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 [[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]] [[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]]
  
-====== Verzeigung: Einvernahme und Protokoll → Strafe ======+====== Verzeigung: Einvernahme und Protokoll ➡ Strafe ======
  
-==== Die Einvernahme wird protokolliert ====+===== Die Einvernahme wird protokolliert =====
  
 Beim [[thc_recht:wenigillegal|Ordnungsbussenverfahren]] wird kein Protokoll erstellt und die Polizei kann dir direkt eine Busse ausstellen (wie beim Falschparken).\\ Doch wenn du mehr als 10 Gramm dabeihast oder früheren Konsum zugibst, wirst du polizeilich verzeigt. Dazu erstellt die Polizei ein Protokoll, meist ein Standardprotokoll wie im Beispiel unten.\\ Je mehr illegale Handlungen du darin zugibst, desto höher kann die Bestrafung ausfallen. Wenn du dieses Protokoll unterschreibst, ist dieses Dokument deine Aussage und aufgrund derer wirst du bestraft. Also nur zugeben, was du halt zugeben musst (das Gras auf dir zum Beispiel). Niemals mehr zugeben und das Protokoll vor dem Unterschreiben genau durchlesen und bei Fehlern protestieren. Auch deine Bezugsquelle solltest du nicht nennen, sonst werden sie versuchen, diese dingfest zu machen und zu bestrafen.\\ Kooperation mit der Polizei nützt dir nie etwas. Alles, was du ihnen an Beweisen mit deiner Aussage lieferst, müssen sie nicht mehr beweisen: Du lieferst dich also selber ans Messer.\\ Und: Je mehr Konsum du zugibst, desto eher kommt das Strassenverkehrsamt auf die Idee, deine Fahreignung zu überprüfen. Denn all dei­ne Aussagen stehen nachher in den Akten, für lange Zeit, und es kann sein, dass du immer wieder damit konfrontiert wirst (zum Beispiel bei einer Scheidung, wenn es um das Sorgerecht für die Kinder geht). Beim [[thc_recht:wenigillegal|Ordnungsbussenverfahren]] wird kein Protokoll erstellt und die Polizei kann dir direkt eine Busse ausstellen (wie beim Falschparken).\\ Doch wenn du mehr als 10 Gramm dabeihast oder früheren Konsum zugibst, wirst du polizeilich verzeigt. Dazu erstellt die Polizei ein Protokoll, meist ein Standardprotokoll wie im Beispiel unten.\\ Je mehr illegale Handlungen du darin zugibst, desto höher kann die Bestrafung ausfallen. Wenn du dieses Protokoll unterschreibst, ist dieses Dokument deine Aussage und aufgrund derer wirst du bestraft. Also nur zugeben, was du halt zugeben musst (das Gras auf dir zum Beispiel). Niemals mehr zugeben und das Protokoll vor dem Unterschreiben genau durchlesen und bei Fehlern protestieren. Auch deine Bezugsquelle solltest du nicht nennen, sonst werden sie versuchen, diese dingfest zu machen und zu bestrafen.\\ Kooperation mit der Polizei nützt dir nie etwas. Alles, was du ihnen an Beweisen mit deiner Aussage lieferst, müssen sie nicht mehr beweisen: Du lieferst dich also selber ans Messer.\\ Und: Je mehr Konsum du zugibst, desto eher kommt das Strassenverkehrsamt auf die Idee, deine Fahreignung zu überprüfen. Denn all dei­ne Aussagen stehen nachher in den Akten, für lange Zeit, und es kann sein, dass du immer wieder damit konfrontiert wirst (zum Beispiel bei einer Scheidung, wenn es um das Sorgerecht für die Kinder geht).
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 Du musst dieses Protokoll auch gar nicht unterschreiben, damit hast du dann einfach keine Aussage gemacht und die Polizei muss dich aufgrund der vorgefundenen Sachlage verzeigen oder weitere Beweise erbringen (was aber häufig zu aufwändig ist).\\ Sobald es um eine Verzeigung wegen Weitergabe geht, also um ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], wird das Protokoll sehr viel ausführlicher, dann werden selbst mehrstündige Einvernahmen wörtlich protokolliert. Ein solches ausführliches Protokoll umfasst dann viele Seiten oder gar Ordner. Auch wenn du die Bezugsquelle bekannt gibst, wird ein Zusatzprotokoll erstellt, damit die Polizei die Mengen abschätzen und dann den Dealer damit konfrontieren kann. Aussagen von Konsumierenden sind immer wieder wichtige Indizien, um Handeltreibenden ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]] nach­weisen zu können. Du musst dieses Protokoll auch gar nicht unterschreiben, damit hast du dann einfach keine Aussage gemacht und die Polizei muss dich aufgrund der vorgefundenen Sachlage verzeigen oder weitere Beweise erbringen (was aber häufig zu aufwändig ist).\\ Sobald es um eine Verzeigung wegen Weitergabe geht, also um ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], wird das Protokoll sehr viel ausführlicher, dann werden selbst mehrstündige Einvernahmen wörtlich protokolliert. Ein solches ausführliches Protokoll umfasst dann viele Seiten oder gar Ordner. Auch wenn du die Bezugsquelle bekannt gibst, wird ein Zusatzprotokoll erstellt, damit die Polizei die Mengen abschätzen und dann den Dealer damit konfrontieren kann. Aussagen von Konsumierenden sind immer wieder wichtige Indizien, um Handeltreibenden ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]] nach­weisen zu können.
  
