Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
thc_recht:quasilegal [2019/01/24 16:10] – [Einstellungsverfügung Tessin] sosthc_recht:quasilegal [2019/04/20 12:32] – [Herbst 2017] sos
Zeile 1: Zeile 1:
-//Quasi legal// +//Quasi legal//\\  
- +[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]]
-|[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]]|+
  
 ====== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  ====== ====== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  ======
  
-<WRAP left ligelb 47%>+<WRAP left ligelb 100%>
 ===== Gesetze ===== ===== Gesetze =====
 **Die straffreie geringfügige Menge** [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a19b|Be­täu­bungs­mittel­ge­setz BetmG, SR 812.121, Artikel 19b, Absätze 1 und 2]] -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201310010000/812.121.pdf|PDF]], Seite 17\\ **Nichteinziehbarkeit**: Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des National­rates, 2.9.11, -> [[http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2011/8195.pdf|PDF]], Seite 8210 **Die straffreie geringfügige Menge** [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a19b|Be­täu­bungs­mittel­ge­setz BetmG, SR 812.121, Artikel 19b, Absätze 1 und 2]] -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201310010000/812.121.pdf|PDF]], Seite 17\\ **Nichteinziehbarkeit**: Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des National­rates, 2.9.11, -> [[http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2011/8195.pdf|PDF]], Seite 8210
 </WRAP> </WRAP>
  
-<WRAP left liorange 47%>+<WRAP left liorange 100%>
 ===== Bedingungen ===== ===== Bedingungen =====
 Quasi legal nennen wir das, weil alle zwar ohne Bestrafung bis zu 10 Gramm THC-haltige Produkte für den Eigen­konsum besitzen dürfen, aber eben: Man darf sie noch nicht kon­sumiert haben, jedenfalls nicht amtlich be­ob­ach­tet/󠀭aktenkundig/󠀭beweisbar, da der Kon­sum immer strafbar ist. Quasi legal nennen wir das, weil alle zwar ohne Bestrafung bis zu 10 Gramm THC-haltige Produkte für den Eigen­konsum besitzen dürfen, aber eben: Man darf sie noch nicht kon­sumiert haben, jedenfalls nicht amtlich be­ob­ach­tet/󠀭aktenkundig/󠀭beweisbar, da der Kon­sum immer strafbar ist.
 </WRAP> </WRAP>
-<WRAP clear></WRAP> 
  
-<WRAP left ligruen 47%>+<WRAP left ligruen 100%>
 ===== Tipps ===== ===== Tipps =====
 Wer polizeilich kontrolliert wird, nicht konsumiert und weniger als 10 Gramm dabeihat, sollte Fragen nach früherem Konsum nicht beantworten oder halt lügen. Denn sobald jemand auch nur einen einzigen Joint aus der Vergangenheit gesteht, muss die Polizei das [[thc_recht:normalillegal|ordentliche Verfahren]] einleiten. Wer polizeilich kontrolliert wird, nicht konsumiert und weniger als 10 Gramm dabeihat, sollte Fragen nach früherem Konsum nicht beantworten oder halt lügen. Denn sobald jemand auch nur einen einzigen Joint aus der Vergangenheit gesteht, muss die Polizei das [[thc_recht:normalillegal|ordentliche Verfahren]] einleiten.
 </WRAP> </WRAP>
  
-<WRAP left lirot 47%>+<WRAP left lirot 100%>
 ===== Strafen ===== ===== Strafen =====
 Wer nicht konsumiert (hat), aber bis zu 10 Gramm für den eigenen Konsum besitzt, kann laut Gesetz nicht bestraft wer­den. Sobald jedoch ein begrün­deter Verdacht vorliegt, dass doch schon mal konsumiert wurde oder mehr als 10 Gramm im Spiel sind, kann ein [[thc_recht:normalillegal|normales Verfahren]] eingeleitet werden. Wer nicht konsumiert (hat), aber bis zu 10 Gramm für den eigenen Konsum besitzt, kann laut Gesetz nicht bestraft wer­den. Sobald jedoch ein begrün­deter Verdacht vorliegt, dass doch schon mal konsumiert wurde oder mehr als 10 Gramm im Spiel sind, kann ein [[thc_recht:normalillegal|normales Verfahren]] eingeleitet werden.
Zeile 27: Zeile 25:
 <WRAP clear></WRAP> <WRAP clear></WRAP>
  
-====== Inserat ======+\\  
 +===== Inserat =====
  
 |[[http://www.cannatrade.ch/|{{:thc_recht:cannatrade_2019.png|cannatrade.ch}}]]| |[[http://www.cannatrade.ch/|{{:thc_recht:cannatrade_2019.png|cannatrade.ch}}]]|
 \\  \\ 
  
-====== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  ======+===== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  =====
  
-==== Eine alte Bestimmung... ====+===== Eine alte Bestimmung... =====
  
 Seit Bestehen des BetmG findet sich eine wunderliche Formulierung in all den Verboten, Strafen und der ganzen Illegalität: der Artikel 19b. Dieser besagt Folgendes: Trotz der grundsätzlichen Strafbarkeit des Umgangs mit Produkten, die mindestens 1.0 % THC aufweisen, ist **nicht** strafbar, wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum vorbereitet. Auch die Abgabe zum gleichzeitigen, unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen ist in diesem Rahmen straffrei. Seit Bestehen des BetmG findet sich eine wunderliche Formulierung in all den Verboten, Strafen und der ganzen Illegalität: der Artikel 19b. Dieser besagt Folgendes: Trotz der grundsätzlichen Strafbarkeit des Umgangs mit Produkten, die mindestens 1.0 % THC aufweisen, ist **nicht** strafbar, wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum vorbereitet. Auch die Abgabe zum gleichzeitigen, unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen ist in diesem Rahmen straffrei.
  
