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thc_recht:sh0707 [2013/10/07 11:35] – [Erster Strafbefehl: viel zugegeben] fabianthc_recht:sh0707 [2019/05/07 17:08] sos
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 ====== Wie sieht eine Strafe wegen Kiffens aus? ====== ====== Wie sieht eine Strafe wegen Kiffens aus? ======
  
-==== Die Strafe folgt auf die Verzeigung ====+===== Die Strafe folgt auf die Verzeigung =====
  
  
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 Denn je nach Region und je nach Aussage können extrem unterschiedliche Strafen folgen. Denn je nach Region und je nach Aussage können extrem unterschiedliche Strafen folgen.
  
-==== Erster Strafbefehl: viel zugegeben ====+===== Erster Strafbefehl: viel zugegeben =====
  
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 Sie hatte eigentlich nur ein Gramm Gras dabei, als sie kontrolliert wurde. Doch dann sagte sie weiter aus, dass sie etwa drei Joints im Monat rauche, pro Jahr für etwa 60 Franken kaufe und davon auch ab und zu gratis Befreundeten abgebe. Diese Aussagen genügten dem Richter, um ihr dafür drei Tage Gefängnis (heute Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe), bedingt auf zwei Jahre, sowie rund 300 Franken Kosten aufzubrummen. Sie ist jetzt vorbestraft, da eine Freiheitsstrafe/Geldstrafe immer im Strafregister eingetragen wird. Es empfiehlt sich wirklich, nur das zuzugeben, was eh offensichtlich ist. Gibst du mehr zu, dann kann das alles zusammengerechnet werden und in solchen Strafen wie der rechts oben enden. Vor allem wenn du Weitergabe (auch unentgeltlich!) zugibst, auch wenn es nur um ein «Rauchi» geht. Sie hatte eigentlich nur ein Gramm Gras dabei, als sie kontrolliert wurde. Doch dann sagte sie weiter aus, dass sie etwa drei Joints im Monat rauche, pro Jahr für etwa 60 Franken kaufe und davon auch ab und zu gratis Befreundeten abgebe. Diese Aussagen genügten dem Richter, um ihr dafür drei Tage Gefängnis (heute Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe), bedingt auf zwei Jahre, sowie rund 300 Franken Kosten aufzubrummen. Sie ist jetzt vorbestraft, da eine Freiheitsstrafe/Geldstrafe immer im Strafregister eingetragen wird. Es empfiehlt sich wirklich, nur das zuzugeben, was eh offensichtlich ist. Gibst du mehr zu, dann kann das alles zusammengerechnet werden und in solchen Strafen wie der rechts oben enden. Vor allem wenn du Weitergabe (auch unentgeltlich!) zugibst, auch wenn es nur um ein «Rauchi» geht.
  
-==== Zweiter Strafbefehl: wenig zugegeben ====+===== Zweiter Strafbefehl: wenig zugegeben =====
  
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 Die polizeilichen Verzeigungen führen in den allermeisten Fällen zu einer Busse, weitere Beispiele findest du [[thc_recht:sh0808|hier]].  Die polizeilichen Verzeigungen führen in den allermeisten Fällen zu einer Busse, weitere Beispiele findest du [[thc_recht:sh0808|hier]]. 
-====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ====== 
  
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-====== Wie sieht eine Strafe wegen Kiffens aus? ====== 
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-==== Die Strafe folgt auf die Verzeigung ==== 
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-Die polizeilichen Verzeigungen führen in den allermeisten Fällen zu einer Busse, wie wir sie auf den nächsten Seiten darstellen.  
-Auf dieser Seite zeigen wir zwei sehr verschiedene Strafbescheide, an denen wir exemplarisch die Breite der möglichen Bestrafung aufzeigen können.  
-Denn je nach Region und je nach Aussage können extrem unterschiedliche Strafen folgen. 
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-==== Erster Strafbefehl: viel zugegeben ==== 
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-Sie hatte eigentlich nur ein Gramm Gras dabei, als sie kontrolliert wurde. Doch dann sagte sie weiter aus, dass sie etwa drei Joints im Monat rauche, pro Jahr für etwa 60 Franken kaufe und davon auch ab und zu gratis KollegInnen abgebe. Diese Aussagen genügten dem Richter, um ihr dafür drei Tage Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, sowie rund 300 Franken Kosten aufzubrummen. Sie ist jetzt vorbestraft, da eine Busse über 500 Franken oder eine Haft-/Gefängnisstrafe (heute: Geld-/Freiheitsstrafe) immer im Strafregister eingetragen wird. Es empfiehlt sich wirklich, nur das zuzugeben, was eh offensichtlich ist. Gibst du mehr zu, dann **kann** das alles zusammengerechnet werden und kann dann in solchen Strafen wie der rechts oben enden. Vor allem in Gegenden (wie dem französischsprachigen Teil des Wallis), die sehr repressiv sind. 
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-==== Zweiter Strafbefehl: wenig zugegeben ==== 
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-Er hatte zwei Gramm Hasch dabei, als er kontrolliert wurde. Aber er hat nur sehr seltenen Konsum zugegeben. Und das Oberwallis ist bereits weniger repressiv (obwohl es ja im gleichen Kanton passiert ist!). So hat er nicht einmal eine Busse, sondern nur eine Verwarnung bekommen und ist nicht vorbestraft. Deshalb: Was sie auf dir finden, das kannst du zugeben. Und sonst so wenig wir irgend möglich gestehen. Auch wenn die Polizei sagt, sie wolle all die Angaben nur für ihre Statistik und die Busse werde nicht höher: Gib ihnen die Informationen nicht. Sie haben es nicht verdient. 
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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