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- | ====== Darf ich als KifferIn Auto fahren? ====== | ||
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- | ==== Kiffen und Fahrtauglichkeit ==== | ||
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- | Auch das Strassenverkehrsamt interessiert sich für den Drogenkonsum. Bei Konsum von harten Drogen wird der Führerausweis generell eingezogen. Führerausweise für Taxi oder LKW werden auch bei blossem Hanfkonsum generell entzogen, der normale PW-Ausweis sollte üblicherweise nicht eingezogen werden. Diese Praxis ist aber nirgends schriftlich festgehalten – es können sich durchaus Unterschiede zwischen den kantonalen Strassenverkehrsämtern ergeben. Allerdings ist auch das Bundesgericht der Meinung, dass gelegentlicher Hanfkonsum für sich allein noch keinen Ausweisentzug rechtfertigt. Das ist nun aber nicht ein Freipass fürs Kiffen am Steuer, sondern nur eine Erschwernis für den Ausweisentzug. Das Bundesgericht führte in seinem Entscheid nur aus, dass jemand nicht automatisch als drogenkrank (und damit fahruntauglich) zu gelten hat, weil er zweimal wöchentlich Haschisch konsumiere. Und zweimal wöchentlich ist ja nun wirklich nicht viel. Doch ist das Bundesgericht auch der Meinung, dass jemand, der mit einem Joint am Lenkrad erwischt wird, gleich zu behandeln sei, wie jemand, der alkoholisiert Auto fährt. | ||
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- | ==== Führerausweisentzug ==== | ||
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- | Wenn das Strassenverkehrsamt aus irgendeinem Grunde (z. B. Information durch die Polizei, die jemanden beim Kiffen erwischt hat) informiert wird, dass jemand kifft, überlegt es sich, ob der Betreffende mit seinem Cannabiskonsum ein Risiko für den Strassenverkehr darstellt. Wenn es zum Schluss kommt, dem sei so (z. B. weil bei der betroffenen Person Hanfkonsum am Steuer festgestellt wurde), dann kann ein vorsorglicher Sicherungsentzug, | ||
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- | ==== Auflagen statt Entzug ==== | ||
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- | Eine Alternative des Strassenverkehrsamtes zum sofortigen Ausweisentzug ist, den Fahrausweis zu belassen, aber mit Auflagen. So können etwa Urinproben verlangt werden. Auch diese tragen ihren Teil zu den Kosten bei. Und dann ist auch empfehlenswert, | ||
- | Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, | ||
- | Grundsätzlich meint das Bundesgericht, | ||