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thc_recht:umgang [2019/04/18 19:22] – [Auslegung] fabianthc_recht:umgang [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-//Umgang//\\  
-[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]] 
  
-====== Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz? ======+===== Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz? =====
  
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 ===== Gesetze ===== ===== Gesetze =====
-In den gelben Kästen geben wir die **Gesetze** an, die für das entsprechende Thema entscheidend sind. Alle Gesetze und Verordnungen finden sich in der Systematischen Rechts­sammlung SR (siehe [[https://hanflegal.ch/sr|hanflegal.ch/sr]]). Jedes Gesetz hat seine Num­mer, beim BetmG lautet diese [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html|812.121]].+In den gelben Kästen geben wir die **Gesetze** an, die für das entsprechende Thema entscheidend sind. Alle Gesetze und Verordnungen finden sich in der Systematischen Rechts­sammlung SR (siehe [[https://hanflegal.ch/sr|hanflegal.ch/sr]]). Das BetmG hat die Nummer [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de|812.121]], die Verordnungen [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/362/de|812.121.1]], [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de|812.121.11]] und [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/364/de|812.121.6]]
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 ===== Tipps ===== ===== Tipps =====
-In den grünen Kästen geben wir **Tipps** für einen besseren oder wenigstens weniger schlechten Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften. Generell ist es wichtig, sich mögliche Stress­si­tu­a­ti­o­nen vorzustellen, bevor sie sich ereignen: Um vorbereitet zu sein, wenn es halt doch passiert.+In den grünen Kästen geben wir **Tipps** für einen besseren oder wenigstens weniger schlechten Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften. Generell ist es wichtig, sich mögliche Stress­si­tu­a­ti­o­nen vorzustellen, bevor sie sich ereignen. Nur so ist man vorbereitet, wenn es halt doch passiert.
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 ===== Inserat ===== ===== Inserat =====
  
-|[[http://www.sinsemilla.ch/|{{:thc_recht:sinsemilla_banner_800x300.jpg|sinsemilla.ch}}]]|+| [[https://www.kayashop.ch/de|{{:thc_recht:kayashop_de.jpg|kayashop.ch}}]]  |
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-===== Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz? =====+====== Was gilt beim Umgang mit THC in der Schweiz? ======
  
 ===== THC ist verboten und erlaubt ===== ===== THC ist verboten und erlaubt =====
  
-Ab einem Gehalt von 1.0 % THC sind THC-haltige Produkte in der Schweiz verboten. Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) definiert so die //«Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»// und verbietet den Umgang damit.\\ Dabei gibt es verschiedene {{:thc_recht:sh11_rueckseite.jpg?linkonly|Stufen der Illegalität}}: Vorbereitungshandlungen, Konsum, Wei­tergabe­­hand­lun­gen und gewerbsmässiger [[thc_recht:starkillegal|Handel]]. Die Strafen sind vielfältig: Von Verwarnung ohne Kostenfolge bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug ist alles möglich.\\ Trotzdem gibt es auch THC-haltige Produkte, die legal sind - einige [[thc_recht:lebensmittel|Lebensmittel]] dürfen THC-Spuren enthalten und sowohl von allen konsumiert wie auch gewerbsmässig verkauft werden.\\ Als [[thc_recht:medizin|Medikament]] können Präparate mit mehr als 1 % THC eingenommen werden, allerdings sind hier die Hürden für die nötigen Sonderbewilligungen sehr hoch und nur wenige Betroffene haben es geschafft, eine solche zu erhalten.+Ab einem Gehalt von 1.0 % THC sind THC-haltige Produkte in der Schweiz verboten. Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) definiert so die //«Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»// und verbietet den Umgang damit.
  
