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Die Teilrevision tritt in Kraft

Die Teilrevision beendet die witzige Geschichte des weltweit einzigartigen Begriffes «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung». Schlimmer sind jedoch die Bestimmungen zum «Jugendschutz», die vor allem eine massive Verschärfung der Prohibition ermöglichen.

Wir haben ja schon darüber berichtet. 2011 wird die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes BetmG in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte haben wir im Legalize it! 46 zusammengefasst. Wir empfehlen allen dringend, den entsprechenden Artikel nochmals zu lesen:

Die Inhalte des geänderten BetmG

Zusammenfassung der Änderungen

Hier nochmals die wesentlichen Veränderungen zur heutigen Lage (wie sie ja im Shit happens 6 und 7 dargestellt ist): «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung», dieser lustige Begriff, ist bald Vergangenheit. Nun heisst es «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis». Damit werden Hanfpflanzen in jedem Fall zu einem Betäubungsmittel, sobald ein bestimmter THC-Wert überschritten wird. Nun gilt ein Wert von 1.0% THC. Wenn etwas mehr THC enthält, ist es ein Betäubungsmittel. Zeitweise war auch ein Wert von 0.3% in der Diskussion, doch spielt 1.0/0.3% im Alltag auch keine Rolle, da Hanf zum mindestens 5, besser 10 oder 20 Prozent THC enthalten muss, um sinnvoll konsumiert werden zu können.

Das Problematischste sind jedoch die neuen Bestimmungen, die unter dem etwas verwirrenden Begriff «Jugendschutz» laufen. Bereits das Zugänglichmachen von THC-Produkten an unter 18-Jährige ist neu ein Vergehen (wo potenziell Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft möglich sind und nach der Bestrafung ein Eintrag ins Strafregister folgt). Damit sollten sich alle Menschen, die etwas zu kiffen daheim haben und bei denen Minderjährige verkehren, sehr genau überlegen, wie sie Hasch und Gras lagern wollen. Theoretisch erfüllt ja bereits eine Jointkippe, sofern sie für Minderjährige erreichbar ist, den Tatbestand. Hier sehen wir grosse Probleme auf Eltern zukommen.

Auch wer mit Jugendlichen zusammen kifft, und sei es nur einen Joint, macht sich eines Vergehens schuldig. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche, die anderen Jugendlichen einen Joint weiterreichen. Wenn die Polizei und die Gerichte das so auslegen, wie es geschrieben steht, dann folgt in diesem Bereich eine massive Repressionswelle, die durchaus von der Schärfe und Härte wäre wie die Nulltoleranz gegenüber THC beim Autofahren.

Das einzig potenziell Positive der Teilrevision: Für bestimmte medizinische Verwendungen kann es einen legalen Bezug geben. Die Details sind noch nicht klar (bei welchen Krankheiten, welche THC-Produkte, wer produziert diese und wer vertreibt sie).

Zuletzt geändert: 2011/10/09 15:22

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Rechtliche Übersicht

Shit happens 15 (Sommer 2023)


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