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Darf ich in meiner Wohnung kiffen?

Kiffen oder Rauchen ist kein Grund für eine Kündigung

Generell ist der THC-Konsum ja durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Doch Kiffen an sich ist noch kein Grund für eine Kündigung. Auch wenn eine Wohnungsverwaltung zum Beispiel ausschliesslich nichtrauchende Menschen sucht, so darf man nachher trotzdem in der Wohnung rauchen – eine Kündigung wäre unzulässig. Dies ist mindestens bis heute die allgemeine Rechtsauffassung. Doch kann der Mietende für gelbe Tapeten (wegen dem Rauchen) zur Kasse gebeten werden. Dies zeigt, dass das Rauchen keine völlig übliche Tätigkeit ist.

Der Druck aufs Rauchen wird steigen

Es ist zu vermuten, dass generell der Druck auf das Rauchen (das in den allermeisten Fällen mit einer Belästigung der anderen Mietenden verbunden ist) zunehmen wird. Genau so, wie immer mehr Bahnhofsteile rauchfrei und das Wegwerfen von Zigarettenkippen strafbar geworden sind (wie 2004 in Bern). Deshalb ist anzunehmen, dass in der Zukunft ein Rauchverbot in Wohnungen vielleicht durchsetzbar werden wird. Zurzeit gilt noch die persönliche Freiheit in Bezug auf das Rauchen – und das gilt in Wohnungen auch für das Kiffen. Allerdings nur, wenn die Nachbarschaft durchs Rauchen nicht wesentlich gestört wird.

Andere Sanktionen sind möglich

Die Verwaltung (oder die Nachbarschaft) kann natürlich jederzeit eine Anzeige bei der Polizei machen. Und nach mehreren Bussen sind die Bussenbeträge so hoch, dass sich kaum jemand das Weiterkiffen wird leisten können. In einem solchen Fall gilt es, eine andere Konsumform zu wählen. Man muss Cannabisprodukte nicht unbedingt rauchen. Wer solche isst oder verdampft, erzeugt keine Emissionen – damit fällt natürlich der Stress einer Belästigung der anderen Mietenden weg. Und so wird es kaum eine Anzeige bei der Polizei geben.

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Darf ich in meiner Wohnung kiffen?

Kiffen oder Rauchen ist kein Grund für eine Kündigung

Nun, generell ist der THC-Konsum ja durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Doch Kiffen an sich ist noch kein Grund für eine Kündigung. Auch wenn eine Wohnungsverwaltung zum Beispiel ausschliesslich nichtrauchende Menschen sucht, so darf man nachher trotzdem in der Wohnung rauchen – eine Kündigung wäre unzulässig. Dies ist mindestens bis heute noch die allgemeine Rechtsauffassung. Doch kann der Mietende für gelbe Tapeten (wegen dem Rauchen) zur Kasse gebeten werden. Dies zeigt, dass das Rauchen keine völlig übliche Tätigkeit ist.

Der Druck aufs Rauchen wird steigen

Es ist zu vermuten, dass generell der Druck auf das Rauchen (das ja in den allermeisten Fällen mit einer Geruchsbelästigung für die anderen Mietenden verbunden ist) zunehmen wird. Genau so, wie auch immer mehr Bahnhöfe rauchfrei werden oder das Wegwerfen von Zigarettenkippen strafbar wird (wie 2004 in Bern). Deshalb ist anzunehmen, dass in den nächsten Jahren ein Rauchverbot in Wohnungen vielleicht doch durchsetzbar werden wird. Doch zurzeit gilt noch die persönliche Freiheit in Bezug auf das Rauchen – und das gilt in Wohnungen auch für das Kiffen. Kiffen ist noch kein Kündigungsgrund.

Andere Sanktionen sind möglich

Allerdings kann natürlich die Verwaltung (oder die Nachbarschaft) jederzeit eine Anzeige bei der Polizei machen. Und nach mehreren Bussen sind die Bussenbeträge so hoch, dass sich kaum jemand das Weiterkiffen wird leisten können. In einem solchen Fall gilt es, eine andere Konsumform zu wählen. Man muss Cannabisprodukte nicht unbedingt rauchen. Wer solche isst oder verdampft (Verdampfen statt rauchen - Die neue Lust) erzeugt keine Emissionen – damit fällt natürlich der Stress einer Belästigung der anderen Mietenden weg. Und so wird es kaum eine Anzeige bei der Polizei geben.

Zuletzt geändert: 2011/09/27 21:29

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