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— | thc_recht:li780707 [2017/12/11 15:42] – angelegt sos | ||
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+ | ====== Ist das wirklich erfolgreiche Polizeiarbeit? | ||
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+ | Seit vielen Jahren sammeln wir Medienartikel zum Thema Hanf in mittlerweile 48 Ordnern. Eines der Unterkapitel befasst sich mit der **Repression gegen den Handel**. | ||
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+ | Immer wieder wird von Polizei und Medien suggeriert, die polizeiliche Arbeit **sei von Erfolg gekrönt**: «Aargauer Polizei glückt grosser Darknet-Schlag» titelte der Tagi am 9.8.17. «Über 800 Hanfpflanzen sichergestellt» konnte man am 19.7.17 in der Luzerner Zeitung lesen. Am 7.7.17 vermeldete der Tagi den Fund von 100 kg Marihuana. | ||
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+ | Ist das wirklich erfolgreiche Polizeiarbeit? | ||
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+ | Die erwischten Anbauenden und Konsumierenden betrifft das aber sehr wohl: Hohe Strafen warten auf sie. Und die Beamten sind zufrieden mit ihrer Ermittlungstätigkeit. **Doch der Gesamtmarkt? | ||
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+ | Der illegale Markt benötigt diese «Haircuts» durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Denn nur so können sich die heutigen **Handelsstrukturen** erhalten: Die Repression hält erstens die Preise hoch. Ohne Verfolgung wäre der Preis viel tiefer – wenn man selber auf dem Balkon anbauen dürfte, liegt er ja nahe Null. Die Polizeiarbeit verhindert zweitens, dass fachkundige Verkaufsstellen kontrollierte, | ||
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+ | Die Hanfverfolgung ermöglicht also die illegalen Gewinne erst. Nur einer kleinen Minderheit aus Polizei- und Staatsanwaltschaft scheint klar geworden zu sein: **Die Prohibition ist gescheitert.** Doch die Mehrheit macht einfach weiter wie bisher und findet das Vorgehen sinnvoll. So der Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in der BaZ vom 21.7.17: Er möchte, dass der Souverän auch weiterhin alle Drogenliberalisierungen ablehnt, «weil solche Experimente mit ungewissem Ausgang gefährlich sind». Das seit Jahrzehnten andauernde **Experiment Hanfprohibition** scheint er gut zu finden. | ||
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+ | Als ich unseren Verein Anfang der 90er-Jahre mitbegründete, | ||
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+ | «Nein, als Haschhändler muss ich sagen, wenn es legal würde, dann **wäre ich meinen Job los**.» Er hatte das schon damals begriffen – ich anschliessend an jenes Gespräch. Eine Einsicht, die den Strafbehörden bis heute verborgen geblieben ist. | ||