-==== Die Verzeigung und die Strafe ====+===== Die Verzeigung und die Strafe =====
  
 Aufgrund der polizeilichen Verzeigung folgt der [[thc_recht:strafbefehle|Strafbefehl]] mit der Busse (100 bis 600 Franken) und den Gebühren (etwa 50 bis 500 Franken). Wir haben dutzende solcher [[thc_recht:strafbefehle|Strafbefehle aus der ganzen Schweiz]] gesammelt und anonymisiert veröffentlicht. Aufgrund der polizeilichen Verzeigung folgt der [[thc_recht:strafbefehle|Strafbefehl]] mit der Busse (100 bis 600 Franken) und den Gebühren (etwa 50 bis 500 Franken). Wir haben dutzende solcher [[thc_recht:strafbefehle|Strafbefehle aus der ganzen Schweiz]] gesammelt und anonymisiert veröffentlicht.
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 ====== Fallstricke bei der Einvernahme ====== ====== Fallstricke bei der Einvernahme ======
  
-==== Beispiel Hanfsamenverfolgung ====+===== Beispiel Hanfsamenverfolgung =====
  
 Nach ersten Testkontrollen durch den Zoll im Jahr 2014 kam es ab 2015 zur [[thc_recht:samenverfolgung|Verfolgung von tausenden Menschen]], die sich Hanfsamen in den Niederlanden oder anderen Ländern bestellt hatten (wie zum Teil seit vielen Jahren). Auf vielfältige Weise gingen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Bestellerinnen und ­Besteller vor, von denen sich die allermeisten selber versorgen wollten und nie polizeilich auffällig geworden waren. Nach ersten Testkontrollen durch den Zoll im Jahr 2014 kam es ab 2015 zur [[thc_recht:samenverfolgung|Verfolgung von tausenden Menschen]], die sich Hanfsamen in den Niederlanden oder anderen Ländern bestellt hatten (wie zum Teil seit vielen Jahren). Auf vielfältige Weise gingen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Bestellerinnen und ­Besteller vor, von denen sich die allermeisten selber versorgen wollten und nie polizeilich auffällig geworden waren.
  
