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thc_recht:sh3131 [2011/10/27 22:30] sosthc_recht:sh3131 [2014/07/07 17:37] sos
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-====== Legale medizinische Verwendung? ====== +====== Achtung. Dieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011. ======
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-Hier wiederholen wir den Text, den wir auch im allgemeinen Artikel über das teilrevidierte Betäubungsmittelgesetz geschrieben haben. Mittelfristig werden wir hier die neuen Entwicklungen in der medizinischen Hanfverwendung zusammenfassen. Im Verlauf 2012 sollte hier einiges klarer werden.__+
  
-**[Art8 5]** +| {{:thc_recht:sh3131.jpg|}} |
  
-Hier wird die Möglichkeit definiert, dass der Bundesrat mittels Ausnahmebewilligungen diese eigentlich total verbotenen Substanzen zulassen kann, wenn es um wissenschaftliche Forschung, Arzneimittelentwicklung oder um die beschränkte medizinische Anwendung geht. Gerade der letzte Punkt, die beschränkte medizinische Anwendung, wird in der Neufassung dieses Gesetzes auf alle vier «total» verbotenen Betäubungsmittelarten ausgedehnt (früher war das nur für Heroin und LSD möglich). Damit können nun neu auch Opium und Cannabisprodukte medizinisch verwendet werden. +==== Was meint das Bundesgericht dazu? ====
  
-__Die genaue Auslegung dieser neuen Möglichkeit ist noch offen – es kommt darauf an, wie viel Druck Kranke und ihre Ärztinnen und  Ärzte machen werden. Weiter wird es von der Pharmaindustrie abhängen, ob sie in solche Medikamente investiert und schliesslich vom Bundesamt für Gesundheitswesen/Swissmedic, ob es die nötigen Bewilligungen restriktiv oder bereitwillig erteilt.__+== «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung» ==
  
-__Zurzeit (Sommer 2011) ist es so: Arztpersonen könnten Hanfmedizin verschreibenwenn eine Indikation gegeben wäre und das Präparat nicht geraucht würde. Ausserdem müssten alle Beteiligten eine Sonderbewilligung besitzenEs gibt aktuell keine zugelassenen Hanfmedikamenteausser das relativ teure, synthetische Dronabinol, aber auch dafür braucht es eine Ausnahmebewilligung.__+<wrap lo>Diese Formulierung hat rund um die Jahrtausendwende ja für einiges Aufsehen gesorgt. Denn diese Worte im Verzeichnis der verbotenen Stoffe besagen ja eigentlich nichts anderes, als dass zum Beispiel Hanfkraut, sofern es eben nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient, nicht unter dieses Gesetz fällt (und somit legal ist)Das unklare Gesetz musste dann durch die Richter ausgelegt werdenwie auch bei den beiden auf der nächsten Seite beschriebenen Artikeln 19 a) 2. und 19 b).</wrap>
  
 +<wrap lo>Wenn jedoch ein Gericht beschlagnahmtes Material als Betäubungsmittel angesehen hat, dann gilt das am Anfang erwähnte totale Verbot. Und dann gelten natürlich auch die hohen Strafen (bereits blosser Konsum kann mit Haft bestraft werden, bei gewerbsmässigem Umgang gibt es mindestens 12 Monate Gefängnis). Deshalb ist eine gewisse Vorsicht sicher nicht fehl am Platz, wenn du mit Hasch oder Gras Umgang pflegst.</wrap>
  
 +== Legaler und illegaler Hanf ==
  
-====== AchtungDieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011======+<wrap lo>Der Anbau von Hanf ist in der Schweiz freiEs gibt keine Stelle, wo man eine Bewilligung einholen könnte: Niemand ist befugt, eine solche Bewilligung auszustellen, weil der Anbau eben völlig frei ist – solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient. Dann – und nur dann – ist der Hanfanbau nämlich verboten und zwar völlig verboten! Dieses «legal und illegal zugleich» findet sich überall beim Hanf: Die Samen, die lebende Pflanze und auch getrocknete Teile einschliesslich der Blüten sind legal und illegal, denn: Der Verwendungszweck entscheidet.</wrap>
  
 +== Ein Beispiel ==
  
-| {{:thc_recht:sh3131.jpg|}} |+<wrap lo>Wenn jemand also einige Hanfsamen bei sich hat, kontrolliert wird und dann aussagt«Ich will diese Samen in die Erde stecken, um die Blüten im Herbst nach dem Trocknen zu rauchen», so sind die Samen illegal, weil sie der Vorbereitung der Betäubungsmittelproduktion dienen. Sagt die gleiche Person über den gleichen Sachverhalt jedoch einigermassen glaubwürdig«Aus diesen Samen möchte ich Zierpflanzen in meinem Garten ziehen» oder «diese Samen sind ein Nahrungsmittel, ich möchte sie im Müesli essen», dann sind die Samen legal. Ausser die Polizei kann etwas anderes beweisen.</wrap>
  
-====== Was meint das Bundesgericht dazu? ======+<wrap lo>Genau das gleiche Spiel bei den Blüten. Wenn diese zum Beispiel zum Würzen von Hanfbier verwendet werden (und das entstehende Bier die Vorschriften bezüglich sehr tiefem THC-Gehalt erfüllt), so sind diese Blüten legal, auch wenn es sich um fünf Tonnen handelt. </wrap>
  
-==== «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung» ====+== Es braucht Beweise ==
  
