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 Ende 2013 traten die Bestimmungen zu den Ordnungsbussen wegen Hanfkonsums in Kraft. Diese wurden damals im BetmG verankert. Nun werden sie in das total revidierte Ordnungsbussengesetz überführt. Entscheidend wird aber die Verordnung dazu sein. Ende 2013 traten die Bestimmungen zu den Ordnungsbussen wegen Hanfkonsums in Kraft. Diese wurden damals im BetmG verankert. Nun werden sie in das total revidierte Ordnungsbussengesetz überführt. Entscheidend wird aber die Verordnung dazu sein.
  
-==== Der zweite Teil der BetmG-Revision ====+===== Der zweite Teil der BetmG-Revision =====
  
 Nach den langen Legalisierungs-, Entkriminalisierungs- und Opportunitätsprinzip-Diskussionen, die der Nationalrat 2004 beendet hatte, wurde das Vier-Säulen-Prinzip ins Betäubungsmittelgesetz (BetmG) überführt und als Trostpflaster gab es die Ordnungsbussen à 100 Franken für polizeilich beobachteten Cannabiskonsum, die ebenfalls im BetmG verankert wurden. Ab Oktober 2013 erhielten die ersten Betroffenen solche Ordnungsbussen (OB), was doch eine etwas mildere Bestrafung als eine Verzeigung mit Busse und Gebühren darstellt. Mittlerweile wenden alle Kantone die OB an, wobei es sehr grosse kantonale Unterschiede gibt. Nach den langen Legalisierungs-, Entkriminalisierungs- und Opportunitätsprinzip-Diskussionen, die der Nationalrat 2004 beendet hatte, wurde das Vier-Säulen-Prinzip ins Betäubungsmittelgesetz (BetmG) überführt und als Trostpflaster gab es die Ordnungsbussen à 100 Franken für polizeilich beobachteten Cannabiskonsum, die ebenfalls im BetmG verankert wurden. Ab Oktober 2013 erhielten die ersten Betroffenen solche Ordnungsbussen (OB), was doch eine etwas mildere Bestrafung als eine Verzeigung mit Busse und Gebühren darstellt. Mittlerweile wenden alle Kantone die OB an, wobei es sehr grosse kantonale Unterschiede gibt.
  
-==== Die Idee eines Gesetzes für alle Ordnungsbussen ====+===== Die Idee eines Gesetzes für alle Ordnungsbussen =====
  
 Seit einigen Jahren gab es Diskussionen, um Ordnungsbussen vom Bereich des Strassenverkehrs auf weitere Gesetze auszudehnen und in einem total revidierten OB-Gesetz (OBG) zusammenzufassen (bis jetzt sind dort nur OB des Strassenverkehrsgesetzes aufgeführt).  Seit einigen Jahren gab es Diskussionen, um Ordnungsbussen vom Bereich des Strassenverkehrs auf weitere Gesetze auszudehnen und in einem total revidierten OB-Gesetz (OBG) zusammenzufassen (bis jetzt sind dort nur OB des Strassenverkehrsgesetzes aufgeführt). 
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 Im März 2016 verabschiedeten die Räte den Text des komplett revidierten OBG. Die Referendumsfrist läuft bis 7. Juli, allerdings scheint niemand das Referendum dagegen ergriffen zu haben. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat, ebenso den Inhalt der Verordnung (und erst diese wird Klarheit schaffen, um was es denn nun wirklich geht). Beides ist noch offen. Im März 2016 verabschiedeten die Räte den Text des komplett revidierten OBG. Die Referendumsfrist läuft bis 7. Juli, allerdings scheint niemand das Referendum dagegen ergriffen zu haben. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat, ebenso den Inhalt der Verordnung (und erst diese wird Klarheit schaffen, um was es denn nun wirklich geht). Beides ist noch offen.
  
-==== Was wird im Gesetz stehen? ====+===== Was wird im Gesetz stehen? =====
  
 Einige Bestimmungen wurden im Gesetz festgelegt: Die oben stehende Liste der Gesetze, deren Übertretung mit einer OB geahndet werden kann. Die Ordnungsbusse beträgt höchstens 300 Franken. Die Kantone müssen immer noch die Polizeiorgane und Behörden bezeichnen, die solche OB aussprechen dürfen. Möglich sind OB nur bei Täterinnen und Tätern, die mindestens 15 Jahre alt sind. Für das BetmG ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich (die Jüngeren werden nach wie vor verzeigt). Der Bundesrat listet in einer Verordnung diejenigen Übertretungen auf, die durch OB zu ahnden sind und bestimmt den Bussenbetrag. Nur wenn ein Tatbestand in dieser Liste aufgeführt ist, kann es dafür eine OB geben, sonst wird wie bisher verzeigt. Einige Bestimmungen wurden im Gesetz festgelegt: Die oben stehende Liste der Gesetze, deren Übertretung mit einer OB geahndet werden kann. Die Ordnungsbusse beträgt höchstens 300 Franken. Die Kantone müssen immer noch die Polizeiorgane und Behörden bezeichnen, die solche OB aussprechen dürfen. Möglich sind OB nur bei Täterinnen und Tätern, die mindestens 15 Jahre alt sind. Für das BetmG ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich (die Jüngeren werden nach wie vor verzeigt). Der Bundesrat listet in einer Verordnung diejenigen Übertretungen auf, die durch OB zu ahnden sind und bestimmt den Bussenbetrag. Nur wenn ein Tatbestand in dieser Liste aufgeführt ist, kann es dafür eine OB geben, sonst wird wie bisher verzeigt.
  
