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-Hier nochmals die wesentlichen Veränderungen zur heutigen Lage (wie sie ja im Shit happens 6 und 7 dargestellt ist): «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung», dieser lustige Begriff, ist bald Vergangenheit. Nun heisst es «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis». Damit werden Hanfpflanzen in jedem Fall zu einem Betäubungsmittel, sobald ein bestimmter THC-Wert überschritten wird. Ob der 0.3 oder 1.0% sein wird, ist zwar noch offen, doch spielt das im Alltag auch keine Rolle, da Hanf zum THC-Konsum mindestens 5, besser 10 oder 20 Prozent THC enthalten muss, um sinnvoll konsumiert werden zu können.+Hier nochmals die wesentlichen Veränderungen zur heutigen Lage (wie sie ja im Shit happens 6 und 7 dargestellt ist): «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung», dieser lustige Begriff, ist bald Vergangenheit. Nun heisst es «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis». Damit werden Hanfpflanzen in jedem Fall zu einem Betäubungsmittel, sobald ein bestimmter THC-Wert überschritten wird. Nun gilt ein Wert von 1.0% THC. Wenn etwas mehr THC enthält, ist es ein Betäubungsmittel. Zeitweise war auch ein Wert von 0.3% in der Diskussion, doch spielt 1.0/0.3% im Alltag auch keine Rolle, da Hanf zum mindestens 5, besser 10 oder 20 Prozent THC enthalten muss, um sinnvoll konsumiert werden zu können.
  
 Das Problematischste sind jedoch die neuen Bestimmungen, die unter dem etwas verwirrenden Begriff «Jugendschutz» laufen. Bereits das Zugänglichmachen von THC-Produkten an unter 18-Jährige ist neu ein Vergehen (wo potenziell Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft möglich sind und nach der Bestrafung ein Eintrag ins Strafregister folgt). Damit sollten sich alle Menschen, die etwas zu kiffen daheim haben und bei denen Minderjährige verkehren, sehr genau überlegen, wie sie Hasch und Gras lagern wollen. Theoretisch erfüllt ja bereits eine Jointkippe, sofern sie für Minderjährige erreichbar ist, den Tatbestand. Hier sehen wir grosse Probleme auf Eltern zukommen. Das Problematischste sind jedoch die neuen Bestimmungen, die unter dem etwas verwirrenden Begriff «Jugendschutz» laufen. Bereits das Zugänglichmachen von THC-Produkten an unter 18-Jährige ist neu ein Vergehen (wo potenziell Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft möglich sind und nach der Bestrafung ein Eintrag ins Strafregister folgt). Damit sollten sich alle Menschen, die etwas zu kiffen daheim haben und bei denen Minderjährige verkehren, sehr genau überlegen, wie sie Hasch und Gras lagern wollen. Theoretisch erfüllt ja bereits eine Jointkippe, sofern sie für Minderjährige erreichbar ist, den Tatbestand. Hier sehen wir grosse Probleme auf Eltern zukommen.
Zuletzt geändert: 2011/10/09 15:22

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