Was passiert beim zweiten Erwischtwerden?

Die lokale Polizei speichert alle Bussen

Wenn jemand in einer Gegend (zum Beispiel in der Stadt Zürich oder in einem Aargauer Bezirk) eine Busse wegen Kiffens bekommen hat, so wird diese Busse beim zuständigen Amt gespeichert. Wenn dieselbe Person in derselben Gegend wieder aufgegriffen wird, erhält sie normalerweise eine höhere Strafe. Die Reihe in der Stadt Zürich ist laut Stadtrichteramt folgende: Beim ersten Mal gibt es 100 Franken Busse (plus Gebühren macht das dann 258, siehe hier), beim zweiten Mal 200 Franken Busse (plus Gebühren ergibt das 438 Franken), beim dritten Mal 300 Franken (plus Gebühren kommt man so auf 578 Franken). Nach dem fünften Mal wird das Dossier dem Statthalteramt überwiesen. Dieses kann Bussen bis 5’000 Franken aussprechen. Es soll Menschen geben, die bereits über zehn Mal verzeigt wurden.

Die Polizeien wissen voneinander (noch) nichts

Wenn nun aber jemand mal in diesem Bezirk, dann in jener Stadt, dann in einem anderen Kanton verzeigt wird, so bekommt er jeweils die Busse für ein erstes Mal. Ausser er antwortet auf die Frage der Polizei, ob man denn schon früher Bussen bekommen habe, mit Ja. Dann ist es für das Stadtrichteramt (die büssende Behörde heisst in den verschiedenen Gegenden der Schweiz jeweils anders) einfach, einem eine höhere Busse reinzudrücken. Deshalb sollte man auf eine solche Frage der Polizei nicht antworten oder halt lügen. Denn meistens macht die Polizei keine langwierigen Abklärungen quer durch die Schweiz, ob jemand mal irgendwo eine Busse bekommen hat. Hier lohnt sich das Schweigen wirklich. (Eine Ausnahme ist natürlich, wenn jemand ins gesamtschweizerische Strafregister eingetragen wurde – mehr dazu hier).

Wer wird häufig mehrfach erwischt?

Hauptsächlich werden Menschen verzeigt, die in der Öffentlichkeit kiffen oder spezielle Merkmale aufweisen (freakige Kleidung, penetranter Grasgeruch, dunkle Hautfarbe, ausländisches Aussehen). Solche Kiffende bringen es je nachdem auf mehrere Bussen pro Jahr. Da die Intensität der polizeilichen Kontrollen jedes Jahr grösser wird, kann man daran nichts ändern (siehe auch hier).

Daneben gibt es auch noch den Kommissar Zufall. Auch wer nicht dem oben beschriebenen Bild entspricht, kann von der Polizei kontrolliert werden. Zum Beispiel, weil sie nichts Besseres zu tun hat. Oder weil man jemandem ähnelt, der polizeilich gesucht wird. Oder weil ein Wasserschaden beim Nachbarn oben die Feuerwehr dazu bringt, in deine Wohnung einzudringen und dort einen Klumpen Hasch findet. Oder weil jemand bei dir einbricht und die Polizei vor dir in deiner Wohnung ist und Kiffutensilien entdeckt. Und und und… Der Möglichkeiten sind viele, aber sicher ist: Shit happens!

Was passiert, wenn man die Busse nicht bezahlt?

Wer eine Busse nicht bezahlt, wird zunächst gemahnt. Hilft das nicht, dann kann ein Gericht die Busse in Haft umwandeln. Dabei gelten meist 100 Franken als ein Tag. Dieser Prozess dauert jedoch recht lange und kostet den Staat einiges (jeder Tag Haft kostet mehrere hundert Franken). Deshalb lassen es einige hartgesottene Kiffende darauf ankommen. (Und gelegentlich lassen die Behörden den Strafvollzug wegen Überlastung auch bleiben – allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen.)

Die Gebühren einer Strafe können nicht in Haft umgewandelt werden. Für diese kannst du jedoch betrieben werden. Doch wer nichts besitzt, muss sie nicht zahlen. Bei den anderen kann der Betreibungsbeamte Gegenstände pfänden.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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