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thc_recht:strafbefehle_2020 [2020/11/20 17:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1thc_recht:strafbefehle_2020 [2024/03/16 13:58] (aktuell) sos
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 ====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== ====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ======
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 +====== Befragungs-Formular KaPo Zürich wegen Imports ======
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 +Der Zoll beschlagnahmt nicht nur Hanfsamen, auch im Ausland bestellter Hasch oder wie in diesem Fall Gras bleiben dort hängen. Auch wenn es hier nur um eine geringfügige Menge (bis 10 Gramm) geht, wird die bestellende Person dennoch befragt. Immerhin nur schriftlich befragt und nicht vorgeladen. Aber eine geringfügige Menge Cannabis ist doch straffrei? Ja, aber nur, wenn sie dem eigenen Konsum dienen soll. Sonst ist der Besitz ein Vergehen (mit Strafregistereintrag)! Nur wenn klar wird, dass das Bestellte dem eigenen Konsum hätte dienen sollen, bleibt dieser Import straffrei. Vergangenen Konsum sollte man nicht gestehen (das bringt nur das Strassenverkehrsamt auf den Plan).
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 ====== Formular für die geringfügige Menge Cannabis aus dem Tessin ====== ====== Formular für die geringfügige Menge Cannabis aus dem Tessin ======
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 Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, die ebenfalls abgefangen wurde, gab und gibt es immer wieder. Sie scheinen aber eher selten als zwei unabhängige Übertretungen gezählt zu werden. Es geht ja tatsächlich auch eher um eine Bestellung. Das dritte Beispiel ist speziell. Hier wurde die erste abgefangene Lieferung und die zweite Ersatz-Lieferung des Hanfsamenhändlers als zwei unabhängige Übertretungen gewertet und so ergab dies eine Standardbusse des Stadtrichteramtes der Stadt Zürich, wie wenn es die zweite Übertretungsbusse wäre (200 Busse plus 250 Gebühren, also 450 Franken). Dieses Problem, dass die erste Lieferung abgefangen wurde und dann auf Nachfrage hin die Händler eine zweite Lieferung losschickten, die ebenfalls abgefangen wurde, gab und gibt es immer wieder. Sie scheinen aber eher selten als zwei unabhängige Übertretungen gezählt zu werden. Es geht ja tatsächlich auch eher um eine Bestellung.
  
-==== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich ====+====== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich ======
  
 Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich: Eine Standardbusse des Stadtrichteramts der Stadt Zürich:
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-==== Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland ====+====== Strafbefehl Hanfsamen Bern-Mittelland ======
  
 Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern: Eine relativ tiefe Busse der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern:
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-==== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt) ====+====== Strafbefehl Hanfsamen Stadt Zürich (doppelt) ======
  
 Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich: Hier die Doppelzählung einer Hanfsamenbestellung durch das Stadtrichteramt der Stadt Zürich:
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 Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei "A-Post" und "A-Prioritaire"), aber doch erstaunlich für eine Behörde. Im Kanton Zürich werden die Fälle von Hanfsamenimporten zum Teil ohne Vorladung, dafür mit einem kurzen Fragebogen bearbeitet. Speziell ist hier: Selbst in einer Polizeibehörde kann es leicht abweichende Varianten von Dokumenten geben, wie diese Briefe und Fragebögen der Kantonspolizei Zürich zeigen. Klar, die Unterschiede sind in den Details zu finden (etwa bei "A-Post" und "A-Prioritaire"), aber doch erstaunlich für eine Behörde.
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 ==== Die erste Variante ==== ==== Die erste Variante ====
  
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-==== Eine Vorladung aus dem Aargau ====+====== Eine Vorladung aus dem Aargau ======
  
 Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (in Form einer "Zweiten Vorladung"; wer z. B. wegen Ferienabwesenheit die erste Vorladung nicht befolgt, erhält dann eine solche zweite). Die Fragebögen gibt es vor allem in Zürich und Baselland. Weiter verbreitet sind bei den Hanfsamenimportfällen nach wie vor die polizeilichen Vorladungen. Hier ein Beispiel aus dem Aargau (in Form einer "Zweiten Vorladung"; wer z. B. wegen Ferienabwesenheit die erste Vorladung nicht befolgt, erhält dann eine solche zweite).
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 +====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Aargau, 2020) ======
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 +THC-Spuren im Blut genügen für eine Verurteilung. Hier ein typischer Strafbefehl beim ersten Mal. Auch hier kostet es schon über 3'000 Franken, ausserdem gibt es einen Eintrag im Strafregister.
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 +====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Bern, 2020) ======
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 +Hier ist es etwas günstiger, aber dennoch: 2'500 Franken. Für die Strafe entscheidend war Fahren unter Drogen, das ist ein Vergehen. Der Anbau und Besitz für Eigenkonsum ist dagegen eine Bagatelle (Übertretung).
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Zuletzt geändert: 2020/11/20 17:10

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