Herbst 2008: Am 30.11.2009 wird vieles entschieden

Die Abstimmungskämpfe zur Hanf-Initiative und zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes sind am Laufen. Der Ausgang dieser beiden wichtigen Abstimmungen wird die Schweizer Drogenpolitik für das nächste Jahrzehnt prägen.

Unser Standpunkt zur Hanf-Initiative

Die Forderungen der Hanf-Initiative sind im Wesentlichen auch die Unsrigen. Wir wollen einen legalen Umgang mit THC erreichen – eine Annahme der Hanf-Initiative würde das ermöglichen.

Zur Erinnerung der Text der Initiative, der als Artikel 105a in der Schweizer Bundesverfassung verankert werden soll:

  1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
  2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
  3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
  4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

Die ersten beiden Punkte sind klar und perfekt und könnten bei einer Annahme auch sofort in Kraft treten. Der dritte Punkt ist offener, aber auch gut, weil man in einer Initiative kein detailliertes Modell für den Handel formulieren kann. Daher hat die Initiative es dem Parlament überlassen, wie genau denn dieses Handeltreiben mit THC organisiert sein soll. Bis diese allgemeinen Bestimmungen in Kraft treten können, müsste ein eigenes Gesetz beraten, verabschiedet und evtl. in einer weiteren Volksabstimmung durchgebracht werden. Zum vierten Punkt: Jugendschutzmassnahmen sind auch in unseren Vorstellungen enthalten. Werbung hingegen könnten wir uns durchaus vorstellen, sei es für bestimmte Produkte, sei es auch für den Konsum. Da würden wir auch weitergehende Lösungen befürworten. Aber dies ist uns nicht so wichtig, von daher ist das Werbeverbot für uns nicht entscheidend (Peter Tosh – «Legalize it! … and I will advertise it!» – wäre da vielleicht etwas kritischer…). Deshalb: JA STIMMEN. Unbedingt. Jede Stimme zählt. Deine, die deiner FreundInnen, LiebespartnerInnen, Verwandten, Bekannten. Selber Ja stimmen, und alle anderen dazu bringen, es auch zu tun. Natürlich wäre eine Annahme der Initiative die politische Sensation des Jahrzehnts – sie wird denn auch abgelehnt werden. (Was zwar schade ist; aber alle Anliegen müssen über Jahrzehnte hinweg mehrere Anläufe nehmen, bis sie durchkommen.) Wichtig ist jedoch der Ja-Stimmen-Anteil. Ist dieser unter 20%, dann wird es enorm schwierig werden, weiterzuarbeiten. Liegt er zwischen 20 und 30%, ist es eine übliche Niederlage einer Initiative. Liegt er über 30%, dann kann man von einem positiven Signal sprechen. Und alles über 40% wäre schon fast ein Sieg – dann müsste man eine Legalisierung des Konsums und der dafür nötigen Vorbereitungshandlungen in den nächsten zehn Jahren hinbekommen (unter Ausschluss des Handels). Damit gilt wirklich: JEDE STIMME ZÄHLT.

Unser Standpunkt zur BetmG-Teilrevision

Die geänderten Artikel dieser Vorlage füllen mehr Seiten, als dieses Legalize it! hat. Zusammengefasst können wir sagen: Die Vorlage bringt den THC-Geniessenden keine Verbesserungen. Die Möglichkeit, THC als Medikament einzusetzen, bleibt sehr vage, dafür wird das Joint-Weitergeben an unter 18-Jährige kriminalisiert und die Hanfpflanzenverfolgung vereinfacht – von daher müsste man diese Teilrevision sachlich gesehen ablehnen: Es geht halt vorwiegend um «Abstinenz» und «mehr Repression». Doch politisch gesehen würde ein Nein nur den schärfsten Gegnern einer THC-Legalisierung helfen, nämlich den Gruppen am rechten Rand (EDU, SVP), die das Referendum gegen die Teilrevision erfolgreich ergriffen haben. Diesen Leuten geht diese Revision zu weit, weil sie keine Heroinabgabe mehr möchten, sondern endlich Repression und mehr Repression und noch mehr Repression. Und das gegen Heroinkonsumierende genau so wie gegen THC-Konsumierende. Politisch gesehen müsste man also Ja stimmen. Doch damit würde man eine neckische Eigenart des Schweizer Gesetzes («Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung»), die Polizei und Justiz immer wieder sehr schön genervt hat, endgültig liquidieren. Das bringen wir dann auch nicht übers Herz. Deshalb sind wir für Stimmenthaltung in dieser Frage.

Die Inhalte der Hanf-Initiative (06.106)

  • THC-Konsum, sowie alle dafür nötigen Handlungen (Kauf, Anbau, Besitz) sind sofort straffrei
  • Für den Handel mit THC-Produkten soll der Bund Vorschriften erlassen (hier braucht es also Ausführungsgesetze; der Spielraum der Behörden ist dabei sehr gross)
  • Der Jugendschutz muss respektiert werden
  • Keine Werbung für THC-Produkte
  • Keine Werbung für THC-Konsum

Die Inhalte der BetmG-Teilrevision (05.470)

  • Verankerung der 4-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression)
  • THC als Heilmittel evtl. ermöglichen (die genauen Bedingungen dafür sind noch unklar), aber THC-Konsum bleibt grundsätzlich strafbar
  • Definitive Legalisierung der Heroinverschreibung (über das Jahr 2009 hinaus)
  • Ersetzen des Begriffs «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung» durch Cannabisprodukte (Vereinfachung der Hanfpflanzen-Verfolgung)
  • Weitergabe eines Joints an Minderjährige ist neu ein Vergehen
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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