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Strafbefehle 2020

Strafbefehle wegen Imports von Hanfsamen

Die Hanfsamenverfolgung läuft weiterhin und wir haben deswegen viele Anfragen. Hier drei Beispiele für Bestrafungen von Hanfsamenimporten. Die ersten beiden stehen für den unteren Bereich der Bestrafungshöhe (200 bzw. 250 Franken inkl. Gebühren). Der obere Rand liegt bei gegen 1'000 Franken.

Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, die ebenfalls abgefangen wurde, gab und gibt es immer wieder. Sie scheinen aber eher selten als zwei unabhängige Übertretungen gezählt zu werden. Es geht ja tatsächlich auch eher um eine Bestellung.

Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich

Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich:

Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland

Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern:

Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt)

Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich:

Briefe und Fragebogen zu Hanfsamen

Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei „A-Post“ und „A-Prioritaire“), aber doch erstaunlich für eine Behörde.

Die erste Variante

Die zweite Variante

Eine Vorladung aus dem Aargau

Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (hier in Form einer „Zweiten Vorladung“; wer z. B. wegen Ferienabwesenheit die erste Vorladung nicht befolgt, erhält dann eine solche zweite).

Strafbefehl Gossau

An diesem Beispiel sieht man, wie lange es von einer Übertretung bis zum Strafbefehl dauern kann (hier mehrere Jahre). Fast wären die Übertretungen verjährt (dies tun sie nach drei Jahren). Die Busse (250 Franken) liegt im üblichen Rahmen, die Gebühren und Kosten sind eher hoch, so dass der Rechnungsbetrag schliesslich auf 800 Franken zu stehen kommt.

Einstellungsverfügung Basel-Stadt

Es ging eigentlich nur um eine geringfügige Menge (straffrei), aber leider machte der Betroffene eine Aussage zu seinem bisherigen Konsum (strafbar). In Basel-Stadt gibt es für dies zwar keine Busse, aber auch die Einstellung eines solchen Verfahrens (leichter Fall) kommt auf über 300 Franken zu stehen. In den Akten sieht man sehr schön, wie viele Informationen bei der Polizei über einen solchen Bagatell-Vorfall gesammelt werden.

Die Kostenaufstellung aus der Buchhaltung

Das Verzeichnis des sichergestellten Materials

Die Quittung für die Sicherstellung

Der Rapport der Polizei

Strafbefehl Altstätten

Hier führte eine Aussage eines anderen Beschuldigten dazu, dass Gehilfenschaft beim Handel vermutet wurde. Auch das Mithelfen beim Abpacken ist ein Vergehen, wie der Handel selber auch. Der Strafbefehl ist sehr ausführlich und zeigt klar auf, wie die Staatsanwaltschaft diesen Fall im Detail einschätzte: Als Vergehen, welches mit 30 Tagessätzen zu ahnden ist (und im Strafregister eingetragen wird).

Zuletzt geändert: 2020/09/17 16:50

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