-Neben dem Betäubungsmittelgesetz gibt es weitere Gesetze, in denen THC vorkommt: das Lebensmittelgesetz, wie eben erwähnt, aber auch das Land­wirt­schafts­gesetz, speziell der Sortenkatalog für Hanf, sowie das Strassenverkehrsgesetz.  [[thc_recht:autofahren|Führerausweis und THC]] im Blut ist ein grosses Thema die Nulltoleranz gegenüber Cannabis hat zu extrem tiefen Grenzwerten für THC im Blut geführt. Auch beim [[thc_recht:verschiedenes|Wohnen und Arbeiten]] gibt es immer wieder Repressalien gegen THC-Konsumierende.\\ Alle unsere Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf Erwachsene, wenn nichts anderes vermerkt ist. Das Vorgehen gegen [[thc_recht:jugend|Jugendliche]] ist noch schwieriger generell abzuhandeln als die Verfolgung der Erwachsenen und folgt in einem separaten Kapitel. +Dabei gibt es verschiedene {{:thc_recht:sh13_rueckseite.jpg?linkonly|Stufen der Illegalität}}: Vorbereitungshandlungen, Konsum, Wei­tergabe­­hand­lun­gen und gewerbsmässiger [[thc_recht:starkillegal|Handel]]. Die Strafen sind vielfältig: Von Verwarnung ohne Kostenfolge bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug ist alles möglich. 
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 +Trotzdem gibt es auch THC-haltige Produkte, die legal sind – einige [[thc_recht:lebensmittel|Lebensmittel]] dürfen THC-Spuren enthalten und sowohl von allen konsumiert wie auch gewerbsmässig verkauft werden. 
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 +Als [[thc_recht:medizin|Medikament]] können Präparate mit mehr als 1 % THC eingenommen werden, allerdings sind die Ärtztinnen und Ärzte nach wie vor äusserst zurückhaltend und verschreiben Cannabis nur selten. (Das Spezialthema wissenschaftliche Versuche lassen wir weg.) 
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 +Neben dem Betäubungsmittelgesetz und dem Ordnungsbussengesetz (OBG) gibt es weitere Gesetze, in denen THC vorkommt: z. B. das Lebensmittelgesetz oder das Strassenverkehrsgesetz. Führerausweis und THC im Blut ist ein grosses Thema – die Nulltoleranz gegenüber Cannabis hat zu extrem tiefen Grenzwerten für THC im Blut geführt. Auch beim Wohnen und Arbeiten gibt es immer wieder Probleme für THC-Konsumierende. In der Land­wirt­schaft gibt es z. B. Bestimmungen für Futtermittel.
  
-^  In zwei Übersichten zei­gen wir die verschiedenen Abstufungen der Legalität und Illegalität von THC-haltigen Produkten  ^^ +Alle unsere Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf Erwachsene, wenn nichts anderes vermerkt ist. Das Vorgehen gegen [[thc_recht:jugend|Jugendliche]] ist noch schwieriger generell abzuhandeln als die Verfolgung der Erwachsenen und folgt in einem separaten [[thc_recht:jugend|Kapitel]].
-|  {{:thc_recht:sh11_rueckseite.jpg?direct&266|Rückseite Shit happens 11 - Klicken zum Vergrössern}}  |  {{:thc_recht:sh11_mittelseiten.jpg?direct&534|Mittelseiten Shit happens 11 - Klicken zum Vergrössern}}  |+
  
 ===== Das BetmG ist ein scharfes Gesetz, das niemand unterschätzen sollte! ===== ===== Das BetmG ist ein scharfes Gesetz, das niemand unterschätzen sollte! =====
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 ===== Ein wirklich umfassendes Verbot ===== ===== Ein wirklich umfassendes Verbot =====
  
