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thc_recht:li790205 [2018/02/26 17:51] – [Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 26. September 2017] sosthc_recht:li790205 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Im Grundsatz ist alles ab 1 % THC verboten und der Umgang damit strafbar. «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» – wie Hasch und Gras im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) genannt werden – sind laut Artikel 8 BetmG **verbotene Betäubungsmittel**. Der Artikel 19a Ziff. 1 stellt selbst den Konsum unter Strafe. Doch gibt es zwei Bestimmungen, die dieses Totalverbot eingrenzen bzw. relativieren: Im Grundsatz ist alles ab 1 % THC verboten und der Umgang damit strafbar. «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» – wie Hasch und Gras im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) genannt werden – sind laut Artikel 8 BetmG **verbotene Betäubungsmittel**. Der Artikel 19a Ziff. 1 stellt selbst den Konsum unter Strafe. Doch gibt es zwei Bestimmungen, die dieses Totalverbot eingrenzen bzw. relativieren:
  
-➡ BetmG 19a Ziff. 2: In leichten Fällen kann das **Verfahren eingestellt** oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.+⇒ BetmG 19a Ziff. 2: In leichten Fällen kann das **Verfahren eingestellt** oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
 Hier heisst es «kann» – so wurde und wird dieser Artikel sehr selten angewendet. Hier heisst es «kann» – so wurde und wird dieser Artikel sehr selten angewendet.
  
-➡ BetmG 19b Abs. 1: Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, **ist nicht strafbar**.+⇒ BetmG 19b Abs. 1: Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, **ist nicht strafbar**.
 Dies ist eine zwingende Bestimmung. Es heisst nicht «kann», sondern «ist». Punkt. Dies ist eine zwingende Bestimmung. Es heisst nicht «kann», sondern «ist». Punkt.
  
-➡ BetmG 19b Abs. 2: **10 Gramm** eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.+⇒ BetmG 19b Abs. 2: **10 Gramm** eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.
  
 Die Präzisierung der Anzahl Gramm gilt seit 1. Oktober 2013 (gemeinsam mit der Einführung der Ordnungsbussenbestimmungen in den Artikeln 28b-28l, die aber nur den Konsum von Cannabis betreffen). Die Präzisierung der Anzahl Gramm gilt seit 1. Oktober 2013 (gemeinsam mit der Einführung der Ordnungsbussenbestimmungen in den Artikeln 28b-28l, die aber nur den Konsum von Cannabis betreffen).
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 ====== Die Urteile ====== ====== Die Urteile ======
  
-➡ Bundesgerichtsurteil 6B_1273/2016 vom 6. September 2017+⇒ Bundesgerichtsurteil 6B_1273/2016 vom 6. September 2017
  
-➡ Urteil Bezirksgericht Zürich vom 10. September 2015+⇒ Urteil Bezirksgericht Zürich vom 10. September 2015
  
-➡ Unten ein Urteil der Staatsanwaltschaft BL, das die Grenze zwischen erlaubt und verboten verständlich darstellt.+⇒ Unten ein Urteil der Staatsanwaltschaft BL, das die Grenze zwischen erlaubt und verboten verständlich darstellt.
  
 ====== Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 26. September 2017 ====== ====== Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 26. September 2017 ======
Zuletzt geändert: 2018/02/26 17:51

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