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CBD-Hanf im Strassenverkehr

Auch wer nur CBD-Hanf konsumiert, nimmt kleine Mengen THC auf. Diese können in einem Schnelltest zu einem positiven Resultat führen. Doch im Blut lässt sich kein THC nachweisen (was für den Beweis für Fahren unter Drogen zentral wäre). Lediglich minime Spuren von THC-COOH lassen sich feststellen. Trotzdem kommen hohe Kosten auf die Betroffenen zu - oder sie müssen Rekurs einlegen und mit viel Aufwand diese Einschätzung anfechten.

Das Institut für Rechtsmedizin findet fast nichts

THC kann im Blut des Betroffenen überhaupt nicht nachgewiesen werden und der Wert der THC-Carbonsäure ist sehr tief.

Und doch kommt das Institut zum Schluss, dass „die Einnahme oder Applikation von Cannabis bewiesen“ worden sei. Dieser Satz ist nicht eindeutig. Ist nun einfach der Konsum von Hanf bewiesen? Oder der Konsum eines illegalen Betäubungsmittels? Das wird aus dem Satz nicht klar. Doch später wird dieser Satz benutzt, um die ganzen Kosten des Verfahrens auf den Betroffenen abzuwälzen (weil er ja illegale Betäubungsmittel konsumiert habe - was der Betroffene jedoch von Anfang an immer bestritt und auf seinen CBD-Hanf-Konsum verwies). Das ist völlig unhaltbar. So könnte jeder, der legale Hanfprodukte konsumiert (etwa auch Hanfspeiseöl) als illegaler Drogenkonsument „überführt“ werden. THC-COOH im Blut beweist keinen illegalen Drogenkonsum.

Keine Strafe für Fahren unter Drogen, aber doch happige Kosten

Fahren unter Drogen wird fallengelassen (kein THC im Blut nachweisbar). Doch wegen des angeblichen illegalen Konsums soll der Betroffene doch die ganzen Kosten tragen müssen. (Die Bestrafung dieses eigentlichen Konsums wird mit diesem Dokument dem Statthalteramt übergeben, das die eigentliche Busse mit Gebühren ausstellen soll.)

Zuletzt geändert: 2018/09/24 16:50

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