-So ziemlich alles ist verboten: anbauen, herstellen, erzeugen, lagern, versenden, befördern, ein-, aus- und durchführen, veräussern, verordnen, verschaffen, in Verkehr bringen, ­besitzen, aufbewahren, erwerben, erlangen, ­finanzieren, die Finanzierung vermitteln, öf­fent­lich zum Konsum auffordern oder Gelegenheiten zum Erwerb oder Konsum bekannt ge­ben. Selbst Vorbereitungshandlungen für diese Tätigkeiten sind verboten.\\ Damit sind alle diese Handlungen grundsätzlich illegale Vergehen. Wenn Polizei und Justiz bei jemandem solche Handlungen feststellen, folgt eine massive Bestrafung (Eintrag im Strafregister, Busse, Geldstrafe, Verfahrenskosten, monate- oder jahrelange Freiheitsstrafen).\\ Sonderbewilligungen gibt es nur selten für Ärzte und Ärztinnen und deren Patientinnen und Patienten. (Das Spezialthema wissenschaftliche Versuche lassen wir weg.)+So ziemlich alles ist verboten: anbauen, herstellen, erzeugen, lagern, versenden, befördern, ein-, aus- und durchführen, veräussern, verordnen, verschaffen, in Verkehr bringen, ­besitzen, aufbewahren, erwerben, erlangen, ­finanzieren, die Finanzierung vermitteln, öf­fent­lich zum Konsum auffordern oder Gelegenheiten zum Erwerb oder Konsum bekannt ge­ben. Selbst Vorbereitungshandlungen für diese Tätigkeiten sind verboten. 
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 +Damit sind alle diese Handlungen grundsätzlich illegale Vergehen. Wenn Polizei und Justiz bei jemandem solche Handlungen feststellen, folgt eine massive Bestrafung (Eintrag im Strafregister, Busse, Verfahrenskosten, Geldstrafe oder monate- oder jahrelange Freiheitsstrafe).
  
-===== Auch der Konsum bleibt verboten =====+===== Sogar der Konsum ist verboten =====
  
-Der unbefugte Konsum von Betäubungsmitteln ist ebenfalls strafbar. Allerdings so, dass der Konsum und die dafür nötigen Vorbereitungshandlungen (wie Besitz, Kauf, Anbau, Schmuggel) [[thc_recht:normalillegal|Übertretungen]] darstellen (und nicht [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]]). Die Strafe für solche Übertretungen ist eine Busse (zum Beispiel 200 Franken Busse und dazu diverse Schreib-, Zustell- und andere Gebühren, wobei die Bussen höher werden, wenn jemand wiederholt bestraft wird – dies ohne Eintrag im Strafregister).\\ 2013 sind die Bestimmungen der Ordnungsbussenvorlage dazugekommen ([[thc_recht:wenigillegal|100 Franken Busse]] für polizeilich beobachteten Cannabiskonsum, ohne Befragung/Protokoll und ohne Gebühren). +Der unbefugte Konsum von Betäubungsmitteln ist ebenfalls strafbar. Allerdings so, dass der Konsum und die dafür nötigen Vorbereitungshandlungen (wie Besitz, Kauf, Anbau, Schmuggel) Übertretungen darstellen (und nicht Vergehen). Die Strafe für solche Übertretungen ist eine Busse (zum Beispiel 200 Franken Busse und dazu diverse Schreib-, Zustell- und andere Gebühren, wobei die Bussen höher werden, wenn jemand wiederholt bestraft wird – dies ohne Eintrag im Strafregister). 
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 +2013 sind die Bestimmungen der Ordnungsbussenvorlage dazugekommen (100 Franken Busse für polizeilich festgestellten Cannabiskonsum, ohne Befragung / Protokoll und ohne Gebühren) und per 1.1.2020 ins OBG überführt worden.
  
 ===== Kantonale Unterschiede in der Repression ===== ===== Kantonale Unterschiede in der Repression =====
  
-Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Das führt zu grossen Unterschieden in der Bussenhöhe gegen Konsumierende (von der Einstellung des Verfahrens bis zu Bussen und Gebühren von 1’000 Franken, auch beim ersten Mal). Die Ordnungsbussen werden ebenfalls sehr unterschiedlich ausgestellt: Einige Kantone wenden sie eifrig an, andere hingegen kaum.+Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Das führt zu grossen Unterschieden in der Bussenhöhe gegen Konsumierende (von der Einstellung des Verfahrens bis zu Bussen und Gebühren von 1’000 Franken, auch beim ersten Mal). Die Ordnungsbussen wurden anfangs kantonal ebenfalls sehr unterschiedlich angewendet.
  
