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thc_recht:strafbefehle_2021 [2021/11/22 15:27] – [Strafbefehle und Dokumente 2021] sosthc_recht:strafbefehle_2021 [2024/03/16 13:56] (aktuell) sos
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 ====== Strafbefehle und Dokumente 2021 ====== ====== Strafbefehle und Dokumente 2021 ======
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 +====== Fünf Hanfsamen in Zürich ======
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 +Ein klassischer Ablauf in der Stadt Zürich: Zuerst kommt ein Brief der Kantonspolizei, weil fünf Hanfsamen vom Zoll beschlagnahmt worden sind. Gut ist hier, dass bereits auf dem Brief klar wird: Es geht um BetmG Art. 19a, also um eine Übertretung (weiter unten auf dieser Seite findest du ein Beispiel aus Zürich, in dem 19ff steht und so offen bleibt, ob es nicht doch um Vergehen geht).
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 +| {{:thc_recht:2021zh5samenbrief.jpg|}} |
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 +Dennoch muss man den Fragebogen überlegt ausfüllen: Also Bestellung für den eigenen Konsum! Das ist das Kriterium, damit der illegale Akt nur als Übertretung gilt. (Wer die Nerven hat, kann natürlich auch versuchen, die Bestellung abzustreiten und zu schauen, ob sie einem diese beweisen können.) Es wird hier kein bisheriger Konsum zugegeben (das würde die Strafe zwar kaum erhöhen, aber kann dann das Strassenverkehrsamt alarmieren – generell ist es schlecht, wenn zu viele illegale Handlungen in den Akten stehen).
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 +| {{:thc_recht:2021zh5samenfragebogen.jpg|}} |
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 +Auf dieses Prozedere folgt dann ein Standard-Strafbefehl, wie er in der Stadt Zürich zu erwarten ist:
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-===== Strafbefehl Übertretung Bern ======+====== Strafbefehl Übertretung Bern ======
  
 Hier sehen wir schön, dass Hanf schlicht eine der vielen illegalen Drogen ist und dass das Recht  keine Unterscheidung macht. Auch wenn man verschiedene Substanzen besitzt, ist nur entscheidend, ob man sie für den Eigenbedarf besitzt (Übertretung) oder weitergibt (Vergehen). Hier gab es einen Strafbefehl für Eigenkonsum. Die Busse mit Gebühren liegt im üblichen Rahmen. Speziell ist einzig, dass der Betroffene einen Tag in Polizeihaft verbringen musste – bis klar war, dass es um Eigenbedarf geht. Je grösser die gefundenen/gestandenen Mengen, desto eher muss man dies erleben. Hier sehen wir schön, dass Hanf schlicht eine der vielen illegalen Drogen ist und dass das Recht  keine Unterscheidung macht. Auch wenn man verschiedene Substanzen besitzt, ist nur entscheidend, ob man sie für den Eigenbedarf besitzt (Übertretung) oder weitergibt (Vergehen). Hier gab es einen Strafbefehl für Eigenkonsum. Die Busse mit Gebühren liegt im üblichen Rahmen. Speziell ist einzig, dass der Betroffene einen Tag in Polizeihaft verbringen musste – bis klar war, dass es um Eigenbedarf geht. Je grösser die gefundenen/gestandenen Mengen, desto eher muss man dies erleben.
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 |{{:thc_recht:strafbefehl_2021_bern_uebertretungdiv_1.jpg?800&direct|Strafbefehl Übertretung Bern (Seite 1/2) - KLICKEN ZUM VERGRÖSSERN}}| |{{:thc_recht:strafbefehl_2021_bern_uebertretungdiv_1.jpg?800&direct|Strafbefehl Übertretung Bern (Seite 1/2) - KLICKEN ZUM VERGRÖSSERN}}|
 |{{:thc_recht:strafbefehl_2021_bern_uebertretungdiv_2.jpg?800&direct|Strafbefehl Übertretung Bern (Seite 1/2) - KLICKEN ZUM VERGRÖSSERN}}| |{{:thc_recht:strafbefehl_2021_bern_uebertretungdiv_2.jpg?800&direct|Strafbefehl Übertretung Bern (Seite 1/2) - KLICKEN ZUM VERGRÖSSERN}}|
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 +====== Vernichtungsverfügung Uster ======
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 +Hier wurden einige Gramm Cannabis sichergestellt. Weil die Menge unter 10 Gramm liegt, gibt es keine Bestrafung (geringfügige Menge). Aber eingezogen wird das Material dennoch. Interessant ist die Begründung dafür: es seien Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat bestimmt waren und die Sicherheit von Menschen gefährden. Deshalb müssen sie vernichtet werden. Ich bin gespannt, ob das Bundesgericht dies gleich sehen wird (es sind ähnliche Fälle dorthin unterwegs).
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 +| {{:thc_recht:vernichtungsvefuegung_2021_uster.jpg|}} |
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Zuletzt geändert: 2021/11/22 15:27

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