Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | |||
thc_recht:li740202 [2018/09/20 11:24] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | thc_recht:li740202 [2019/05/07 16:42] – sos | ||
---|---|---|---|
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Ende 2013 traten die Bestimmungen zu den Ordnungsbussen wegen Hanfkonsums in Kraft. Diese wurden damals im BetmG verankert. Nun werden sie in das total revidierte Ordnungsbussengesetz überführt. Entscheidend wird aber die Verordnung dazu sein. | Ende 2013 traten die Bestimmungen zu den Ordnungsbussen wegen Hanfkonsums in Kraft. Diese wurden damals im BetmG verankert. Nun werden sie in das total revidierte Ordnungsbussengesetz überführt. Entscheidend wird aber die Verordnung dazu sein. | ||
- | ==== Der zweite Teil der BetmG-Revision ==== | + | ===== Der zweite Teil der BetmG-Revision |
Nach den langen Legalisierungs-, | Nach den langen Legalisierungs-, | ||
- | ==== Die Idee eines Gesetzes für alle Ordnungsbussen ==== | + | ===== Die Idee eines Gesetzes für alle Ordnungsbussen |
Seit einigen Jahren gab es Diskussionen, | Seit einigen Jahren gab es Diskussionen, | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
Im März 2016 verabschiedeten die Räte den Text des komplett revidierten OBG. Die Referendumsfrist läuft bis 7. Juli, allerdings scheint niemand das Referendum dagegen ergriffen zu haben. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat, ebenso den Inhalt der Verordnung (und erst diese wird Klarheit schaffen, um was es denn nun wirklich geht). Beides ist noch offen. | Im März 2016 verabschiedeten die Räte den Text des komplett revidierten OBG. Die Referendumsfrist läuft bis 7. Juli, allerdings scheint niemand das Referendum dagegen ergriffen zu haben. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat, ebenso den Inhalt der Verordnung (und erst diese wird Klarheit schaffen, um was es denn nun wirklich geht). Beides ist noch offen. | ||
- | ==== Was wird im Gesetz stehen? ==== | + | ===== Was wird im Gesetz stehen? |
Einige Bestimmungen wurden im Gesetz festgelegt: Die oben stehende Liste der Gesetze, deren Übertretung mit einer OB geahndet werden kann. Die Ordnungsbusse beträgt höchstens 300 Franken. Die Kantone müssen immer noch die Polizeiorgane und Behörden bezeichnen, die solche OB aussprechen dürfen. Möglich sind OB nur bei Täterinnen und Tätern, die mindestens 15 Jahre alt sind. Für das BetmG ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich (die Jüngeren werden nach wie vor verzeigt). Der Bundesrat listet in einer Verordnung diejenigen Übertretungen auf, die durch OB zu ahnden sind und bestimmt den Bussenbetrag. Nur wenn ein Tatbestand in dieser Liste aufgeführt ist, kann es dafür eine OB geben, sonst wird wie bisher verzeigt. | Einige Bestimmungen wurden im Gesetz festgelegt: Die oben stehende Liste der Gesetze, deren Übertretung mit einer OB geahndet werden kann. Die Ordnungsbusse beträgt höchstens 300 Franken. Die Kantone müssen immer noch die Polizeiorgane und Behörden bezeichnen, die solche OB aussprechen dürfen. Möglich sind OB nur bei Täterinnen und Tätern, die mindestens 15 Jahre alt sind. Für das BetmG ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich (die Jüngeren werden nach wie vor verzeigt). Der Bundesrat listet in einer Verordnung diejenigen Übertretungen auf, die durch OB zu ahnden sind und bestimmt den Bussenbetrag. Nur wenn ein Tatbestand in dieser Liste aufgeführt ist, kann es dafür eine OB geben, sonst wird wie bisher verzeigt. | ||
- | ==== Ein Ordnungsbussengesetz für die Abschaffung der OB? ==== | + | ===== Ein Ordnungsbussengesetz für die Abschaffung der OB? ===== |
Eine gegen Hanf eingestellte Gruppe aus dem Nationalrat wollte die Beratungen nützen, um die OB für Cannabiskonsum bereits wieder abzuschaffen. Dafür hatten sie einen eleganten Weg gefunden: Sie opponierten nur gegen die grundsätzliche Möglichkeit, | Eine gegen Hanf eingestellte Gruppe aus dem Nationalrat wollte die Beratungen nützen, um die OB für Cannabiskonsum bereits wieder abzuschaffen. Dafür hatten sie einen eleganten Weg gefunden: Sie opponierten nur gegen die grundsätzliche Möglichkeit, | ||
- | ==== Was bedeutet das für die OB wegen Cannabiskonsums? | + | ===== Was bedeutet das für die OB wegen Cannabiskonsums? |
Die Hauptänderung liegt darin, dass die OB für Cannabiskonsum nun nicht mehr in einem Gesetz (BetmG), sondern in einer Verordnung zum OBG präzisiert sind. Das bedeutet, dass der Bundesrat (und nicht mehr das Parlament) diese «Details» festlegt: Für welche Übertretungen gibt es nun OB? Wie hoch ist der Bussenbetrag dafür? Verordnungen können schneller geändert werden als ein Gesetz. | Die Hauptänderung liegt darin, dass die OB für Cannabiskonsum nun nicht mehr in einem Gesetz (BetmG), sondern in einer Verordnung zum OBG präzisiert sind. Das bedeutet, dass der Bundesrat (und nicht mehr das Parlament) diese «Details» festlegt: Für welche Übertretungen gibt es nun OB? Wie hoch ist der Bussenbetrag dafür? Verordnungen können schneller geändert werden als ein Gesetz. | ||
Zeile 29: | Zeile 29: | ||
Die wahrscheinlichste Variante ist, dass der Bundesrat einfach den Konsum von Cannabis in der OB-Liste aufführt und dafür einen Betrag von 100 Franken festlegt. Das sind jedenfalls die Absichtserklärungen aus der Botschaft zum OBG. Doch der Bundesrat kann das weiter auffächern, | Die wahrscheinlichste Variante ist, dass der Bundesrat einfach den Konsum von Cannabis in der OB-Liste aufführt und dafür einen Betrag von 100 Franken festlegt. Das sind jedenfalls die Absichtserklärungen aus der Botschaft zum OBG. Doch der Bundesrat kann das weiter auffächern, | ||
- | ==== Die bundesrätliche Verordnung ist entscheidend ==== | + | ===== Die bundesrätliche Verordnung ist entscheidend |
Ob die Kantone die Bestimmungen des revidierten OBG genauer und ähnlicher befolgen als heute (wo es massive Unterschiede gibt), bleibt offen – es scheint jedenfalls ein Ziel zu sein. Aber zuerst muss nun die Referendumsfrist ablaufen und dann wird der Bundesrat einen Verordnungs-Vorschlag, | Ob die Kantone die Bestimmungen des revidierten OBG genauer und ähnlicher befolgen als heute (wo es massive Unterschiede gibt), bleibt offen – es scheint jedenfalls ein Ziel zu sein. Aber zuerst muss nun die Referendumsfrist ablaufen und dann wird der Bundesrat einen Verordnungs-Vorschlag, |