-➡ In den farbigen Kästen fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen (auf dieser Seite finden sich die Erklärungen zu deren Inhalten).+===== Unsere farbigen Kästen =====
  
 +In diesen fassen wir die wichtigsten Punkte ­zusammen (auf dieser Seite finden sich die ­Erklärungen zu deren Inhalten). In den blauen Kästen präsentieren wir neue Entwicklungen. In den violetten Kästen geben wir einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
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-===== Städte-Projekte ===== +===== Cannabis-Pilotprojekte ===== 
-Schon sehr lang wird über Cannabis-Abgabeprojekte in den Städten diskutiert. Die Uni Bern reichte 2016 ein Gesuch einaber das BAG lehnte das Vorhaben ab. Maximal hätten einige hundert Personen während einer dreijährigen Testphase legal THC-haltigen Hanf beziehen könnenDas Parlament diskutiert 2018, ob ein neuer Experimentierartikel im BetmG dies doch noch ermöglichen soll.+Ab 2005 wurde über Cannabis-Abgabe­pro­jek­te in den Städten diskutiert. Nun ist die befristete Gesetzesänderung dafür in Kraft: Seit Mai 2021 können Gesuche eingereicht werden, ab 2023 sind die ersten solchen Projekte gestartet und müssen bis 2031 abgeschlossen seinIn diesem kontrollierten und begrenzten Rahmen (z. B. kein öffentlicher Konsum, keine Weitergabe) ist für die Teilnehmenden der Umgang mit THC-reichem Hanf legalInfos zu den konkreten Entwicklungen auf  [[aktuelles:pilotversuch|Cannabis-Pilotversuche]]. 
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-\\  +====== Diskussionen rund um das BetmG ======
-====== Erneute Änderung des BetmG oder andere Auslegung? ======+
  