-====...ist nun grammmässig geklärt ====+=====...ist nun grammmässig geklärt =====
  
 Seit Oktober 2013 ist diese straffreie geringfügige Menge für den Hanf schweiz­weit gesetzlich klar definiert: 10 Gramm //«Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»// (so heisst un­ser gutes Kraut im BetmG) gelten als geringfügige Menge. Der THC-Gehalt kann übrigens beliebig hoch sein. Seit Oktober 2013 ist diese straffreie geringfügige Menge für den Hanf schweiz­weit gesetzlich klar definiert: 10 Gramm //«Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»// (so heisst un­ser gutes Kraut im BetmG) gelten als geringfügige Menge. Der THC-Gehalt kann übrigens beliebig hoch sein.
  
-==== Ein Teil der Ordnungsbussenvorlage ====+===== Ein Teil der Ordnungsbussenvorlage =====
  
 Eingeführt wurde diese Gramm-Grenze ja zusammen mit der Ordnungsbussenvorlage, um eben Ordnungsbussen für Cannabiskonsum auch bei Besitz einer kleinen Menge umsetzen zu können. Doch diese Bestimmung hat ein Eigenleben: Wer weniger als 10 Gramm für den Eigenbedarf besitzt und noch **nicht** konsumiert hat, macht sich überhaupt nicht strafbar und kann also laut Gesetz auch nicht bestraft werden. Dies gilt nur, solange jemand nicht am Konsumieren ist (das ergäbe eine Ordnungsbusse) und auch noch nicht konsumiert hat (das ergäbe eine Verzeigung mit Busse und Gebühren).  Eingeführt wurde diese Gramm-Grenze ja zusammen mit der Ordnungsbussenvorlage, um eben Ordnungsbussen für Cannabiskonsum auch bei Besitz einer kleinen Menge umsetzen zu können. Doch diese Bestimmung hat ein Eigenleben: Wer weniger als 10 Gramm für den Eigenbedarf besitzt und noch **nicht** konsumiert hat, macht sich überhaupt nicht strafbar und kann also laut Gesetz auch nicht bestraft werden. Dies gilt nur, solange jemand nicht am Konsumieren ist (das ergäbe eine Ordnungsbusse) und auch noch nicht konsumiert hat (das ergäbe eine Verzeigung mit Busse und Gebühren). 
  
-==== Die Quasi-Legalität... ====+===== Die Quasi-Legalität... =====
  
 Auf den Punkt gebracht: Wer bis zu 10 Gramm besitzt, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, aber davon noch nicht gekifft hat, bleibt straffrei. Und das Stück Hasch, das Säcklein Gras? Das ist wohl der lustigste Teil: Es darf nicht eingezogen werden. Dies steht zwar leider so nicht im Gesetz, leitet sich aber aus der Straffreiheit her.\\ In den Erläuterungen zu dieser gesetzlichen Bestimmung heisst es: //«Nicht eingezogen werden kann eine geringfügige Menge von Cannabis, die die Täterin oder der Täter nur bei sich trägt, da der Besitz von geringfügigen Mengen eines Betäubungsmittels (...) straflos ist.»// Da­mit sind also 10 Gramm Cannabis quasi legal. Auf den Punkt gebracht: Wer bis zu 10 Gramm besitzt, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, aber davon noch nicht gekifft hat, bleibt straffrei. Und das Stück Hasch, das Säcklein Gras? Das ist wohl der lustigste Teil: Es darf nicht eingezogen werden. Dies steht zwar leider so nicht im Gesetz, leitet sich aber aus der Straffreiheit her.\\ In den Erläuterungen zu dieser gesetzlichen Bestimmung heisst es: //«Nicht eingezogen werden kann eine geringfügige Menge von Cannabis, die die Täterin oder der Täter nur bei sich trägt, da der Besitz von geringfügigen Mengen eines Betäubungsmittels (...) straflos ist.»// Da­mit sind also 10 Gramm Cannabis quasi legal.
  