-==== Ein Ordnungsbussengesetz für die Abschaffung der OB? ====+===== Ein Ordnungsbussengesetz für die Abschaffung der OB? =====
  
 Eine gegen Hanf eingestellte Gruppe aus dem Nationalrat wollte die Beratungen nützen, um die OB für Cannabiskonsum bereits wieder abzuschaffen. Dafür hatten sie einen eleganten Weg gefunden: Sie opponierten nur gegen die grundsätzliche Möglichkeit, Übertretungen des BetmG im OBG mit OB zu ahnden und forderten die Streichung des entsprechenden Paragrafen. Die weiter hinten aufgeführte Löschung der OB-Bestimmungen aus dem BetmG jedoch wäre im OBG geblieben... Doch diese Zwängerei erlitt Schiffbruch: Das Vorhaben scheiterte mit 123 gegen 51 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich – die Räte hatten ja gerade erst die OB für Cannabis beschlossen. Eine gegen Hanf eingestellte Gruppe aus dem Nationalrat wollte die Beratungen nützen, um die OB für Cannabiskonsum bereits wieder abzuschaffen. Dafür hatten sie einen eleganten Weg gefunden: Sie opponierten nur gegen die grundsätzliche Möglichkeit, Übertretungen des BetmG im OBG mit OB zu ahnden und forderten die Streichung des entsprechenden Paragrafen. Die weiter hinten aufgeführte Löschung der OB-Bestimmungen aus dem BetmG jedoch wäre im OBG geblieben... Doch diese Zwängerei erlitt Schiffbruch: Das Vorhaben scheiterte mit 123 gegen 51 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich – die Räte hatten ja gerade erst die OB für Cannabis beschlossen.
  
-==== Was bedeutet das für die OB wegen Cannabiskonsums? ====+===== Was bedeutet das für die OB wegen Cannabiskonsums? =====
  
 Die Hauptänderung liegt darin, dass die OB für Cannabiskonsum nun nicht mehr in einem Gesetz (BetmG), sondern in einer Verordnung zum OBG präzisiert sind. Das bedeutet, dass der Bundesrat (und nicht mehr das Parlament) diese «Details» festlegt: Für welche Übertretungen gibt es nun OB? Wie hoch ist der Bussenbetrag dafür? Verordnungen können schneller geändert werden als ein Gesetz. Die Hauptänderung liegt darin, dass die OB für Cannabiskonsum nun nicht mehr in einem Gesetz (BetmG), sondern in einer Verordnung zum OBG präzisiert sind. Das bedeutet, dass der Bundesrat (und nicht mehr das Parlament) diese «Details» festlegt: Für welche Übertretungen gibt es nun OB? Wie hoch ist der Bussenbetrag dafür? Verordnungen können schneller geändert werden als ein Gesetz.
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 Die wahrscheinlichste Variante ist, dass der Bundesrat einfach den Konsum von Cannabis in der OB-Liste aufführt und dafür einen Betrag von 100 Franken festlegt. Das sind jedenfalls die Absichtserklärungen aus der Botschaft zum OBG. Doch der Bundesrat kann das weiter auffächern, etwa auch den Besitz aufführen oder den Anbau einiger Pflanzen. Es scheint zurzeit aber unwahrscheinlich, dass der Bundesrat hier weitergeht. Alle Übertretungen, die nicht in der Verordnung zum OBG aufgeführt werden, kann die Polizei also weiterhin nicht mit einer OB bestrafen, sondern muss diese verzeigen. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass der Bundesrat einfach den Konsum von Cannabis in der OB-Liste aufführt und dafür einen Betrag von 100 Franken festlegt. Das sind jedenfalls die Absichtserklärungen aus der Botschaft zum OBG. Doch der Bundesrat kann das weiter auffächern, etwa auch den Besitz aufführen oder den Anbau einiger Pflanzen. Es scheint zurzeit aber unwahrscheinlich, dass der Bundesrat hier weitergeht. Alle Übertretungen, die nicht in der Verordnung zum OBG aufgeführt werden, kann die Polizei also weiterhin nicht mit einer OB bestrafen, sondern muss diese verzeigen.
  
-==== Die bundesrätliche Verordnung ist entscheidend ====+===== Die bundesrätliche Verordnung ist entscheidend =====
  
 Ob die Kantone die Bestimmungen des revidierten OBG genauer und ähnlicher befolgen als heute (wo es massive Unterschiede gibt), bleibt offen – es scheint jedenfalls ein Ziel zu sein. Aber zuerst muss nun die Referendumsfrist ablaufen und dann wird der Bundesrat einen Verordnungs-Vorschlag, also die konkrete OB-Liste, den Kantonen zur Vernehmlassung vorlegen. Erst in diesen Diskussionen wird sich entscheiden, wie es nun genau mit den OB für Cannabis weitergeht. Ob die Kantone die Bestimmungen des revidierten OBG genauer und ähnlicher befolgen als heute (wo es massive Unterschiede gibt), bleibt offen – es scheint jedenfalls ein Ziel zu sein. Aber zuerst muss nun die Referendumsfrist ablaufen und dann wird der Bundesrat einen Verordnungs-Vorschlag, also die konkrete OB-Liste, den Kantonen zur Vernehmlassung vorlegen. Erst in diesen Diskussionen wird sich entscheiden, wie es nun genau mit den OB für Cannabis weitergeht.
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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