-Das Thema BetmG: Kaum revidiert, wurde es wieder revidiert und immer wieder sind Diskussionen über eine Änderung des BetmG am Laufen. Auch eine andere, flexiblere Auslegung des BetmG wird erwogen. Doch wir möchten darauf hinweisen: Das sind, wieder mal, **Diskussionen**. Real wird weiterhin alles verfolgt. +Das Thema BetmG: Kaum revidiert, wurde es wieder revidiert und immer wieder sind Diskussionen über eine Änderung des BetmG am Laufen. Auch eine andere, flexiblere Auslegung des BetmG wird gelegentlich erwogen. Doch wir möchten darauf hinweisen: Das sind, wieder einmal, **Diskussionen**. Real wird weiterhin alles verfolgt. [[thc_recht:diskussionenbetmg|Hier unsere Artikel dazu aus den letzten Jahren.]]
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-  * [[li820607|Die Hanfpolitik Ende 2018: Legalisierung in weiter Ferne]] +
-  * [[li810609|Die politische Situation im Herbst 2018]] +
-  * [[li730202|Frühling 2016: Die Schweiz diskutiert und hinkt hinterher]] +
-  * [[li710303|Buchempfehlung Herbst 2015: Der Cannabis-Irrsinn – Warum uns das Verbot schadet]] +
-  * [[li690707|Sommer 2015: The next big thing oder Repression wie immer?]] +
-  * [[thc_recht:diskussionen_sommer_2014|Der Stand der Diskussionen im Sommer 2014]] +
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-====== Städtische Cannabisabgabe? ====== +
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-Ende 2017: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zeigte sich ängstlich und hat den wissenschaftlichen Versuch zur Cannabisabgabe in Bern nicht bewilligtEs fehle die gesetzliche Grundlage dafür. Doch der Berner Vorschlag ist ein wissenschaftlicher Versuch: konkrete Fragestellungen, begrenzte Anzahl Teilnehmende, begrenzte Laufzeit. Genau so etwas sollte ja möglich sein. Das BAG meint, dafür brauche es eine Gesetzesänderung. Die Stadt Bern will sich überlegen, ob sie den Entscheid anficht. Genf möchte ein weiteres Gesuch stellen. Es wird also weitergehen, aber ob solche Versuche je real starten werden, ist eher fraglich.  +
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-Cannabis ist seit Jahrtausenden bekannt, man weiss um seine positiven und negativen Effekte. Da braucht es eigentlich nicht mehr Forschung, sondern eine vernünftige Legalisierung. Aber es zeigt, dass diese noch einige Hindernisse überwinden muss, wenn sogar ein Forschungsprojekt abgelehnt wird. +
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-  * [[li770707|Sommer 2017: Die Städte auf der Suche nach einem besseren Umgang]] +
-  * [[li680404a|Frühling 2015: Bern will das Projekt fertig ausarbeiten]] +
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-Einen guten Einblick in die Probleme, die bei einer **städtischen Cannabisabgabe** zu lösen wären, gibt die Antwort des Regierungsrates Basel-Stadt auf eine Anfrage einer Parlamentarierin im Mai 2014: +
- +
-  * [[http://www.grosserrat.bs.ch/de/aktuell/neue-berichte-und-schreiben?such_kategorie=1&content_detail=200106339|Übersicht über die Anfrage]] +
-  * [[http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100377/000000377924.pdf|PDF mit der umfassenden Antwort des Regierungsrates]] +
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-Kurz zusammengefasst: Damit werden die Städte halt einfach weiter miteinander diskutieren und das BAG eine Bewilligung verweigern - und so alles beim Alten bleiben.\\ Ausser es würde viel Druck gemacht... +
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-====== Eine neue Hanf-Inititative? ====== +
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-  * [[verein_li:artikel_initiative|Artikel im Magazin Legalize it! zum Thema]] +
-  * [[verein_li:medien_initiative|Medienberichte zum Projekt Initiative (2016-2018)]] +
-  * [[li720607|Winter 2016: Initiativvorschlag Hanflegalisierung]] +
-  * [[li710606|Herbst 2015: Der steinige Weg zur Legalisierung]]+
  
  
 ====== Betäubungsmittel­­gesetz ====== ====== Betäubungsmittel­­gesetz ======
  
-Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt alle im Zusammenhang mit psychoaktiven Stoffen auftretenden rechtlichen Fragen. Es ist ein umfassendes und sehr scharfes Gesetz. Unsere Sammlung zu rechtlichen Themen hat mit diesem Thema angefangen. Mittlerweile haben wir 32 Ordner im Einsatz und auch viele weitere rechtliche Themen über das BetmG hinaus gesammelt.+Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt alle im Zusammenhang mit psychoaktiven Stoffen auftretenden rechtlichen Fragen. Es ist ein umfassendes und sehr scharfes Gesetz. Unsere Sammlung zu rechtlichen Themen hat mit diesem Thema angefangen. Mittlerweile haben wir 37 Ordner im Einsatz und auch viele weitere rechtliche Themen über das BetmG hinaus gesammelt.
  
 ===== Aktuelles Betäubungsmittel­gesetz ===== ===== Aktuelles Betäubungsmittel­gesetz =====
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   - ...   - ...
  