-==== ...wird nicht angewendet ====+===== ...wird nicht angewendet =====
  
 Doch keine Polizei hielt sich bisher an diese eigentlich klare Vorschrift. In Zürich wurde im polizeilichen Dienstbefehl sogar festgehalten, dass in solchen Fällen (Besitz unter 10 Gramm ohne Konsum) zwingend eine Ordnungsbusse zu erteilen sei. In anderen Kantonen kam es in Einzelfällen zum Einzug der unter 10 Gramm, und es wurden keine Bussen verteilt bzw. keine Verzeigungen gemacht.\\ Häufig versuchte die Polizei jedoch durch Befragungen weitere illegale Handlungen festzustellen (zum Beispiel Konsum in der Vergangenheit), so dass sie die Betroffenen deswegen verzeigen konnte.\\ Die gesetzlichen Bestimmungen gelten zwar für die gesamte Schweiz, dennoch bleibt in der alltäglichen Umsetzung ein enormer Spielraum für die kantonalen und städtischen Polizeien. Doch keine Polizei hielt sich bisher an diese eigentlich klare Vorschrift. In Zürich wurde im polizeilichen Dienstbefehl sogar festgehalten, dass in solchen Fällen (Besitz unter 10 Gramm ohne Konsum) zwingend eine Ordnungsbusse zu erteilen sei. In anderen Kantonen kam es in Einzelfällen zum Einzug der unter 10 Gramm, und es wurden keine Bussen verteilt bzw. keine Verzeigungen gemacht.\\ Häufig versuchte die Polizei jedoch durch Befragungen weitere illegale Handlungen festzustellen (zum Beispiel Konsum in der Vergangenheit), so dass sie die Betroffenen deswegen verzeigen konnte.\\ Die gesetzlichen Bestimmungen gelten zwar für die gesamte Schweiz, dennoch bleibt in der alltäglichen Umsetzung ein enormer Spielraum für die kantonalen und städtischen Polizeien.
  
-==== Einsprache machen oder nicht? ====+===== Einsprache machen oder nicht? =====
  
 Wer eine Ordnungsbusse über 100 Franken für den Besitz von ein paar Gramm Cannabis erhalten hatte, wehrte sich im Allgemeinen nicht, der Aufwand für einen Rekurs schien den meisten zu gross. Auch wer eine Verzeigung und Busse erhielt, scheute häufig den Aufwand (und die möglichen höheren Kosten, falls man den Rekurs verliert).  Wer eine Ordnungsbusse über 100 Franken für den Besitz von ein paar Gramm Cannabis erhalten hatte, wehrte sich im Allgemeinen nicht, der Aufwand für einen Rekurs schien den meisten zu gross. Auch wer eine Verzeigung und Busse erhielt, scheute häufig den Aufwand (und die möglichen höheren Kosten, falls man den Rekurs verliert). 
  
-==== Eine erste gerichtliche Klärung ====+===== Eine erste gerichtliche Klärung =====
  
 Doch einige wollten es genau wissen und zahlten die Ordnungsbusse nicht, verlangten das ­ordentliche Verfahren, wurden normal mit ei­nem Strafbefehl gebüsst und rekurrierten weiter. Schliesslich gelangte ein solcher Fall vor das Zürcher Bezirksgericht. Dieses entschied im September 2015, dass der Besitz einer straffreien Menge wirklich nicht bestraft werden kann und sprach den Betroffenen frei.\\ Die Nichteinziehbarkeit bestätigte das Gericht jedoch nicht. Der beschlagnahmte Hanf hätte ja zur Vorbereitung einer illegalen Handlung dienen sollen (dem strafbaren Konsum). Deshalb werde das Material nicht wieder herausgegeben.\\ Die Polizei in Zürich wollte ihre Praxis jedoch nicht ändern. Auch dieses klare Urteil genügte ihnen nicht: Man müsse auf ein Urteil des Obergerichtes warten.  Doch einige wollten es genau wissen und zahlten die Ordnungsbusse nicht, verlangten das ­ordentliche Verfahren, wurden normal mit ei­nem Strafbefehl gebüsst und rekurrierten weiter. Schliesslich gelangte ein solcher Fall vor das Zürcher Bezirksgericht. Dieses entschied im September 2015, dass der Besitz einer straffreien Menge wirklich nicht bestraft werden kann und sprach den Betroffenen frei.\\ Die Nichteinziehbarkeit bestätigte das Gericht jedoch nicht. Der beschlagnahmte Hanf hätte ja zur Vorbereitung einer illegalen Handlung dienen sollen (dem strafbaren Konsum). Deshalb werde das Material nicht wieder herausgegeben.\\ Die Polizei in Zürich wollte ihre Praxis jedoch nicht ändern. Auch dieses klare Urteil genügte ihnen nicht: Man müsse auf ein Urteil des Obergerichtes warten. 
  
-==== Das Bundesgericht sieht es gleich ====+===== Das Bundesgericht sieht es gleich =====
  
