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thc_recht:li790205 [2018/02/26 17:51] – [Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 26. September 2017] sos | thc_recht:li790205 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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Im Grundsatz ist alles ab 1 % THC verboten und der Umgang damit strafbar. «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» – wie Hasch und Gras im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) genannt werden – sind laut Artikel 8 BetmG **verbotene Betäubungsmittel**. Der Artikel 19a Ziff. 1 stellt selbst den Konsum unter Strafe. Doch gibt es zwei Bestimmungen, | Im Grundsatz ist alles ab 1 % THC verboten und der Umgang damit strafbar. «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» – wie Hasch und Gras im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) genannt werden – sind laut Artikel 8 BetmG **verbotene Betäubungsmittel**. Der Artikel 19a Ziff. 1 stellt selbst den Konsum unter Strafe. Doch gibt es zwei Bestimmungen, | ||
- | ➡ BetmG 19a Ziff. 2: In leichten Fällen kann das **Verfahren eingestellt** oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. | + | ⇒ BetmG 19a Ziff. 2: In leichten Fällen kann das **Verfahren eingestellt** oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. |
Hier heisst es «kann» – so wurde und wird dieser Artikel sehr selten angewendet. | Hier heisst es «kann» – so wurde und wird dieser Artikel sehr selten angewendet. | ||
- | ➡ BetmG 19b Abs. 1: Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, **ist nicht strafbar**. | + | ⇒ BetmG 19b Abs. 1: Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, **ist nicht strafbar**. |
Dies ist eine zwingende Bestimmung. Es heisst nicht «kann», sondern «ist». Punkt. | Dies ist eine zwingende Bestimmung. Es heisst nicht «kann», sondern «ist». Punkt. | ||
- | ➡ BetmG 19b Abs. 2: **10 Gramm** eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge. | + | ⇒ BetmG 19b Abs. 2: **10 Gramm** eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge. |
Die Präzisierung der Anzahl Gramm gilt seit 1. Oktober 2013 (gemeinsam mit der Einführung der Ordnungsbussenbestimmungen in den Artikeln 28b-28l, die aber nur den Konsum von Cannabis betreffen). | Die Präzisierung der Anzahl Gramm gilt seit 1. Oktober 2013 (gemeinsam mit der Einführung der Ordnungsbussenbestimmungen in den Artikeln 28b-28l, die aber nur den Konsum von Cannabis betreffen). | ||
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====== Die Urteile ====== | ====== Die Urteile ====== | ||
- | ➡ Bundesgerichtsurteil 6B_1273/ | + | ⇒ Bundesgerichtsurteil 6B_1273/ |
- | ➡ Urteil Bezirksgericht Zürich vom 10. September 2015 | + | ⇒ Urteil Bezirksgericht Zürich vom 10. September 2015 |
- | ➡ Unten ein Urteil der Staatsanwaltschaft BL, das die Grenze zwischen erlaubt und verboten verständlich darstellt. | + | ⇒ Unten ein Urteil der Staatsanwaltschaft BL, das die Grenze zwischen erlaubt und verboten verständlich darstellt. |
====== Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, | ====== Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, |