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thc_recht:sh3232 [2011/10/27 22:22] – [Die Hoffnung wird leider nicht erfüllt] sosthc_recht:sh3232 [2014/07/07 17:10] sos
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 Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden (was sie ja auch sind), wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, die nur sehr selten angewendet werden. Leider. Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden (was sie ja auch sind), wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, die nur sehr selten angewendet werden. Leider.
  
-====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ====== 
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-| {{:thc_recht:sh3232.jpg|}} | 
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-====== Gibt es keine Ausnahmen von der Strafbarkeit? ====== 
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-==== Zwei Artikel, die Hoffnung wecken ==== 
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-Trotz dieses umfassenden Verbotes von THC-Produkten und THC-Konsum gibt es zwei «gute» Artikel in diesem Gesetz, die dieses totale Verbot ein wenig relativieren: 
-==== Artikel 19 a) 2. ==== 
-«In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt werden oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.»  
-Dieser «kann»-Artikel wird vom Richter frei, nach seinem Ermessen, angewendet (oder auch, häufiger, nicht angewendet). 
-==== Artikel 19 b) ==== 
-«Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt.»  
-Diese Vorschrift ist eigentlich zwingend.  
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-==== Die Richterinnen und Richter entscheiden ==== 
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-Jedoch: was eine «geringfügige Menge» oder ein «leichter Fall» ist, ist ebenfalls dem Richterermessen überlassen. Das Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat diese beiden Artikel am Telefon so kommentiert:  
-«Der jeweilige Richter hat zu entscheiden, was als leichter Fall gilt. Die Richter sind dafür ausgebildet. Es liegt also vollständig im Richterermessen, was als leichter Fall zu qualifizieren ist. Es ist nie ein leichter Fall gegeben, wenn etwas gefunden wird, oder der/die Kontrollierte zugibt, im Besitz zu sein. Also wird (mindestens in Zürich) ein leichter Fall nur angenommen, wenn jemand einen Joint rauchend erwischt wird, und glaubhaft machen kann, keine weiteren verbotenen Substanzen zu besitzen (Filzen, evtl. Hausdurchsuchung) und auch den Joint von einem unbekannten, mysteriösen Dritten (der sich unterdessen wieder entfernt hatte) gratis angeboten bekommen hat. Im Falle von Kauf, oder auch nur schon Besitz, würden eben diese Handlungen bestraft.» Ob dies vom damaligen Gesetzgeber so gedacht war, kann man bezweifeln. 
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-==== Die Hoffnung wird leider nicht erfüllt ==== 
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-Tja, es ist also schwierig. Aber wenn man einen netten Richter oder eine nette Richterin hat, kann man vielleicht durch einen guten Eindruck mit Straffreiheit oder einer Verwarnung statt einer Busse davonziehen (siehe dazu auch Seite 7, «Verwarnung»). Jedenfalls: Wenn du aussagst (besser wäre schweigen...), solltest du in diese Richtung aussagen: einmaliger, erstmaliger Konsum; Kleinstmengen; allfällige Weitergabe an mitkiffende Wesen kostenlos. Du kannst dich auch auf die beiden obigen BetmG-Artikel berufen. Eigentlich müssen sie dir beweisen, dass es anders ist. Deine Aussage ist dabei das wichtigste Beweismittel. 
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-==== Eine Lösung wäre möglich ==== 
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-Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden, wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, die nur sehr selten angewendet werden. Leider. 
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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