 Doch bevor dies geschah, brachte ein Bundesgerichtsurteil vom September 2017 Klarheit, welches von einem Basler Fall herrührte:\\ ➡ [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|BGE 6B_1273/2016]] vom 6.9.2017\\ Unmissverständlich hielt das Bundesgericht darin fest, dass straffrei eben wirklich straffrei bedeutet und eigentlich gar kein Strafverfahren hätte aufgenommen werden dürfen. Auch die Kosten des Verfahrens dürfen nicht überwälzt werden. Leider liess es die Frage zur Einziehung weiterhin offen. Hierzu wird es noch weitere Rekurse brauchen, um dies zu klären.\\ Doch das Bundesgericht gab in diesem Urteil noch einen weiteren Hinweis: Der (strafbare) Konsum einer geringfügigen Menge sei unter den «leichten Fall» zu nehmen. Dafür würde also eine Verwarnung genügen - oder das Verfahren könnte gleich ganz eingestellt werden. Aber davon wollen die Strafverfolgungsbehörden nichts wissen, wie wir auf den nächsten Seiten sehen werden. Doch bevor dies geschah, brachte ein Bundesgerichtsurteil vom September 2017 Klarheit, welches von einem Basler Fall herrührte:\\ ➡ [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|BGE 6B_1273/2016]] vom 6.9.2017\\ Unmissverständlich hielt das Bundesgericht darin fest, dass straffrei eben wirklich straffrei bedeutet und eigentlich gar kein Strafverfahren hätte aufgenommen werden dürfen. Auch die Kosten des Verfahrens dürfen nicht überwälzt werden. Leider liess es die Frage zur Einziehung weiterhin offen. Hierzu wird es noch weitere Rekurse brauchen, um dies zu klären.\\ Doch das Bundesgericht gab in diesem Urteil noch einen weiteren Hinweis: Der (strafbare) Konsum einer geringfügigen Menge sei unter den «leichten Fall» zu nehmen. Dafür würde also eine Verwarnung genügen - oder das Verfahren könnte gleich ganz eingestellt werden. Aber davon wollen die Strafverfolgungsbehörden nichts wissen, wie wir auf den nächsten Seiten sehen werden.
Zeile 74: Zeile 73:
 ====== Updates zur geringfügigen Menge ====== ====== Updates zur geringfügigen Menge ======
  
-==== 2018 ====+===== 2018 =====
  
-[[http://www.toponline.ch/news/winterthur/detail/news/fuer-jugendliche-kiffer-gilt-das-gleiche-gesetz-wie-fuer-erwachsene-0091107/|Für jugendliche Kiffer gilt das gleiche Gesetz wie für Erwachsene]] (toponline.ch, 29.6.2018)+  * [[http://www.toponline.ch/news/winterthur/detail/news/fuer-jugendliche-kiffer-gilt-das-gleiche-gesetz-wie-fuer-erwachsene-0091107/|Für jugendliche Kiffer gilt das gleiche Gesetz wie für Erwachsene]] (toponline.ch, 29.6.2018) 
 +  * [[https://zueriost.ch/bezirk-winterthur/winterthur/fuer-junge-kiffer-gilt-das-gleiche-gesetz-wie-fuer-erwachsene/1076087|Für junge Kiffer gilt das gleiche Gesetz wie für Erwachsene]] (zueriost.ch, 29.6.2018) 
 +  * [[https://www.watson.ch/schweiz/drogen/391165085-zuercher-obergericht-sagt-jugendliche-duerfen-nicht-fuer-geringe-mengen-gras-bestraft-werden|Zürcher Obergericht sagt: Jugendliche dürfen nicht für geringe Mengen Gras bestraft werden]] (watson.ch, 28.6.2018) 
 +  * [[http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Spendenaufruf-fuer-Cannabis-Gerichtsall-10843394|Jusstudent sammelt Geld für Cannabis-Gerichtsfall]] (20min.ch, 25.1.2018)
  
-[[https://zueriost.ch/bezirk-winterthur/winterthur/fuer-junge-kiffer-gilt-das-gleiche-gesetz-wie-fuer-erwachsene/1076087|Für junge Kiffer gilt das gleiche Gesetz wie für Erwachsene]] (zueriost.ch, 29.6.2018)+=====  Herbst 2017 =====
  
