Die Hanfverfolgung im Jahr 2015

2015 kannten die Verfolgungszahlen nur eine Richtung: nach oben. Der Rückgang 2014 wurde mehr als wettgemacht. Speziell die Verfolgung der Hanfsamenimporte schlägt sich nun in der Statistik nieder, ganz besonders bei der Häufigkeit der Vergehen.

Die Verfolgung der Übertretungen

Konsum von Cannabis und alle Vorbereitungshandlungen für den eigenen Konsum (BetmG 19a)

Die Hanfverfolgung in der Schweiz betrifft 2015 bei den Konsumierenden nun fast 50’000 verschiedene Menschen, denen über 50’000 Straftaten vorgeworfen wurden (Konsum sowie Besitz, Anbau, Lagerung, Einfuhr von Hasch und Gras für den Eigenbedarf). Damit hat es 2015 wieder einen Sprung nach oben gegeben – 2014 waren die Zahlen ja erstmals leicht gesunken.

2015 ist nun der zweite vollständige Jahrgang, in dem die polizeilich erfassten Cannabis-Übertretungen sowohl mit einer Verzeigung (und einer Busse mit Gebühren zwischen zumeist 200 und 1’000 Franken) als auch mit einer Ordnungsbusse (einheitlich 100 Franken) enden können. Die Grafik auf Seite 3 zeigt, dass rund ein Drittel der polizeilich geahndeten Hanf-Übertretungen mit Ordnungsbussen bestraft werden (orange Balken). Die anderen zwei Drittel werden nach wie vor verzeigt (grüne Balken).

Zwei Drittel der Repression: Verzeigungen

35’874 Straftaten rund um Konsum und Vorbereitungshandlungen wurden polizeilich verzeigt; dies betraf 30’537 Beschuldigte. Die Verzeigungen teilen sich in drei Kategorien auf, die wir in grün dargestellt haben: Sogenannte «Konsum»-Verzeigungen in dunkelgrün sowie die beiden Verzeigungsarten «Anbau/Herstellung» (sehr wenige Fälle) und «Besitz/Sicherstellung» in hellgrün. Alle diese Verzeigungen betreffen Konsum und/oder Besitz für Eigenkonsum.

Diese werden jeweils nach Anzahl Beschuldigter und nach Anzahl Straftaten aufgeschlüsselt. Daher haben wir auf der Seite vorher zwei Grafiken dargestellt: Die erste links für die Entwicklung bei den Beschuldigten und die zweite rechts für die Entwicklung nach Straftaten.

Ein Drittel der Repression: Ordnungsbussen

Alle Kantone stellen nun Ordnungsbussen (OB) aus. Allerdings sind die Unterschiede enorm. 18’319 OB wegen Cannabiskonsums wurden 2015 schweiz­weit gezählt.

Die OB stellen wir in beiden Grafiken auf Seite 3 in orange dazu. Auch wenn sich die Zahlen nicht genau vergleichen lassen, ge­ben sie doch einen Eindruck von der enormen Anzahl und den Verschiebungen von den Verzeigungen zu den neuen Ordnungsbussen. Allerdings: Auch wenn die Verzeigungen in den letzten Jahren zurückgegangen sind und zu einem Drittel durch OB ersetzt wurden, so sind die Verzeigungszahlen 2015 wieder beinahe so hoch, wie sie 2009 bereits waren – das Wachstum der Repression scheint nicht zu bremsen zu sein.

Verzeigungen und Ordnungsbussen zusammengezählt

Jede Verzeigung, jede OB ist eine polizeiliche Intervention, ein Eingriff in das Privatleben eines Menschen. In diesem Sinne kann man die OB gut zu den verzeigten Straftaten hinzuzählen, was ein Total von 54’193 verfolgten Taten ergibt.

Wollen wir aber wissen, wie viele unterschiedliche Menschen von der Cannabiskonsumrepression betroffen waren, dann müssen wir die OB zu den Beschuldigten dazuzählen, auch wenn so die Zahl der Beschuldigten mit 48’856 etwas zu hoch ausgewiesen wird (weil einzelne wohl durchaus in einem Jahr eine Verzeigung und eine OB oder zwei OB erhalten haben, was aber so nicht aufgeschlüsselt wird).

