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Gilt das Gesetz in der ganzen Schweiz?

Gesamtschweizerisches Gesetz, kantonale Strafverfolgung

Das Betäubungsmittelgesetz ist ein gesamtschweizerisches Gesetz. Es gilt also generell überall. Kein Kanton kann sich ihm entziehen – alle Polizeien, Bezirksanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Doch das bedeutet nicht, dass es überall genau gleich angewendet wird, denn die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Sie legen die Prioritäten fest und können durchaus verschieden mit dem einen Gesetz umgehen. Somit gibt es verschieden hohe Strafen fürs Kiffen und auch die Stärke der Verfolgung ist unterschiedlich.

Einige Unterschiede

In städtischen Regionen gibt es generell mehr Verzeigungen: Viele «Verdächtige» werden in den städtischen Zentren (City, Bahnhof, Parks, an Szene-Treffpunkten) kontrolliert – und verzeigt. Dort werden sicher auch viele Kiffende verzeigt, die dort nicht wohnen, aber Gras oder Hasch kaufen gehen und dann auf der Gasse kontrolliert werden. Auch wird in den Städten offensiver gekifft: Am See, in Parks oder auf Plätzen wird gerade von Jugendlichen nach wie vor sehr offen gekifft. Und das kann natürlich Konsequenzen haben.

Erstaunlich ist sicher, dass die Innerschweiz – sonst nicht gerade als liberale Gegend bekannt – nur wenige Verzeigungen aufweist. Der Unterschied zwischen Stadt und Land kommt sehr klar in den beiden Halbkantonen Baselland (tiefe Rate) und Baselstadt (hohe Rate) zum Ausdruck.

Ein weiterer grosser Unterschied findet sich zwischen den deutschsprachigen Kantonen und den französischsprachigen. Im Welschland ist nach wie vor der Alkohol, vor allem der Wein, das zentrale Rauschmittel. Es scheint, als ob die sehr positive Sichtweise auf den Alkohol sowohl dessen Probleme verneint als auch andere psychoaktive Substanzen dafür umso mehr verteufelt.

Genf ist in der Welschschweiz die Ausnahme – dort gibt es ähnlich viele Verzeigungen wie in Bern. Ausnahmen von der Regel in der Deutschschweiz sind Zürich, Aargau, Baselstadt und Schaffhausen, die überdurchschnittlich häufig verzeigen.

Eine Gemeinsamkeit

Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: Alle verzeigen Kiffende. Mal mehr, mal weniger, aber kein Kanton hat das Verfolgen ganz eingestellt (siehe auch hier für das Basler Modell).

Die Karte von 2008

Eine Karte von 2003

Trotz aller Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es natürlich eine Gemeinsamkeit: Alle verzeigen Kiffende. Mal mehr, mal weniger, aber kein Kanton hat das Verfolgen ganz eingestellt (siehe Basler Modell).

sh1717.pdf

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Zuletzt geändert: 2014/07/07 17:15

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