-[[https://www.watson.ch/schweiz/drogen/391165085-zuercher-obergericht-sagt-jugendliche-duerfen-nicht-fuer-geringe-mengen-gras-bestraft-werden|Zürcher Obergericht sagt: Jugendliche dürfen nicht für geringe Mengen Gras bestraft werden]] (watson.ch, 28.6.2018) +  * [[https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/hanf-cannabis-besitz-zentralschweizer-korps-spannen-zusammen-ld.95083|HANF: Cannabis-Besitz: Zentralschweizer Korps spannen zusammen]] (luzernerzeitung.ch, 12.10.2017) 
- +  [[https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/gelten-lockerere-regeln-zum-kiffen-auch-im-kanton-solothurn-neue-ausgangslage-wird-ueberprueft-131774485|Gelten lockerere Regeln zum Kiffen auch im Kanton Solothurn?]] (solothurnerzeitung.ch, 4.10.2017)  
-[[http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Spendenaufruf-fuer-Cannabis-Gerichtsall-10843394|Jusstudent sammelt Geld für Cannabis-Gerichtsfall]] (20min.ch, 25.1.2018) +  [[https://www.schweizerbauer.ch/pflanzen/spezialkulturen/hanf-bestrafung-oeffnet-roestigraben-37942.html|Hanf-Bestrafung öffnet Röstigraben]] (schweizerbauer.ch, 30.9.2017) 
- +  [[http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kanton/thurgau-buesst-besitzer-von-cannabis-kleinmengen-nicht-mehr;art123841,5100581|Thurgau büsst Besitzer von Cannabis-Kleinmengen nicht mehr]] (tagblatt.ch, 29.9.2017) 
-====  Herbst 2017 ==== +  [[https://www.bote.ch/nachrichten/panorama/kantoenligeist-bei-regeln-zu-cannabisbesitz;art46441,1042303|Kantönligeist bei Regeln zu Cannabisbesitz]] (bote.ch, 29.9.2017) 
- +  [[https://www.blickamabend.ch/news/cannabis-bei-der-bestrafung-von-hanfbesitzern-tut-sich-roestigraben-auf-id7394675.html|Immer noch Bussen für Gras-Besitz - Die Kifferhöllen sind im Osten und Westen]] (blickamabend.ch, 29.9.2017) 
-[[https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/hanf-cannabis-besitz-zentralschweizer-korps-spannen-zusammen-ld.95083|HANF: Cannabis-Besitz: Zentralschweizer Korps spannen zusammen]] (luzernerzeitung.ch, 12.10.2017) +  [[https://www.srf.ch/news/schweiz/entscheid-zu-cannabisbesitz-buessen-oder-nicht-es-herrscht-uneinigkeit|Entscheid zu Cannabisbesitz - Büssen oder nicht? Es herrscht Uneinigkeit]] (mit Audio, 1:52 Min., srf.ch, 28.9.2017) 
- +  [[https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/justizdirektor-hofmann-erwachsene-kiffer-sollen-nicht-bestraft-werden-131753677|Justizdirektor Hofmann: Erwachsene Kiffer sollen nicht bestraft werden]] (aargauerzeitung.ch, 27.9.2017) 
-[[https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/gelten-lockerere-regeln-zum-kiffen-auch-im-kanton-solothurn-neue-ausgangslage-wird-ueberprueft-131774485|Gelten lockerere Regeln zum Kiffen auch im Kanton Solothurn?]] (solothurnerzeitung.ch, 4.10.2017)  +  [[https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2017-09-26/st-gallen-buesst-kiffer-weiterhin|St. Gallen büsst Kiffer weiterhin]] (suedostschweiz.ch, 26.9.2017) 
- +  [[http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/luzern/legaler-hanfbesitz-fordert-polizei-heraus;art9647,1107262|Straffreier Hanf: Luzern zieht nach]] (luzernerzeitung.ch, 23.9.2017) 
-[[https://www.schweizerbauer.ch/pflanzen/spezialkulturen/hanf-bestrafung-oeffnet-roestigraben-37942.html|Hanf-Bestrafung öffnet Röstigraben]] (schweizerbauer.ch, 30.9.2017) +  [[https://www.blick.ch/news/schweiz/zentralschweiz/bei-weniger-als-10-gramm-auch-luzerner-polizei-buesst-cannabis-besitz-nicht-mehr-id7361293.html|Bei weniger als 10 Gramm - Auch Luzerner Polizei büsst Cannabis-Besitz nicht mehr]] (blick.ch, 23.9.2017) 
- +  [[https://www.zsz.ch/obersee/kanton-st-gallen-buesst-kiffer-weiterhin/story/10377904|Kanton St. Gallen büsst Kiffer weiterhin]] (zsz.ch, 22.9.2017) 
-[[http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kanton/thurgau-buesst-besitzer-von-cannabis-kleinmengen-nicht-mehr;art123841,5100581|Thurgau büsst Besitzer von Cannabis-Kleinmengen nicht mehr]] (tagblatt.ch, 29.9.2017) +  [[https://www.blickamabend.ch/news/st-galler-halten-an-bussen-fuer-kiffer-fest-wir-lassen-uns-nicht-fuer-dumm-verkaufen-id7357029.html|St. Galler halten an Bussen für Kiffer fest - «Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen»]] (blickamabend.ch, 22.9.2017) 
- +  [[https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/cannabis-besitz-straffrei-konsum-strafbar-macht-das-sinn|Besitz straffrei, Konsum strafbar – macht das Sinn?]] (beobachter.ch, 22.9.2017) 
-[[https://www.bote.ch/nachrichten/panorama/kantoenligeist-bei-regeln-zu-cannabisbesitz;art46441,1042303|Kantönligeist bei Regeln zu Cannabisbesitz]] (bote.ch, 29.9.2017) +  [[https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/blaulicht/im-kanton-zuerich-gibt-es-fuer-kiffer-ab-sofort-keine-bussen-mehr-131735421|Im Kanton Zürich gibt es für Kiffer ab sofort keine Bussen mehr]] (basellandschaftlichezeitung.ch, 22.9.2017) 
- +  [[http://www.watson.ch/Schweiz/Drogen/360906263-Good-News-f%C3%BCr-Kiffer--Besitz-von-10-Gramm-Gras-auch-laut-Bundesgericht-legal|Good News für Kiffer: Besitz von 10 Gramm Gras auch laut Bundesgericht legal]] (watson.ch, 21.9.2017) 
-[[https://www.blickamabend.ch/news/cannabis-bei-der-bestrafung-von-hanfbesitzern-tut-sich-roestigraben-auf-id7394675.html|Immer noch Bussen für Gras-Besitz - Die Kifferhöllen sind im Osten und Westen]] (blickamabend.ch, 29.9.2017) +  [[https://www.telezueri.ch/62-show-zuerinews/18312-episode-donnerstag-21-september-2017/45082-segment-straffreier-cannabis-besitz|Segment in den ZüriNews]] (Video, 2:17 Min., telezueri.ch, 21.9.2017) 
- +  [[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-muessen-zuercher-kiffer-jetzt-wissen/story/16743285|Das müssen Zürcher Kiffer jetzt wissen]](tagesanzeiger, 21.9.2017) 
