böse Tat.
 +
 +===== Belege und Auskünfte =====
 +
 +Nach wie vor sind wir an allen Unterlagen interessiert, die im Zusammenhang mit THC erstellt werden: Einstellungsverfügungen, Verwarnungen, Bussen, Urteile, Geldstrafen, Gefängnisstrafen, Führerausweisentzüge, Massnahmen, Vorladungen, Berufsverbote, Schliessungsverfügungen, Protokolle, Medienbeiträge. Solche Dokumente nehmen wir gerne entgegen und ordnen sie in unsere Rechtshilfeordner ein. Einsenden kannst du deine Unterlagen per Post oder per Mail – oder du bringst sie im Büro vorbei (hier können wir die Originaldokumente scannen). Im Balken unten finden sich die Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme.
 +**Je mehr Informationen wir erhalten, desto vollständiger wird unser Überblick über die Repression gegen THC in der Schweiz.**
 +Übrigens: Unsere Mitglieder erhalten weiterhin gratis Rechtsauskünfte zum Thema THC&Recht.
 +
 +===== Das Repressionsjahr 2006 im Überblick =====
 +
 +(inkl. Veränderung zum Vorjahr in Prozent)
 +
 +==== Anzahl Verzeigungen wegen Konsums von ====
 +| Gras | 26’147 | -5% |
 +| Hasch |7’491 | -1% |
 +| Öl | 40 | -53% |
 +| Hanfpflanzen | 460 |-6% |
 +| Total Verzeigungen wegen Konsums im Jahr 2006: | 34’138| -4% |
 +
 +==== Anzahl Verzeigungen wegen Handels mit ====
 +| Gras | 1’987 | -8% |
 +| Hasch | 872 | -1% |
 +| Öl | 8 | -56% |
 +| Hanfpflanzen | 192 | -29% |
 +| Total Verzeigungen wegen Handels im Jahr 2006: | 3’059 | -8% |
 +
 +==== Beschlagnahmungen 2006 von: ====
 +| Gras | 2’298’859 Gramm | -49% |
 +|Hasch| 394’602 Gramm | +/-0% | 
 +| Öl | 1’397 Gramm | -17% |
 +| Hanfpflanzen | 149’960 Stück | -61% |
 +
 +
 +===== Alle 33 Repressionsjahre von 1974 bis 2006 im Überblick =====
 +
 +| Anzahl Verzeigungen wegen Konsums von Gras, Hasch, Öl, Hanfpflanzen. | Total 1974-2006: 595’778 | 
 +| Anzahl Verzeigungen wegen Handels mit Gras, Hasch, Öl, Hanfpflanzen. | Total 1974-2006: 72’523 | 
 +
 +==== Total Beschlagnahmungen 1974-2006: ====
 +| Gras | 115’099’081 Gramm | 
 +| Hasch | 21’145’103 Gramm |
 +| Öl | 427’355 Gramm | 
 +| Hanfpflanzen | 3’074’103 Stück |
 +
 +Die Rohdaten für alle hier verwendeten Zahlen stammen von: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bundesamt für Polizei fedpol, Schweizerische Betäubungsmittelstatistik 1974 bis 2006. Berechnungen durch uns.
  
Zuletzt geändert: 1970/01/01 01:00

Seite teilen: facebook X (Twitter)

Rechtliche Übersicht

Shit happens 15 (Sommer 2023)


Shit happens 15
Jetzt bestellen