Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision |
thc_recht:li540101 [2011/10/09 15:22] – [Zusammenfassung der Änderungen] sos | thc_recht:li540101 [2019/05/07 16:15] – sos |
---|
[[thc_recht:li460204|Die Inhalte des geänderten BetmG]] | [[thc_recht:li460204|Die Inhalte des geänderten BetmG]] |
| |
==== Zusammenfassung der Änderungen ==== | ===== Zusammenfassung der Änderungen ===== |
| |
Hier nochmals die wesentlichen Veränderungen zur heutigen Lage (wie sie ja im Shit happens 6 und 7 dargestellt ist): «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung», dieser lustige Begriff, ist bald Vergangenheit. Nun heisst es «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis». Damit werden Hanfpflanzen in jedem Fall zu einem Betäubungsmittel, sobald ein bestimmter THC-Wert überschritten wird. Nun gilt ein Wert von 1.0% THC. Wenn etwas mehr THC enthält, ist es ein Betäubungsmittel. Zeitweise war auch ein Wert von 0.3% in der Diskussion, doch spielt 1.0/0.3% im Alltag auch keine Rolle, da Hanf zum mindestens 5, besser 10 oder 20 Prozent THC enthalten muss, um sinnvoll konsumiert werden zu können. | Hier nochmals die wesentlichen Veränderungen zur heutigen Lage (wie sie ja im Shit happens 6 und 7 dargestellt ist): «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung», dieser lustige Begriff, ist bald Vergangenheit. Nun heisst es «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis». Damit werden Hanfpflanzen in jedem Fall zu einem Betäubungsmittel, sobald ein bestimmter THC-Wert überschritten wird. Nun gilt ein Wert von 1.0% THC. Wenn etwas mehr THC enthält, ist es ein Betäubungsmittel. Zeitweise war auch ein Wert von 0.3% in der Diskussion, doch spielt 1.0/0.3% im Alltag auch keine Rolle, da Hanf zum mindestens 5, besser 10 oder 20 Prozent THC enthalten muss, um sinnvoll konsumiert werden zu können. |