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 ====== Gilt das Gesetz in der ganzen Schweiz? ====== ====== Gilt das Gesetz in der ganzen Schweiz? ======
  
-==== Gesamtschweizerisches Gesetz, kantonale Strafverfolgung ====+===== Gesamtschweizerisches Gesetz, kantonale Strafverfolgung =====
 Das Betäubungsmittelgesetz ist ein gesamtschweizerisches Gesetz. Es gilt also generell überall. Kein Kanton kann sich ihm entziehen – alle Polizeien, Bezirksanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Doch das bedeutet nicht, dass es überall genau gleich angewendet wird, denn die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Sie legen die Prioritäten fest und können durchaus verschieden mit dem einen Gesetz umgehen. Somit gibt es verschieden hohe Strafen fürs Kiffen und auch die Stärke der Verfolgung ist unterschiedlich.  Das Betäubungsmittelgesetz ist ein gesamtschweizerisches Gesetz. Es gilt also generell überall. Kein Kanton kann sich ihm entziehen – alle Polizeien, Bezirksanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Doch das bedeutet nicht, dass es überall genau gleich angewendet wird, denn die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Sie legen die Prioritäten fest und können durchaus verschieden mit dem einen Gesetz umgehen. Somit gibt es verschieden hohe Strafen fürs Kiffen und auch die Stärke der Verfolgung ist unterschiedlich. 
  
-==== Einige Unterschiede ====+===== Einige Unterschiede =====
 In städtischen Regionen gibt es generell mehr Verzeigungen: Viele «Verdächtige» werden in den städtischen Zentren (City, Bahnhof, Parks, an Szene-Treffpunkten) kontrolliert – und verzeigt. Dort werden sicher auch viele Kiffende verzeigt, die dort nicht wohnen, aber Gras oder Hasch kaufen gehen und dann auf der Gasse kontrolliert werden. Auch wird in den Städten offensiver gekifft: Am See, in Parks oder auf Plätzen wird gerade von Jugendlichen nach wie vor sehr offen gekifft. Und das kann natürlich Konsequenzen haben. In städtischen Regionen gibt es generell mehr Verzeigungen: Viele «Verdächtige» werden in den städtischen Zentren (City, Bahnhof, Parks, an Szene-Treffpunkten) kontrolliert – und verzeigt. Dort werden sicher auch viele Kiffende verzeigt, die dort nicht wohnen, aber Gras oder Hasch kaufen gehen und dann auf der Gasse kontrolliert werden. Auch wird in den Städten offensiver gekifft: Am See, in Parks oder auf Plätzen wird gerade von Jugendlichen nach wie vor sehr offen gekifft. Und das kann natürlich Konsequenzen haben.
  
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 Genf ist in der Welschschweiz die Ausnahme – dort gibt es ähnlich viele Verzeigungen wie in Bern. Ausnahmen von der Regel in der Deutschschweiz sind Zürich, Aargau, Baselstadt und Schaffhausen, die überdurchschnittlich häufig verzeigen. Genf ist in der Welschschweiz die Ausnahme – dort gibt es ähnlich viele Verzeigungen wie in Bern. Ausnahmen von der Regel in der Deutschschweiz sind Zürich, Aargau, Baselstadt und Schaffhausen, die überdurchschnittlich häufig verzeigen.
  
-==== Eine Gemeinsamkeit ====+===== Eine Gemeinsamkeit =====
 Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: Alle verzeigen Kiffende. Mal mehr, mal weniger, aber **kein** Kanton hat das Verfolgen ganz eingestellt (siehe auch [[thc_recht/sh2121?s[]=basler&s[]=modell|hier]] für das Basler Modell). Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: Alle verzeigen Kiffende. Mal mehr, mal weniger, aber **kein** Kanton hat das Verfolgen ganz eingestellt (siehe auch [[thc_recht/sh2121?s[]=basler&s[]=modell|hier]] für das Basler Modell).
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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