-[[https://www.srf.ch/news/schweiz/entscheid-zu-cannabisbesitz-buessen-oder-nicht-es-herrscht-uneinigkeit|Entscheid zu Cannabisbesitz - Büssen oder nicht? Es herrscht Uneinigkeit]] (mit Audio, 1:52 Min., srf.ch, 28.9.2017) +  [[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/zuercher-polizei-passt-cannabisbussenpraxis-an/story/22515306|Polizei verteilt wegen Cannabis-Besitz keine Bussen mehr]] (tagesanzeiger, 21.9.2017) 
- +  [[http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/neue-handhabung-wer-weniger-als-10-gramm-cannabis-besitzt-wird-nicht-mehr-gebuesst|Wer weniger als 10 Gramm Cannabis besitzt wird nicht mehr gebüsst]] (mit Video, 2:48 Min., srf.ch, 21.9.2017) 
-[[https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/justizdirektor-hofmann-erwachsene-kiffer-sollen-nicht-bestraft-werden-131753677|Justizdirektor Hofmann: Erwachsene Kiffer sollen nicht bestraft werden]] (aargauerzeitung.ch, 27.9.2017) +  [[https://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/keine-verfahren-mehr-wegen-besitzes-einer-kleinen-menge-cannabis-ld.1317616|Keine Verfahren mehr wegen Besitzes einer kleinen Menge Cannabis]] (nzz.ch, 21.9.2017) 
- +  [[http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/16701002|Polizei befindet heute über Praxis bei Kiffer-Bussen]] (20min.ch, 21.9.2017) 
-[[https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2017-09-26/st-gallen-buesst-kiffer-weiterhin|St. Gallen büsst Kiffer weiterhin]] (suedostschweiz.ch, 26.9.2017) +  [[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/wer-unter-10-gramm-cannabis-dabei-hat-bleibt-straffrei/story/13406880|Wer unter 10 Gramm Cannabis dabei hat, bleibt straffrei]] (tagesanzeiger.ch, 20.9.2017) 
- +  [[https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/zuerich-und-winterthur-reagieren-auf-urteil-besitz-von-unter-10-gramm-cannabis-bleibt-straffrei-id7348180.html|Zürich und Winterthur reagieren auf Urteil - Besitz von unter 10 Gramm Cannabis bleibt straffrei]] (blick.ch, 20.9.2017) 
-[[http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/luzern/legaler-hanfbesitz-fordert-polizei-heraus;art9647,1107262|Straffreier Hanf: Luzern zieht nach]] (luzernerzeitung.ch, 23.9.2017) +  [[http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Weniger-als-10-Gramm-Gras-dabei--Straffrei--12057547|Weniger als 10 Gramm Gras dabei? Straffrei!]] (20min.ch, 20.9.2017) 
- +  [[http://www.strafprozess.ch/strafloser-besitz-von-marihuana-und-haschisch/|Strafloser Besitz von Marihuana und Haschisch]] (strafprozess.ch, 19.9.2017)
-[[https://www.blick.ch/news/schweiz/zentralschweiz/bei-weniger-als-10-gramm-auch-luzerner-polizei-buesst-cannabis-besitz-nicht-mehr-id7361293.html|Bei weniger als 10 Gramm - Auch Luzerner Polizei büsst Cannabis-Besitz nicht mehr]] (blick.ch, 23.9.2017) +
- +
-[[https://www.zsz.ch/obersee/kanton-st-gallen-buesst-kiffer-weiterhin/story/10377904|Kanton St. Gallen büsst Kiffer weiterhin]] (zsz.ch, 22.9.2017) +
- +
-[[https://www.blickamabend.ch/news/st-galler-halten-an-bussen-fuer-kiffer-fest-wir-lassen-uns-nicht-fuer-dumm-verkaufen-id7357029.html|St. Galler halten an Bussen für Kiffer fest - «Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen»]] (blickamabend.ch, 22.9.2017) +
- +
-[[https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/cannabis-besitz-straffrei-konsum-strafbar-macht-das-sinn|Besitz straffrei, Konsum strafbar – macht das Sinn?]] (beobachter.ch, 22.9.2017) +
- +
-[[https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/blaulicht/im-kanton-zuerich-gibt-es-fuer-kiffer-ab-sofort-keine-bussen-mehr-131735421|Im Kanton Zürich gibt es für Kiffer ab sofort keine Bussen mehr]] (basellandschaftlichezeitung.ch, 22.9.2017) +
- +
-[[http://www.watson.ch/Schweiz/Drogen/360906263-Good-News-f%C3%BCr-Kiffer--Besitz-von-10-Gramm-Gras-auch-laut-Bundesgericht-legal|Good News für Kiffer: Besitz von 10 Gramm Gras auch laut Bundesgericht legal]] (watson.ch, 21.9.2017) +
- +
-[[https://www.telezueri.ch/62-show-zuerinews/18312-episode-donnerstag-21-september-2017/45082-segment-straffreier-cannabis-besitz|Segment in den ZüriNews]] (Video, 2:17 Min., telezueri.ch, 21.9.2017) +
- +
-[[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-muessen-zuercher-kiffer-jetzt-wissen/story/16743285|Das müssen Zürcher Kiffer jetzt wissen]] +
- (tagesanzeiger, 21.9.2017) +
- +
-[[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/zuercher-polizei-passt-cannabisbussenpraxis-an/story/22515306|Polizei verteilt wegen Cannabis-Besitz keine Bussen mehr]] (tagesanzeiger, 21.9.2017) +
- +
-[[http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/neue-handhabung-wer-weniger-als-10-gramm-cannabis-besitzt-wird-nicht-mehr-gebuesst|Wer weniger als 10 Gramm Cannabis besitzt wird nicht mehr gebüsst]] (mit Video, 2:48 Min., srf.ch, 21.9.2017) +
- +
-[[https://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/keine-verfahren-mehr-wegen-besitzes-einer-kleinen-menge-cannabis-ld.1317616|Keine Verfahren mehr wegen Besitzes einer kleinen Menge Cannabis]] (nzz.ch, 21.9.2017) +
- +
-[[http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/16701002|Polizei befindet heute über Praxis bei Kiffer-Bussen]] (20min.ch, 21.9.2017) +
- +
-[[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/wer-unter-10-gramm-cannabis-dabei-hat-bleibt-straffrei/story/13406880|Wer unter 10 Gramm Cannabis dabei hat, bleibt straffrei]] (tagesanzeiger.ch, 20.9.2017) +
- +
-[[https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/zuerich-und-winterthur-reagieren-auf-urteil-besitz-von-unter-10-gramm-cannabis-bleibt-straffrei-id7348180.html|Zürich und Winterthur reagieren auf Urteil - Besitz von unter 10 Gramm Cannabis bleibt straffrei]] (blick.ch, 20.9.2017) +
- +
-[[http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Weniger-als-10-Gramm-Gras-dabei--Straffrei--12057547|Weniger als 10 Gramm Gras dabei? Straffrei!]] (20min.ch, 20.9.2017) +
- +
-[[http://www.strafprozess.ch/strafloser-besitz-von-marihuana-und-haschisch/|Strafloser Besitz von Marihuana und Haschisch]] (strafprozess.ch, 19.9.2017)+
  
