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==== Eine Gemeinsamkeit ==== | ==== Eine Gemeinsamkeit ==== | ||
Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: | Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: | ||
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+ | ==== Die Karte von 2008 ==== | ||
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- | ====== Gilt das Gesetz in der ganzen Schweiz? ====== | ||
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- | ==== Gesamtschweizerisches Gesetz, kantonale Strafverfolgung ==== | ||
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- | Das Betäubungsmittelgesetz ist ein gesamtschweizerisches Gesetz. Es gilt also generell überall. Kein Kanton kann sich ihm entziehen – alle Polizeien, Bezirksanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, | ||
- | ==== Einige Unterschiede ==== | ||
- | In städtischen Regionen gibt es generell mehr Verzeigungen: | ||
- | Erstaunlich ist sicher, dass die Innerschweiz – sonst nicht gerade als liberale Gegend bekannt – nur wenige Verzeigungen aufweist. Der Unterschied zwischen Stadt und Land kommt sehr klar in den beiden Halbkantonen Baselland (tiefe Rate) und Baselstadt (hohe Rate) zum Ausdruck. | ||
- | Ein weiterer grosser Unterschied findet sich zwischen den deutschsprachigen Kantonen und den französischsprachigen. Im Welschland ist nach wie vor der Alkohol, vor allem der Wein, das zentrale Rauschmittel. Es scheint, als ob die sehr positive Sichtweise auf den Alkohol sowohl dessen Probleme verneint als auch andere psychoaktive Substanzen dafür umso mehr verteufelt. Genf ist in der Welschschweiz die Ausnahme – dort gibt es ähnlich viele Verzeigungen wie in Bern. | ||
- | Ausnahmen von der Regel in der Deutschschweiz sind Obwalden, Solothurn, Aargau, Zürich und Schaffhausen, | ||
- | ==== Eine Gemeinsamkeit | + | ==== Eine Karte von 2003 ==== |
Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: | Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: |