-Diese Formulierung hat rund um die Jahrtausendwende ja für einiges Aufsehen gesorgt. Denn diese Worte im Verzeichnis der verbotenen Stoffe besagen ja eigentlich nichts anderes, als dass zum Beispiel Hanfkrautsofern es eben nicht der Betäubungsmittelgewinnung dientnicht unter dieses Gesetz fällt (und somit legal ist). Das unklare Gesetz musste dann durch die Richter ausgelegt werden, wie auch bei den beiden auf der nächsten Seite beschriebenen Artikeln 19 a) 2. und 19 b). +<wrap lo>Wenn die Polizei aber etwas anderes beweisen kanndann sind sie illegal. Dies versucht sieindem sie Indizien zusammenträgt, die eine illegale Verwendung belegen könnenNormalerweise reichen recht **wenige** Indizien und Plausibilitäten aus, damit vor Gericht eine Verurteilung erfolgen kannJe nach Situation können Joint-Stummel, aufgerissene Duftsäcklein mit Überresten geöffneter Zigaretten, getrocknetes Gras neben Mischpulten, Rauchgeräte aller Art mit Hanfrückständen, auch einschlägige Vorstrafen, hohe Preise für wenig Blüten, «hoher» THC-Gehalt der Blüten (über 0,3%), Haschischproduktions-Utensilien und vieles mehr als Beweismittel dienen.</wrap>
-Wenn jedoch ein Gericht beschlagnahmtes Material als Betäubungsmittel angesehen hatdann gilt das am Anfang erwähnte totale Verbot. Und dann gelten natürlich auch die hohen Strafen (bereits blosser Konsum kann mit Haft bestraft werdenbei gewerbsmässigem Umgang gibt es mindestens 12 Monate Gefängnis). Deshalb ist eine gewisse Vorsicht sicher nicht fehl am Platzwenn du mit Hasch oder Gras Umgang pflegst.+
  
-==== Legaler und illegaler Hanf ====+== Die Entscheidung liegt beim Gericht ==
  
-Der Anbau von Hanf ist in der Schweiz frei. Es gibt keine Stelle, wo man eine Bewilligung einholen könnte: Niemand ist befugt, eine solche Bewilligung auszustellen, weil der Anbau eben völlig frei ist – solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dientDann – und nur dann – ist der Hanfanbau nämlich verboten und zwar völlig verboten! Dieses «legal und illegal zugleich» findet sich überall beim Hanf: Die Samendie lebende Pflanze und auch getrocknete Teile einschliesslich der Blüten sind legal und illegaldenn: Der Verwendungszweck entscheidet.+<wrap lo>Somit gibt es legale Hanfprodukte und illegale HanfprodukteWo genau die Grenze zwischen legal und illegal verläuft, muss letztlich in einem Gerichtsentscheid unter Würdigung aller Umstände geklärt werden. Bis zu einer solchen gerichtlichen Klärung kann allerdings auch legaler Hanf beschlagnahmt bleibenebenso können Geld und weitere Utensilien sichergestellt bleiben. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil werden diese Sachen wieder zurückgegebenwenn sie sich im Urteil als legal herausgestellt haben. Sonst werden sie vernichtet. Das Bundesgericht findet sich unter www.bger.ch.</wrap>
  
-==== Ein Beispiel ==== +====== Achtung. Dieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011. ======
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-Wenn jemand also einige Hanfsamen bei sich hat, kontrolliert wird und dann aussagt: «Ich will diese Samen in die Erde stecken, um die Blüten im Herbst nach dem Trocknen zu rauchen», so sind die Samen illegal, weil sie der Vorbereitung der Betäubungsmittelproduktion dienenSagt die gleiche Person über den gleichen Sachverhalt jedoch einigermassen glaubwürdig: «Aus diesen Samen möchte ich Zierpflanzen in meinem Garten ziehen» oder «diese Samen sind ein Nahrungsmittel, ich möchte sie im Müesli essen», dann sind die Samen legalAusser die Polizei kann etwas anderes beweisen. +
-Genau das gleiche Spiel bei den Blüten. Wenn diese zum Beispiel zum Würzen von Hanfbier verwendet werden (und das entstehende Bier die Vorschriften bezüglich sehr tiefem THC-Gehalt erfüllt), so sind diese Blüten legal, auch wenn es sich um fünf Tonnen handelt.  +
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-==== Es braucht Beweise ==== +
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-Wenn die Polizei aber etwas anderes beweisen kann, dann sind sie illegal. Dies versucht sie, indem sie Indizien zusammenträgt, die eine illegale Verwendung belegen können. Normalerweise reichen recht **wenige** Indizien und Plausibilitäten aus, damit vor Gericht eine Verurteilung erfolgen kann. Je nach Situation können Joint-Stummel, aufgerissene Duftsäcklein mit Überresten geöffneter Zigaretten, getrocknetes Gras neben Mischpulten, Rauchgeräte aller Art mit Hanfrückständen, auch einschlägige Vorstrafen, hohe Preise für wenig Blüten, «hoher» THC-Gehalt der Blüten (über 0,3%), Haschischproduktions-Utensilien und vieles mehr als Beweismittel dienen. +
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-==== Die Entscheidung liegt beim Gericht ==== +
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-Somit gibt es legale Hanfprodukte und illegale Hanfprodukte. Wo genau die Grenze zwischen legal und illegal verläuft, muss letztlich in einem Gerichtsentscheid unter Würdigung aller Umstände geklärt werden. Bis zu einer solchen gerichtlichen Klärung kann allerdings auch legaler Hanf beschlagnahmt bleiben, ebenso können Geld und weitere Utensilien sichergestellt bleiben. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil werden diese Sachen wieder zurückgegeben, wenn sie sich im Urteil als legal herausgestellt haben. Sonst werden sie vernichtet. Das Bundesgericht findet sich unter www.bger.ch.+
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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