-===== Auslegung ======+===== Auslegung =====
  
-Diese allgemeinen Verfassungsgrundsätze können verschieden ausgelegt werden. Grundsätzlich werden die Verfassungsbestimmungen in der Schweiz jedoch eher als Hintergrundrauschen akzeptiert - doch den Takt dürfen sie nicht angeben. Dafür ist fast ausschliesslich das Gesetz zuständig. Und dort ist THC-Konsum halt verboten. Auch Klagen nach der Menschenrechtskonventin MRK hatten bis heute keine Chance.+Diese allgemeinen Verfassungsgrundsätze können verschieden ausgelegt werden. Grundsätzlich werden die Verfassungsbestimmungen in der Schweiz jedoch eher als Hintergrundrauschen akzeptiert - doch den Takt dürfen sie nicht angeben. Dafür ist fast ausschliesslich das Gesetz zuständig. Und dort ist THC-Konsum halt verboten. Auch Klagen nach der Menschenrechtskonvention (MRKhatten bis heute keine Chance.
  
   * [[LI360202|THC-Genuss soll kein Menschenrecht sein]]   * [[LI360202|THC-Genuss soll kein Menschenrecht sein]]
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 Die internationale Staatengemeinschaft hat seit über hundert Jahren verschiedene [[http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Beziehungen|Abkommen]] abgeschlossen, die den Umgang mit [[http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotrope_Substanz|psychoaktiven Substanzen]] regeln. Die wichtigsten, die die Schweiz unterschrieben hat, sind die folgenden: Die internationale Staatengemeinschaft hat seit über hundert Jahren verschiedene [[http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Beziehungen|Abkommen]] abgeschlossen, die den Umgang mit [[http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotrope_Substanz|psychoaktiven Substanzen]] regeln. Die wichtigsten, die die Schweiz unterschrieben hat, sind die folgenden:
  
-[[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20041664/index.html|Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel ... (0.812.121)]] +  * [[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20041664/index.html|Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel ... (0.812.121)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/0.81.html#0.812.121|Übersicht über die internationalen Übereinkommen (0.812.121ff)]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/0.81.html#0.812.121|Übersicht über die internationalen Übereinkommen (0.812.121ff)]] +
  
 ===== UNO ===== ===== UNO =====
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 Folgende Unterorganisationen der UNO beschäftigen sich mit psychoaktiven Substanzen: Folgende Unterorganisationen der UNO beschäftigen sich mit psychoaktiven Substanzen:
  
-[[http://www.unodc.org/|UNODC]] +  * [[http://www.unodc.org/|UNODC]] United Nations Office on Drugs and Crime (Büro der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechen)
-United Nations Office on Drugs and Crime (Büro der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechen)+
  
 Speziell mit THC befassen sich folgende UNO-Teile: Speziell mit THC befassen sich folgende UNO-Teile:
  
-[[http://www.incb.org/incb/index.html|INCB]] +  * [[http://www.incb.org/incb/index.html|INCB]] The International Narcotics Control Board (Internationaler Suchtstoffkontrollrat)
-The International Narcotics Control Board (Internationaler Suchtstoffkontrollrat)+
  
 Im folgenden Beitrag gehen wir auf die Diskussionen ein, die vor dem Beitritt der Schweiz zur UNO geführt wurden:  Im folgenden Beitrag gehen wir auf die Diskussionen ein, die vor dem Beitritt der Schweiz zur UNO geführt wurden: 
  
-[[LI211719|Kiffen in der UNO]]+  * [[LI211719|Kiffen in der UNO]] 
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 +===== Inserat ===== 
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 +| [[https://www.kayashop.ch/de|{{:thc_recht:kayashop_de.jpg|kayashop.ch}}]]  |
  
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 ^[[thc_recht:einleitung|Einleitung]]  ^|  [[thc_recht:umgang?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:lebensmittel|Lebens­mittel]]^ ^[[thc_recht:einleitung|Einleitung]]  ^|  [[thc_recht:umgang?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:lebensmittel|Lebens­mittel]]^
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-===== Inserat ===== 
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-|[[http://www.sinsemilla.ch/|{{:thc_recht:sinsemilla_banner_800x300.jpg|sinsemilla.ch}}]]| 
  
Zuletzt geändert: 2019/04/18 19:22

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