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— | thc_recht:li740305 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Die Hanfverfolgung im Jahr 2015 ====== | ||
+ | 2015 kannten die Verfolgungszahlen nur eine Richtung: nach oben. Der Rückgang 2014 wurde mehr als wettgemacht. Speziell die Verfolgung der Hanfsamenimporte schlägt sich nun in der Statistik nieder, ganz besonders bei der Häufigkeit der Vergehen. | ||
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+ | ===== Die Verfolgung der Übertretungen ===== | ||
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+ | ==== Konsum von Cannabis und alle Vorbereitungshandlungen für den eigenen Konsum (BetmG 19a) ==== | ||
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+ | Die Hanfverfolgung in der Schweiz betrifft 2015 bei den Konsumierenden nun fast 50’000 verschiedene Menschen, denen über 50’000 Straftaten vorgeworfen wurden (Konsum sowie Besitz, Anbau, Lagerung, Einfuhr von Hasch und Gras für den Eigenbedarf). Damit hat es 2015 wieder einen Sprung nach oben gegeben – 2014 waren die Zahlen ja erstmals leicht gesunken. | ||
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+ | 2015 ist nun der zweite vollständige Jahrgang, in dem die polizeilich erfassten Cannabis-Übertretungen sowohl mit einer Verzeigung (und einer Busse mit Gebühren zwischen zumeist 200 und 1’000 Franken) als auch mit einer Ordnungsbusse (einheitlich 100 Franken) enden können. | ||
+ | Die Grafik auf Seite 3 zeigt, dass rund ein Drittel der polizeilich geahndeten Hanf-Übertretungen mit Ordnungsbussen bestraft werden (orange Balken). Die anderen zwei Drittel werden nach wie vor verzeigt (grüne Balken). | ||
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+ | ==== Zwei Drittel der Repression: Verzeigungen ==== | ||
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+ | 35’874 Straftaten rund um Konsum und Vorbereitungshandlungen wurden polizeilich verzeigt; dies betraf 30’537 Beschuldigte. Die Verzeigungen teilen sich in drei Kategorien auf, die wir in grün dargestellt haben: Sogenannte «Konsum»-Verzeigungen in dunkelgrün sowie die beiden Verzeigungsarten «Anbau/ | ||
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+ | Diese werden jeweils nach Anzahl Beschuldigter und nach Anzahl Straftaten aufgeschlüsselt. Daher haben wir auf der Seite vorher zwei Grafiken dargestellt: | ||
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+ | ==== Ein Drittel der Repression: Ordnungsbussen ==== | ||
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+ | Alle Kantone stellen nun Ordnungsbussen (OB) aus. Allerdings sind die Unterschiede enorm. 18’319 OB wegen Cannabiskonsums wurden 2015 schweizweit gezählt. | ||
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+ | Die OB stellen wir in beiden Grafiken auf Seite 3 in orange dazu. Auch wenn sich die Zahlen nicht genau vergleichen lassen, geben sie doch einen Eindruck von der enormen Anzahl und den Verschiebungen von den Verzeigungen zu den neuen Ordnungsbussen. Allerdings: Auch wenn die Verzeigungen in den letzten Jahren zurückgegangen sind und zu einem Drittel durch OB ersetzt wurden, so sind die Verzeigungszahlen 2015 wieder beinahe so hoch, wie sie 2009 bereits waren – das Wachstum der Repression scheint nicht zu bremsen zu sein. | ||
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+ | ==== Verzeigungen und Ordnungsbussen zusammengezählt ==== | ||
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+ | Jede Verzeigung, jede OB ist eine polizeiliche Intervention, | ||
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+ | Wollen wir aber wissen, wie viele unterschiedliche Menschen von der Cannabiskonsumrepression betroffen waren, dann müssen wir die OB zu den Beschuldigten dazuzählen, | ||
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+ | ==== Grenzen der Statistik ==== | ||
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+ | Übrigens: Es gibt ja durchaus auch Verzeigungen wegen Hasch und Gras. Diese landen dann in einer nur rudimentär aufgeschlüsselten Kategorie «Mehrere Substanzen». Unsere Grafiken zeigen von daher zu tiefe Zahlen an. Aber die Grössenordnung ist klar: Es geht um zehntausende Verfolgungen pro Jahr, allein wegen Konsums und Vorbereitungshandlungen dafür. | ||
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+ | ===== Die Verfolgung der Vergehen ===== | ||
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+ | ==== Weitergabe sowie Verkauf von Cannabis (BetmG 19) ==== | ||
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+ | Die Hanfverfolgung in der Schweiz betraf beim Verschenken und Verkaufen von illegalen Hanfprodukten seit einigen Jahren jedes Jahr 7’000 +/- 1’000 verschiedene Menschen, denen solche Straftaten vorgeworfen wurden (Umgang mit Hasch und Gras nicht für den eigenen Konsum). 2015 erfolgte nun ein enormer Sprung. Auf der Grafik sehen wir zum ersten Mal über 10’000 Verzeigungen wegen Weitergabe/ | ||
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+ | ==== Die zwei Bereiche der Vergehen ==== | ||
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+ | Vergehen werden in zwei Bereiche unterteilt: «Leichter Fall» (Verschenken und Handel bis ein paar tausend Franken) und «schwerer Fall» (Umsatz über 100’000 Franken oder Gewinn von 10’000 Franken, mindestens 12 Monate Freiheitsstrafe). Die meisten Vergehensverfolgungen betreffen den «leichten Fall». Hier ist die Anzahl Beschuldigter auf 10’316 gestiegen. Bei den «schweren» Fällen ist die Anzahl verzeigter Personen auf 398 gesunken. | ||
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+ | //Hier muss man allerdings sehen, dass dies Verzeigungen bzw. verzeigte Personen eines Jahres sind. Wie viele und welche Urteile dann daraus resultieren, | ||
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+ | ==== Das Verhältnis von Hasch zu Gras ==== | ||
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+ | //Bei den Konsumhandlungen können wir keine Aufteilung in Hasch und Gras vornehmen, weil diese Angaben bei den Ordnungsbussen nicht erfasst werden.// | ||
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+ | Bei den Vergehen hingegen ist dies immer noch möglich. Wir sehen, dass es sehr viel mehr Verzeigungen wegen Gras (2015: | ||
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