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Was soll ich der Polizei antworten?

Die Polizei braucht Beweise

Je mehr Konsum du zugibst, desto häufiger hast du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen.

Wenn du nur den einen Joint zugibst, den du grad rauchst, wenn sie dich kontrollieren, dann gibst du genau einen einmaligen Konsum zu. Dieser kann straffrei ausgehen. Mehrfacher Konsum hingegen wird meistens bestraft. Es ist gar nicht so einfach, bei einem Polizeiverhör zu schweigen. Theoretisch scheint es einfach zu sein: nichts sagen. Aber in der konkreten Situation – du allein mit diversen Beamten, die dich böse anschauen – sind schon viele Kiffende zu Plaudertaschen geworden und haben ihr Umfeld mit hineingezogen. Deshalb: Versuch, zu schweigen!

Hier ein Überblick über die heikelsten Punkte bei der Befragung – es ist anstrengend und gar nicht angenehm, aber man muss es ernst nehmen!

Polizeiprotokoll_A5
  1. Deinen Beruf musst du nicht angeben, auch nicht, ob du eine Schule besuchst.
  2. Zu diesen Angaben bist du verpflichtet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse. Die Antwort zu allen anderen Fragen darfst du verweigern!
  3. Sind die Eltern noch fähig, für ihre Kinder zu sorgen? Je nach Region kann es auch für kiffende Eltern Probleme geben.
  4. Wenn du der Polizei sagst, du seist schon einmal gebüsst worden, ist es für sie ein Leichtes, dir eine höhere Busse zu geben (wegen wiederholter Straffälligkeit). Sonst müssen sie diese Abklärungen selber machen.
  5. Die letzten drei Jahre können zusammengerechnet werden!
  6. Wenn du einen Preis sagst, ist klar, dass du gekauft hast und das Gekaufte nachher besessen hast. Kaufen und Besitzen sind jedoch immer strafbar, der blosse Konsum kann straffrei ausgehen. Ein leichter Fall ist bei Besitz fast unmöglich. Besitz für Eigenbedarf kann der Polizeirichter bis auf drei Jahre zusammenrechnen.
  7. Je mehr Konsum du zugibst, desto häufiger hast du gegen das BetmG verstossen und desto höher kann die Busse ausfallen.
  8. Nein ist eine gute Antwort!
  9. Tja, jetzt wollen sie deinen Dealer kennenlernen. Aber das willst du ja nicht, oder? Wäre halt schon besser gewesen, «nein» zu antworten…
  10. Mindestens drei Jahre in die Vergangenheit.
  11. Falls du sehr wenig verdienst, kann die Busse tiefer ausfallen.
  12. Überprüfe hier genau, dass die Beamten nichts Falsches aufschreiben. Gras ist nicht gleich Hasch, auch wenn es kein Feld zum Ankreuzen gibt.
  13. Auch hier genau aufpassen, dass beschlagnahmtes Geld oder andere Gegenstände wirklich aufgeführt werden – nur dann hast du eine Chance, sie wieder zurückzubekommen.
  14. Probleme mit dem Führerausweis bekommen alle Menschen, die einigermassen regelmässig kiffen.
  15. Mit deiner Unterschrift wird aus diesem Blatt deine Aussage. Deshalb: Genau durchlesen, Korrekturen durchsetzen und erst dann unterschreiben. Auch wenn es etwas länger dauert.
  16. Versuch, dir den Namen des Beamten zu merken. Ebenso solltest du deine Aussage gleich nach der Befragung aufschreiben, solange du dich noch gut daran erinnern kannst.

Du erhältst normalerweise keine Kopie des Protokolls. Versuch, eine Kopie zu bekommen.

Akteneinsicht

Spätestens sobald das Verfahren beendet ist, kannst du Akteneinsicht verlangen und alle Dokumente einsehen, die die Behörden über dich und deine illegalen Handlungen erstellt und gesammelt haben. Manchmal ist die Erstellung der Kopien gratis, manchmal verlangen die Behörden dafür einen Unkostenbeitrag. Es lohnt sich jedoch immer, genau zu wissen, was vorliegt und ob allenfalls ein Rekurs gegen die Strafe sinnvoll wäre.

Polizeiprotokoll_A4
Zuletzt geändert: 2014/07/07 17:25

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