Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
thc_recht:strafbefehle_2005 [2011/09/11 10:43] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | thc_recht:strafbefehle_2005 [2019/04/12 15:42] – sos | ||
---|---|---|---|
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
====== Strafbefehle 2005 ====== | ====== Strafbefehle 2005 ====== | ||
- | ==== Strafbefehl Baden ==== | + | ===== Verfügung Zürich ===== |
+ | |||
+ | Die Standardbusse aus Zürich: | ||
+ | |||
+ | | {{: | ||
+ | |||
+ | ===== Strafbefehl Baden ===== | ||
Die Bussenhöhe ist im Aargau immer wieder relativ tief. Aber gebüsst wir oft und gerne. Und letztlich sind auch 130 Franken für 0.6 Gramm einfach zu viel. | Die Bussenhöhe ist im Aargau immer wieder relativ tief. Aber gebüsst wir oft und gerne. Und letztlich sind auch 130 Franken für 0.6 Gramm einfach zu viel. | ||
Zeile 9: | Zeile 15: | ||
| {{: | | {{: | ||
- | ==== Strafbefehl Horgen ==== | + | ===== Strafbefehl Horgen |
Aber es geht auch teurer. Horgen verlangt Fr. 290.-- für 3 Gramm Hasch und einen Joint. Das ist dann noch viel mehr zuviel... | Aber es geht auch teurer. Horgen verlangt Fr. 290.-- für 3 Gramm Hasch und einen Joint. Das ist dann noch viel mehr zuviel... |