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thc_recht:sh0808 [2013/10/07 11:37] – [Unterschiedlichste Bussenhöhen] fabianthc_recht:sh0808 [2019/05/07 17:09] sos
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 ====== Wie sehen Bussen wegen Kiffens aus? ====== ====== Wie sehen Bussen wegen Kiffens aus? ======
  
-==== Zu über 90% sind es Bussen ====+===== Zu über 90% sind es Bussen =====
 Zwischen den beiden Extrembeispielen, die wir [[thc_recht:sh0707|hier]] dargestellt haben, gibt es viele weitere Zwischenstufen in der Schwere der Bestrafung. Auf dieser Seite siehst du Standardbussen aus der ganzen Schweiz. Meistens liegt der Bussenbetrag zwischen 100 und 700 Franken. Dazu kommen noch die Schreib-, Spruch-, Zustell- und sonstige Gebühren, welche nochmals 25 bis 350 Franken ausmachen. Solche Bussen werden täglich zu dutzenden ausgestellt. Zwischen den beiden Extrembeispielen, die wir [[thc_recht:sh0707|hier]] dargestellt haben, gibt es viele weitere Zwischenstufen in der Schwere der Bestrafung. Auf dieser Seite siehst du Standardbussen aus der ganzen Schweiz. Meistens liegt der Bussenbetrag zwischen 100 und 700 Franken. Dazu kommen noch die Schreib-, Spruch-, Zustell- und sonstige Gebühren, welche nochmals 25 bis 350 Franken ausmachen. Solche Bussen werden täglich zu dutzenden ausgestellt.
  
-==== Unterschiedlichste Bussenhöhen ====+===== Unterschiedlichste Bussenhöhen =====
 Als weitere Information hier eine Zusammenstellung der Bussenhöhen aus unserem Archiv: 340 Franken, 212.50 Franken, 215 Franken, 451 Franken, 591 Franken, 230 Franken, 495 Franken, 189 Franken, 100 Franken usw. Es werden also die verschiedensten Bussenhöhen ausgesprochen.  Als weitere Information hier eine Zusammenstellung der Bussenhöhen aus unserem Archiv: 340 Franken, 212.50 Franken, 215 Franken, 451 Franken, 591 Franken, 230 Franken, 495 Franken, 189 Franken, 100 Franken usw. Es werden also die verschiedensten Bussenhöhen ausgesprochen. 
  
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 Die Bussen auf dieser Seite beziehen sich auf die erstmalige Verzeigung. Wer mehrmals verzeigt wird, hat immer höhere Strafen zu gewärtigen (siehe auch [[thc_recht:sh1111|hier]]). Die Bussen auf dieser Seite beziehen sich auf die erstmalige Verzeigung. Wer mehrmals verzeigt wird, hat immer höhere Strafen zu gewärtigen (siehe auch [[thc_recht:sh1111|hier]]).
  
-Weitere gesammelte Strafbefehle findest du [[thc_recht:dokumente_verfolgung_konsum|hier]]+Weitere gesammelte Strafbefehle findest du [[thc_recht:strafbefehle|hier]].
  
-==== Schick uns deine Dokumente ====+===== Schick uns deine Dokumente =====
 Auch an deinem Strafbefehl sind wir sehr interessiert. Nur so können wir die aktuelle Repression einschätzen. Mach bitte eine Kopie (oder Scan) und sende sie uns (rhb@hanflegal.ch oder Legalize it!, Postfach 2159, 8031 Zürich). Vielen Dank! Auch an deinem Strafbefehl sind wir sehr interessiert. Nur so können wir die aktuelle Repression einschätzen. Mach bitte eine Kopie (oder Scan) und sende sie uns (rhb@hanflegal.ch oder Legalize it!, Postfach 2159, 8031 Zürich). Vielen Dank!
  
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-====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ====== 
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-====== Wie sehen Bussen wegen Kiffens aus? ====== 
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-==== Zu über 90% sind es Bussen ==== 
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-Zwischen den beiden Extrembeispielen, die wir auf der Seite 7 dargestellt haben, gibt es viele weitere Zwischenstufen in der Schwere der Bestrafung. Rechts siehst du Standardbussen aus Zürich, dem Aargau, Bern und der Waadt. Meistens liegt der Bussenbetrag zwischen 100 und 200 Franken. Dazu kommen noch die Schreib-, Spruch-, Zustell- und sonstige Gebühren, welche nochmals 25 bis 300 Franken ausmachen. Zürich ist teuer, Bern ist günstiger. Solche Bussen werden täglich zu Dutzenden ausgestellt. 
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-==== Unterschiedlichste Bussenhöhen ==== 
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-Als weitere Information hier eine Zusammenstellung der Bussenhöhen aus unserem Archiv: 340 Franken, 212.50 Franken, 215 Franken, 451 Franken, 591 Franken, 230 Franken, 495 Franken, 189 Franken, 100 Franken usw. Es werden also die verschiedensten Bussenhöhen ausgesprochen.  
-Dabei kommt es auch nicht auf die gefundene Menge an, sondern viel mehr darauf, ob du für dich, für deinen Eigenbedarf besitzt, oder ob du auch Material weitergegeben oder gar verkauft hast. Die beiden Bussen auf dieser Seite beziehen sich einmal auf 0,1 Gramm (oben), einmal auf über 2 Kilo (unten) – doch der Bussenbetrag ist bei beiden 100 Franken! Denn es ging immer um Eigenkonsum und es war jeweils die erste Verzeigung. 
-Die Busse aus Obwalden (ganz rechts unten) ist mit 700 Franken so hoch, weil er sieben Jahre Konsum zugegeben und einen bösen Richter hatte. 
-Die Bussen auf diesen Seiten beziehen sich auf die erstmalige Verzeigung. Wer mehrmals verzeigt wird, hat immer höhere Strafen zu gewärtigen (siehe auch Seite 11). 
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-==== Schick uns deine Dokumente ==== 
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-Auch an deinem Strafbefehl sind wir sehr interessiert. Nur so können wir die aktuelle Repression einschätzen. Mach bitte eine Kopie und sende sie uns: [[li@hanflegal.ch|Dokumente senden]]. Vielen Dank! 
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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