 |**[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 6. September 2017]]** (bger.ch, 6B_1273/2016)  | |**[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 6. September 2017]]** (bger.ch, 6B_1273/2016)  |
Zeile 151: Zeile 121:
  
 \\  \\ 
-====== Beispiele von Einstellungsverfügungen wegen geringfügiger Mengen ======+====== Beispiele von Einstellungs­verfügungen wegen geringfügiger Mengen ======
  
-==== Einstellungsverfügung Baselland ====+===== Einstellungsverfügung Baselland =====
  
 Beispiel einer Einstellungsverfügung wegen einer geringfügigen Menge. Hier wird die ganze Argumentation nochmals schön zusammengefasst: Beispiel einer Einstellungsverfügung wegen einer geringfügigen Menge. Hier wird die ganze Argumentation nochmals schön zusammengefasst:
  
 | {{:thc_recht:einstellungsbasellland1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 1}} | {{:thc_recht:einstellungsbaselland2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 2}} | | {{:thc_recht:einstellungsbasellland1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 1}} | {{:thc_recht:einstellungsbaselland2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 2}} |
-==== Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwil ====+===== Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwil =====
  
 Zuerst gab es eine Busse wegen Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis. Erst nach einem Rekurs und einer Einvernahme folgte die Behörde dem Gesetz und stellte das Verfahren ein. Zuerst gab es eine Busse wegen Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis. Erst nach einem Rekurs und einer Einvernahme folgte die Behörde dem Gesetz und stellte das Verfahren ein.
Zeile 164: Zeile 134:
 | {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwi, Seite 1}} | {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwi, Seite 2}} | | {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwi, Seite 1}} | {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwi, Seite 2}} |
  
-==== Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach ====+===== Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach =====
  
 Konsum war nicht bewiesen, Besitz von Hasch und Gras war klar - allerdings in einer geringfügigen Menge. Das Statthalteramt Bülach stellte das Verfahren ein: Konsum war nicht bewiesen, Besitz von Hasch und Gras war klar - allerdings in einer geringfügigen Menge. Das Statthalteramt Bülach stellte das Verfahren ein:
Zeile 170: Zeile 140:
 | {{:thc_recht:einstellungsverfuegung_zhbuelach_2016.jpg?513&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach ZH}} | | {{:thc_recht:einstellungsverfuegung_zhbuelach_2016.jpg?513&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach ZH}} |
  
-==== Einstellungsverfügung Tessin ====+===== Einstellungsverfügung Tessin =====
  
 Der Besitz von weniger als 10 Gramm Gras oder Hasch für den eigenen Bedarf ist straffrei. Deshalb gab es eine Einstellungsverfügung. Der Besitz von weniger als 10 Gramm Gras oder Hasch für den eigenen Bedarf ist straffrei. Deshalb gab es eine Einstellungsverfügung.
  
