Achtung. Dieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011.

Was meint das Bundesgericht dazu?

«Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung»

Diese Formulierung hat rund um die Jahrtausendwende ja für einiges Aufsehen gesorgt. Denn diese Worte im Verzeichnis der verbotenen Stoffe besagen ja eigentlich nichts anderes, als dass zum Beispiel Hanfkraut, sofern es eben nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient, nicht unter dieses Gesetz fällt (und somit legal ist). Das unklare Gesetz musste dann durch die Richter ausgelegt werden, wie auch bei den beiden auf der nächsten Seite beschriebenen Artikeln 19 a) 2. und 19 b).

Wenn jedoch ein Gericht beschlagnahmtes Material als Betäubungsmittel angesehen hat, dann gilt das am Anfang erwähnte totale Verbot. Und dann gelten natürlich auch die hohen Strafen (bereits blosser Konsum kann mit Haft bestraft werden, bei gewerbsmässigem Umgang gibt es mindestens 12 Monate Gefängnis). Deshalb ist eine gewisse Vorsicht sicher nicht fehl am Platz, wenn du mit Hasch oder Gras Umgang pflegst.

Legaler und illegaler Hanf

Der Anbau von Hanf ist in der Schweiz frei. Es gibt keine Stelle, wo man eine Bewilligung einholen könnte: Niemand ist befugt, eine solche Bewilligung auszustellen, weil der Anbau eben völlig frei ist – solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient. Dann – und nur dann – ist der Hanfanbau nämlich verboten und zwar völlig verboten! Dieses «legal und illegal zugleich» findet sich überall beim Hanf: Die Samen, die lebende Pflanze und auch getrocknete Teile einschliesslich der Blüten sind legal und illegal, denn: Der Verwendungszweck entscheidet.

Ein Beispiel

Wenn jemand also einige Hanfsamen bei sich hat, kontrolliert wird und dann aussagt: «Ich will diese Samen in die Erde stecken, um die Blüten im Herbst nach dem Trocknen zu rauchen», so sind die Samen illegal, weil sie der Vorbereitung der Betäubungsmittelproduktion dienen. Sagt die gleiche Person über den gleichen Sachverhalt jedoch einigermassen glaubwürdig: «Aus diesen Samen möchte ich Zierpflanzen in meinem Garten ziehen» oder «diese Samen sind ein Nahrungsmittel, ich möchte sie im Müesli essen», dann sind die Samen legal. Ausser die Polizei kann etwas anderes beweisen.

Genau das gleiche Spiel bei den Blüten. Wenn diese zum Beispiel zum Würzen von Hanfbier verwendet werden (und das entstehende Bier die Vorschriften bezüglich sehr tiefem THC-Gehalt erfüllt), so sind diese Blüten legal, auch wenn es sich um fünf Tonnen handelt.

Es braucht Beweise

Wenn die Polizei aber etwas anderes beweisen kann, dann sind sie illegal. Dies versucht sie, indem sie Indizien zusammenträgt, die eine illegale Verwendung belegen können. Normalerweise reichen recht wenige Indizien und Plausibilitäten aus, damit vor Gericht eine Verurteilung erfolgen kann. Je nach Situation können Joint-Stummel, aufgerissene Duftsäcklein mit Überresten geöffneter Zigaretten, getrocknetes Gras neben Mischpulten, Rauchgeräte aller Art mit Hanfrückständen, auch einschlägige Vorstrafen, hohe Preise für wenig Blüten, «hoher» THC-Gehalt der Blüten (über 0,3%), Haschischproduktions-Utensilien und vieles mehr als Beweismittel dienen.

Die Entscheidung liegt beim Gericht

Somit gibt es legale Hanfprodukte und illegale Hanfprodukte. Wo genau die Grenze zwischen legal und illegal verläuft, muss letztlich in einem Gerichtsentscheid unter Würdigung aller Umstände geklärt werden. Bis zu einer solchen gerichtlichen Klärung kann allerdings auch legaler Hanf beschlagnahmt bleiben, ebenso können Geld und weitere Utensilien sichergestellt bleiben. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil werden diese Sachen wieder zurückgegeben, wenn sie sich im Urteil als legal herausgestellt haben. Sonst werden sie vernichtet. Das Bundesgericht findet sich unter www.bger.ch.

Achtung. Dieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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