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-| {{:nwstrafbefehl.jpg?200x150|Strafbefehl Nidwalden}} |  
  
 ====== Strafbefehle 2015 ====== ====== Strafbefehle 2015 ======
  
-==== Strafbefehl Wallis ====+====== Strafbefehl Wallis ======
  
-Dieser Fall hätte auch mit einer Ordnungsbusse enden können (Konsument in flagranti erwischt, Besitz unter 10 Gramm). Doch es gab eine Verzeigung mit Befragung (bei der regelmässiger Konsum über Jahre gestanden wurde) - und prompt eine hohe Busse. +Dieser Fall hätte auch mit einer Ordnungsbusse enden können (Konsument in flagranti erwischt, Besitz unter 10 Gramm). Doch es gab eine Verzeigung (weil die Gemeindepolizei im Wallis noch keine Berechtigung zur Erteilung von Ordnungsbussen hatte) mit Befragung (bei der regelmässiger Konsum über Jahre gestanden wurde) - und prompt eine hohe Busse. 
  
-| {{:thc_recht:strafbefehl_wallis_600_1.jpg|}} +| {{:thc_recht:strafbefehl_wallis_600_1.jpg?395&direct|}} | {{:thc_recht:strafbefehl_wallis_600_2.jpg?395&direct|}} |
-| {{:thc_recht:strafbefehl_wallis_600_2.jpg|}} |+
  
 +Der Betroffene erhebt Einspruch gegen diese hohe Busse und wird von der Staatsanwältin einvernommen. Die Argumente des Betroffenen werden zwar protokolliert (er dachte, es gebe überall für Cannabiskonsum eine Ordnungsbusse, die Berechtigung für Ordnungsbussen hätte der Gemeindepolizei schon länger erteilt werden sollen, andere Betroffene kamen mit geringeren Bussen davon). Die Staatsanwältin geht auf keinen Punkt ein und erhöht schliesslich die Kosten noch um 400 auf 600 Franken.
  
-==== Strafbefehl Zürich ====+====== Strafbefehl Zürich ======
  
 Normalerweise gibt es im Kanton Zürich für einen angerauchten Joint und ein Gramm Gras eine Ordnungsbusse über 100 Franken. Doch hat nicht die Stadt- oder Kantonspolizei die Kontrolle durchgeführt, sondern die Bahnpolizei. Diese scheint nach wie vor keine Berechtigung zu haben, eine Ordnungsbusse auszustellen und muss auch einen solchen Vorfall verzeigen. Dann folgt eine Standardbusse, wie sie das Stadtrichteramt Zürich massenhaft ausstellt: Normalerweise gibt es im Kanton Zürich für einen angerauchten Joint und ein Gramm Gras eine Ordnungsbusse über 100 Franken. Doch hat nicht die Stadt- oder Kantonspolizei die Kontrolle durchgeführt, sondern die Bahnpolizei. Diese scheint nach wie vor keine Berechtigung zu haben, eine Ordnungsbusse auszustellen und muss auch einen solchen Vorfall verzeigen. Dann folgt eine Standardbusse, wie sie das Stadtrichteramt Zürich massenhaft ausstellt:
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 +====== Übertretungs-Bussen aus Appenzell Ausserrhoden, Waadt, Nidwalden, Bern und Zürich ======
  
 +Wer Hanfsamen für den eigenen Konsum bestellt, begeht eine Übertretung und wird mit einer Busse bestraft. Die Höhe der Bussen und Gebühren schwankt ziemlich, zwischen 200 und 1000 Franken ist alles möglich. Hier Beispiele aus Appenzell Ausserrhoden, der Waadt, Nidwalden, Bern und aus Zürich:
  
 +^Strafbefehl Appenzell Ausserrhoden^
 +| {{:thc_recht:strafbefehlar_hanfsamen.jpg|}} |
  
-==== Übliche Busse aus Nidwalden, Bern und Zürich ==== +^Ordonnance Pénale Vaud^ 
- +| {{:thc_recht:ordonnancepenale_waadt_350a.jpg|}} |
-Wer Hanfsamen für den eigenen Konsum bestellt, begeht eine Übertretung und wird mit einer Busse bestraftDie Höhe der Bussen und Gebühren schwankt ziemlich, zwischen 200 und 1000 Franken ist alles möglich. Hier ein Beispiel aus Nidwalden, sowie eines aus Bern und aus Zürich:+
  
 ^Strafbefehl Nidwalden^ ^Strafbefehl Nidwalden^
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-==== Eine (seltene) Verwarnung aus Baselstadt ====+====== Eine (seltene) Verwarnung aus Baselstadt ======
  
 Das wäre die einfachste Möglichkeit gewesen: Die Betroffenen nicht polizeilich vorladen und vernehmen, sondern einfach eine Verwarnung aussprechen. Aber nur in Basel-Stadt scheint das vorzukommen: Das wäre die einfachste Möglichkeit gewesen: Die Betroffenen nicht polizeilich vorladen und vernehmen, sondern einfach eine Verwarnung aussprechen. Aber nur in Basel-Stadt scheint das vorzukommen:
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-==== Verurteilung wegen eines Vergehens aus Bern ====+====== Verurteilung wegen eines Vergehens aus Bern ======
  
-Hier wurde zwar die Bestellung zugegeben, aber nicht, dass die Samen dem Eigenbedarf hätten dienen sollen. Damit fehlt das Kriterium für eine Übertretung (eben: für den eigenen Konsum bestimmt) und die Staatsanwaltschaft entscheidet auf eine Verurteilung wegen eines Vergehens. Auch gemeinsamer Import kann so enden.+Hier wurde zwar die Bestellung zugegeben, aber nicht, dass die Samen dem Eigenbedarf hätten dienen sollen. Damit fehlt das Kriterium für eine Übertretung (eben: für den eigenen Konsum bestimmt) und die Staatsanwaltschaft entscheidet auf eine Verurteilung wegen eines Vergehens. Auch gemeinsamer Import kann so enden, ebenso wenn man fünf Hanfsamen hätte verschenken wollen.
  