-| {{:thc_recht:geringfuegigemengetessin2018a.jpg?400}} | {{:thc_recht:geringfuegigemengetessin2018b.jpg?400}} |+| {{:thc_recht:geringfuegigemengetessin2018a.jpg?400&direct}} | {{:thc_recht:geringfuegigemengetessin2018b.jpg?400&direct}} |
  
 \\  \\ 
 ====== Gerichtsurteile zur geringfügigen Menge ====== ====== Gerichtsurteile zur geringfügigen Menge ======
  
-==== Gilt die geringfügige Menge auch für Jugendliche? (2018) ====+===== Gilt die geringfügige Menge auch für Jugendliche? (2018) =====
  
 Ende Juni hatten [[thc_recht:quasilegal#updates_zur_geringfuegigen_menge|einzelne Medien]] über dieses Urteil berichtet - nun veröffentlichen wir es hier noch als PDF. Da dieses Urteil von der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich ans Bundesgericht weitergezogen wurde, ist es allerdings **nicht rechtskräftig**. Ende Juni hatten [[thc_recht:quasilegal#updates_zur_geringfuegigen_menge|einzelne Medien]] über dieses Urteil berichtet - nun veröffentlichen wir es hier noch als PDF. Da dieses Urteil von der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich ans Bundesgericht weitergezogen wurde, ist es allerdings **nicht rechtskräftig**.
Zeile 185: Zeile 155:
 {{:thc_recht:urteil_obergericht_zuerich_5apr2018.pdf|Urteil des Zürcher Obergerichts vom 5. April 2018}} {{:thc_recht:urteil_obergericht_zuerich_5apr2018.pdf|Urteil des Zürcher Obergerichts vom 5. April 2018}}
  
-==== Das Bundesgericht schafft noch mehr Klarheit (2017) ====+===== Das Bundesgericht schafft noch mehr Klarheit (2017) =====
  
 [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 6. September 2017]] [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 6. September 2017]]
  
-==== Eine erste gerichtliche Klärung (2015) ====+===== Eine erste gerichtliche Klärung (2015) =====
  
 Das Bezirksgericht Zürich hat im September 2015 einen Fall mit einer [[thc_recht:quasilegal|geringfügigen Menge]] Cannabis beurteilt und den Betroffenen **freigesprochen**. 13 Seiten benötigte das Gericht, um eine laut Gesetz straffreie Handlung auch wirklich als solche zu würdigen. Aber immerhin hat das Gericht das geschafft, was Polizei und Stadtrichteramt einfach nicht begreifen wollen. \\ Hier folgt das Faksimile des Urteils, das auch klärt, dass es für eine [[thc_recht:wenigillegal|Cannabisordnungsbusse]] zwingend einen Konsum braucht. Das Gericht schliesst sich also unserer Interpretation des Gesetzes an. Nur die Nichteinziehbarkeit sieht das Gericht als nicht gegeben an, was dem Erläuterungstext der Kommission widerspricht. Das Bezirksgericht Zürich hat im September 2015 einen Fall mit einer [[thc_recht:quasilegal|geringfügigen Menge]] Cannabis beurteilt und den Betroffenen **freigesprochen**. 13 Seiten benötigte das Gericht, um eine laut Gesetz straffreie Handlung auch wirklich als solche zu würdigen. Aber immerhin hat das Gericht das geschafft, was Polizei und Stadtrichteramt einfach nicht begreifen wollen. \\ Hier folgt das Faksimile des Urteils, das auch klärt, dass es für eine [[thc_recht:wenigillegal|Cannabisordnungsbusse]] zwingend einen Konsum braucht. Das Gericht schliesst sich also unserer Interpretation des Gesetzes an. Nur die Nichteinziehbarkeit sieht das Gericht als nicht gegeben an, was dem Erläuterungstext der Kommission widerspricht.
Zeile 206: Zeile 176:
 ^Der Freispruch  ^^^ ^Der Freispruch  ^^^
 |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_11.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 11}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_12.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 12}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_13.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 13}}  | |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_11.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 11}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_12.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 12}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_13.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 13}}  |
 +
 \\  \\ 
-====== ====== +^[[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]  ^ [[thc_recht:quasilegal?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:wenigillegal|Wenig illegal]]^
-\\  +
-|[[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]|[[thc_recht:quasilegal?#dokuwiki__top|nach oben]]|[[thc_recht:wenigillegal|Wenig illegal]]|+
 \\ \\
  
-====== Inserat ======+===== Inserat =====
  
 |[[http://www.cannatrade.ch/|{{:thc_recht:cannatrade_2019.png|cannatrade.ch}}]]| |[[http://www.cannatrade.ch/|{{:thc_recht:cannatrade_2019.png|cannatrade.ch}}]]|
  
Zuletzt geändert: 2024/01/24 10:36

Seite teilen: facebook X (Twitter)

Rechtliche Übersicht

Shit happens 15 (Sommer 2023)


Shit happens 15
Jetzt bestellen