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Was passiert mit dem beschlagnahmten Material?

Die Polizei darf nur beschlagnahmen

Wenn die Polizei Material findet, das sie für illegal hält, dann darf die Polizei solche Gegenstände (Haschisch, Gras, Joints, Pfeifen, Mischschalen, Hanfpflanzen usw.) beschlagnahmen. Das heisst, sie nimmt diese Gegenstände zu sich, versieht sie mit einer Nummer und lagert sie. Ob sie nun wirklich illegal sind oder ob sie eventuell doch legal sind (und zurückgegeben werden müssen), darf die Polizei nicht entscheiden. Sie darf solches Material nur sicherstellen.

Ein Gericht muss entscheiden

Erst die nächste Instanz darf dann entscheiden, ob diese Materialien legal oder illegal sind. Bei grösseren Fällen ist das ein Gericht, bei kleineren (zum Beispiel bei einem Joint und einem Rauchi) ist es meistens der Polizeirichter, der über die Zukunft dieser Dinge entscheidet. Der Polizeirichter kann auch Stadtrichter, Statthalter, Einzelrichter oder Untersuchungsrichter heissen (dies ist in der Schweiz sehr unterschiedlich). Wenn er entscheidet, dass das Gefundene legal ist, so verfügt er, dass man es zurückbekommt. Entscheidet er, dass die Sachen illegal sind, zieht er sie definitiv ein und weist die Beamten an, das Material zu vernichten.

Ab in die Kehrichtverbrennung

Die Polizei führt diesen Auftrag aus, indem sie zu (geheimen) Zeitpunkten all den gefundenen Hasch und das beschlagnahmte Gras, die sichergestellten Utensilien und ausgerissenen Hanfpflanzen in die Kehrichtverbrennungsanlage transportiert. Ein kleiner Teil wird jedoch auch für die Ausbildung der Polizisten und Polizistinnen verwendet. Und auch die Polizeihunde, die als Drogenspürhunde ausgebildet werden, brauchen natürlich Versuchsmaterial.

Gelegentlich wird auch etwas gestohlen...

Vor allem bei grösseren Beschlagnahmungen kann es vorkommen, dass die Polizei grosse Räumlichkeiten einrichten muss, um all das Gras oder die vielen Hanfpflanzen unterzubringen. Denn diese Materialien müssen verwahrt werden, bis das Urteil rechtskräftig ist (deshalb möchten die Behörden in Zukunft erreichen, dass ein Richter schon vor dem definitiven Urteil eine Vernichtung anordnen kann).

Im Oktober 2003 lagerte die Polizei im Tessin hunderte Kilogramm Gras in einem ehemaligen Munitionsdepot. Dieses wurde dann ausgeraubt, was in der Bevölkerung für einigen Spott sorgte: Die Diebe mussten immerhin fünf Panzertüren aufbrechen. Die Polizei konnte allerdings das Gras wieder auffinden und die Diebe verhaften. Doch stellt sich natürlich die Frage, ob nicht Beamte der Polizei den Dieben einen Wink gegeben hatten.

...oder selber verkifft

Übrigens: Wenn ein Polizist jemandem einfach das Gras oder das Hasch-Piecli wegnimmt, ohne eine Verzeigung zu machen, dann kann man ziemlich sicher sein, dass der Polizist dieses selber verraucht oder weiterverkauft. Das ist zwar ein strafbares Verhalten des Polizisten, aber da es keine Beweise gibt, kann man nichts tun. Wenn ein Polizist keine Verzeigung machen will (weil er Besseres zu tun hat, als den Kiffenden nachzujagen) und trotzdem sauber handeln will, muss er verlangen, dass das Gras oder der Hasch in einen Gully geworfen wird. Dann kann es niemand mehr verkiffen.

Zuletzt geändert: 2014/07/07 17:23

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