 ^Strafbefehl Vergehen Bern (5 Samen)^ ^Strafbefehl Vergehen Bern (5 Samen)^
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 ^Strafbefehl Vergehen Bern (nochmals wegen 9 Samen)^ ^Strafbefehl Vergehen Bern (nochmals wegen 9 Samen)^
 | {{:strafbefehl9snochmals.jpg?800&direct|Strafbefehl Vergehen Bern (nochmals wegen 9 Samen)}} | | {{:strafbefehl9snochmals.jpg?800&direct|Strafbefehl Vergehen Bern (nochmals wegen 9 Samen)}} |
 +
 +^Strafbefehl Vergehen Bern (15 Samen)^
 +| {{:thc_recht:strafbefehlbe_vergehen_hanfsamen_1a.jpg|}} |
 +| {{:thc_recht:strafbefehlbe_vergehen_hanfsamen_2a.jpg|}} |
  
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-==== Verurteilung wegen eines Vergehens aus dem Jura ====+====== Verurteilung wegen eines Vergehens aus dem Jura ======
  
 Die Samen hätten zwar dem Eigenbedarf dienen sollen, aber es wurde auch eine Weitergabeabsicht gestanden (9 Samen hätten weitergegeben werden sollen). Also gibts einen Strafbefehl wegen eines Vergehens, mit 20 Tagessätzen eine sehr hohe Bestrafung: Die Samen hätten zwar dem Eigenbedarf dienen sollen, aber es wurde auch eine Weitergabeabsicht gestanden (9 Samen hätten weitergegeben werden sollen). Also gibts einen Strafbefehl wegen eines Vergehens, mit 20 Tagessätzen eine sehr hohe Bestrafung:
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-==== Verurteilung wegen eines Vergehens aus dem Aargau ====+====== Verurteilung wegen Vergehen aus dem Aargau ======
  
 Einer der krassesten Strafbefehle: Wegen drei Hanfsamen gibt es eine Verurteilung wegen eines Vergehens... Unglaublich, aber die Staatsanwältin gibt 10 Tagessätze: Einer der krassesten Strafbefehle: Wegen drei Hanfsamen gibt es eine Verurteilung wegen eines Vergehens... Unglaublich, aber die Staatsanwältin gibt 10 Tagessätze:
  
-^Strafbefehl Vergehen Aargau^ +^Strafbefehl Vergehen Aargau^^
-| {{:gerichtsurkundeag1.jpg?800&direct|Vergehen wegen drei Hanfsamen, Seite 1}} +| {{:gerichtsurkundeag1.jpg?260&direct|Vergehen wegen drei Hanfsamen, Seite 1}} | {{:gerichtsurkundeag2.jpg?260&direct|Vergehen wegen drei Hanfsamen, Seite 2}} | {{:gerichtsurkundeag3.jpg?260&direct|Vergehen wegen drei Hanfsamen, Seite 3}} |
-| {{:gerichtsurkundeag2.jpg?800&direct|Vergehen wegen drei Hanfsamen, Seite 2}} |  +
-| {{:gerichtsurkundeag3.jpg?800&direct|Vergehen wegen drei Hanfsamen, Seite 3}} |+
  
-==== Bitte um deine Mithilfe ====+Doch es geht noch krasser: 
 + 
 +^Strafbefehl Vergehen Aargau^^^ 
 +| {{:thc_recht:strafbefehlag_1400_1.jpg?260&direct|}} | {{:thc_recht:strafbefehlag_1400_2.jpg?260&direct|}} | {{:thc_recht:strafbefehlag_1400_3.jpg?260&direct|}} | 
 + 
 +\\  
 +====== Bitte um deine Mithilfe ======
  
 Wenn du oder jemand, den du kennst, einen Strafbefehl oder eine Ordnungsbusse erhalten ha(s)t, bitten wir dich um eine Kopie. Du kannst sie selber anonymisieren oder wir tun das vor der Veröffentlichung. Wenn du oder jemand, den du kennst, einen Strafbefehl oder eine Ordnungsbusse erhalten ha(s)t, bitten wir dich um eine Kopie. Du kannst sie selber anonymisieren oder wir tun das vor der Veröffentlichung.
  
-Du kannst uns deinen Beleg schicken: Verein Legalize it!, Postfach 21598031 Zürich oder du kannst ihn uns [[li@hanflegal.ch|mailen]]. +Du kannst uns deinen Beleg schicken: Verein Legalize it!, Quellenstrasse 258005 Zürich oder du kannst ihn uns [[li@hanflegal.ch|mailen]]. 
  
 **Vielen Dank!** **Vielen Dank!**
Zuletzt geändert: 2016/04/14 13:42

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