Grenzen der Statistik

Übrigens: Es gibt ja durchaus auch Verzeigungen wegen Hasch und Gras. Diese landen dann in einer nur rudimentär aufgeschlüsselten Kategorie «Mehrere Substanzen». Unsere Grafiken zeigen von daher zu tiefe Zahlen an. Aber die Grössenordnung ist klar: Es geht um zehntausende Verfolgungen pro Jahr, allein wegen Konsums und Vorbereitungshandlungen dafür.

Die Verfolgung der Vergehen

Weitergabe sowie Verkauf von Cannabis (BetmG 19)

Die Hanfverfolgung in der Schweiz betraf beim Verschenken und Verkaufen von illegalen Hanfprodukten seit einigen Jahren jedes Jahr 7’000 +/- 1’000 verschiedene Menschen, denen solche Straftaten vorgeworfen wurden (Umgang mit Hasch und Gras nicht für den eigenen Konsum). 2015 erfolgte nun ein enormer Sprung. Auf der Grafik sehen wir zum ersten Mal über 10’000 Verzeigungen wegen Weitergabe/Handels: 10’714 Beschuldigten wurden 11’861 solche Vergehen vorgeworfen.

Die zwei Bereiche der Vergehen

Vergehen werden in zwei Bereiche unterteilt: «Leichter Fall» (Verschenken und Handel bis ein paar tausend Franken) und «schwerer Fall» (Umsatz über 100’000 Franken oder Gewinn von 10’000 Franken, mindestens 12 Monate Freiheitsstrafe). Die meisten Vergehensverfolgungen betreffen den «leichten Fall». Hier ist die Anzahl Beschuldigter auf 10’316 gestiegen. Bei den «schweren» Fällen ist die Anzahl verzeigter Personen auf 398 gesunken.

Hier muss man allerdings sehen, dass dies Verzeigungen bzw. verzeigte Personen eines Jahres sind. Wie viele und welche Urteile dann daraus resultieren, liefert uns die Statistik nicht. Sie erfasst eben nur die polizeilichen Verzeigungen. Bei den Konsumfällen dürfte die Zahl der Verzeigungen ungefähr auch den effektiv ausgestellten Bussen entsprechen. Bei den Vergehen, vor allem beim schweren Fall, kann es aber Monate bis Jahre dauern, bis ein Urteil rechtskräftig geworden ist. Ausserdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen jemand wegen eines Vergehens verzeigt wird, dann aber, weil nicht beweisbar, doch «nur» wegen einer Übertretung verurteilt wird. Das dürfte bei einigen Hanfsamenfällen so gewesen sein, auch wenn wir wirklich viele Strafbefehle wegen eines Vergehens für Hanfsamenbestellungen gesehen haben. Deshalb: Diese Zahlen geben nicht die Anzahl Urteile an, sondern die Zahl der von der polizeilichen Repression in diesem Bereich Betroffenen.

Das Verhältnis von Hasch zu Gras

Bei den Konsumhandlungen können wir keine Aufteilung in Hasch und Gras vornehmen, weil diese Angaben bei den Ordnungsbussen nicht erfasst werden.

Bei den Vergehen hingegen ist dies immer noch möglich. Wir sehen, dass es sehr viel mehr Verzeigungen wegen Gras (2015: 9’996 Beschuldigte) als wegen Hasch (2015: 713 Beschuldigte) gab. Unsere Kategorie «Hasch» umfasst die Statistikkategorien Haschisch und Haschischöl sowie die neue Kategorie «Synthetische Cannabinoide». Unsere Kategorie «Gras» enthält Cannabis, Hanf (Jungpflanze), Hanf (Pflanze getrocknet), Hanf (Pflanze frisch), Marihuana und Hanfsamen.

Quelle Bundesamt für Statistik, Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahresberichte 2009 bis 2015: Tabelle der Verzeigungen nach Substanz und Tabelle der Ordnungsbussen (nur für 2013 bis 2015). Grafiken und Berechnungen durch uns.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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