-==== Die Ausgangslage ====+===== Die Ausgangslage =====
  
 Der Zoll beschlagnahmte ein Couvert mit Hanfsamen (wenn aus diesen Pflanzen mit 1 % oder mehr THC wachsen können, gelten sie als illegale Betäubungsmittel, gleich wie Gras oder Hasch). Er verzeigte die Person, die auf dem Couvert aufgeführt war, bei der je nach Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft.\\ In Basel-Stadt gab es die seltenen Verfahrenseinstellungen mit Ver­war­nun­gen ohne polizeiliche Befragung. Ein­zelne Staats­anwälte aus anderen Kantonen hingegen ordneten sofort eine Haus­durchsuchung an, die Befragung erfolgte im Anschluss. Der Zoll beschlagnahmte ein Couvert mit Hanfsamen (wenn aus diesen Pflanzen mit 1 % oder mehr THC wachsen können, gelten sie als illegale Betäubungsmittel, gleich wie Gras oder Hasch). Er verzeigte die Person, die auf dem Couvert aufgeführt war, bei der je nach Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft.\\ In Basel-Stadt gab es die seltenen Verfahrenseinstellungen mit Ver­war­nun­gen ohne polizeiliche Befragung. Ein­zelne Staats­anwälte aus anderen Kantonen hingegen ordneten sofort eine Haus­durchsuchung an, die Befragung erfolgte im Anschluss.
  
-==== Die polizeiliche Vorladung ====+===== Die polizeiliche Vorladung =====
  
 Die meisten Betroffenen jedoch wurden und werden von der Polizei vorgeladen: per Brief oder telefonisch. Im Frühling und Sommer 2015 wurden tausende Menschen durch eine solche Vorladung aufgeschreckt: polizeiliche Vor­­la­dung wegen Widerhandlung gegen das BetmG. Die meisten Betroffenen jedoch wurden und werden von der Polizei vorgeladen: per Brief oder telefonisch. Im Frühling und Sommer 2015 wurden tausende Menschen durch eine solche Vorladung aufgeschreckt: polizeiliche Vor­­la­dung wegen Widerhandlung gegen das BetmG.
  
-==== Die grosse Verunsicherung ====+===== Die grosse Verunsicherung =====
  
 //«Wie soll ich mich an dieser polizeilichen Be­fragung verhalten? Was sagen, wozu schweigen? Welche Folgen können die Aussagen ha­ben? Was kommt da alles auf mich zu?»//\\ Die Verunsicherung war gross, das wurde bei unseren Rechtsberatungen deutlich. Zeitweise führten wir fünf Beratungen am Tag durch. Auf dieser und der nächsten Doppelseite fassen wir die Erkenntnisse aus über 100 Fällen zusammen, die wir beraten und begleitet haben.\\ Es gibt drei Hauptvarianten, wie sich die Vorgeladenen an dieser polizeilichen Befragung verhalten können. Die Varianten haben wir rechts gelb, rot und violett dargestellt: //«Wie soll ich mich an dieser polizeilichen Be­fragung verhalten? Was sagen, wozu schweigen? Welche Folgen können die Aussagen ha­ben? Was kommt da alles auf mich zu?»//\\ Die Verunsicherung war gross, das wurde bei unseren Rechtsberatungen deutlich. Zeitweise führten wir fünf Beratungen am Tag durch. Auf dieser und der nächsten Doppelseite fassen wir die Erkenntnisse aus über 100 Fällen zusammen, die wir beraten und begleitet haben.\\ Es gibt drei Hauptvarianten, wie sich die Vorgeladenen an dieser polizeilichen Befragung verhalten können. Die Varianten haben wir rechts gelb, rot und violett dargestellt:
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-==== Die polizeiliche Einvernahme ====+===== Die polizeiliche Einvernahme =====
  
 Unterschätzen sollten die Vorgeladenen eine po­lizeiliche Ein­­vernahme nie. Es geht um kriminelle Hand­lungen: Man muss aufpassen, was man sagt. Da praktisch alle Betroffenen zum ersten Mal mit der Polizei zu tun hatten, waren sie unerfahren und konnten sich nicht vorstellen, wie das ablaufen würde.\\ Für die Polizei hingegen ist das Alltag: Ver­däch­tige befragen, Druck aufsetzen, Ge­ständ­nisse erzielen. Dafür sind sie ausgebildet und bezahlt. **Profi trifft also auf Nicht­profi**. Das Ungleichgewicht ist sehr gross! Unterschätzen sollten die Vorgeladenen eine po­lizeiliche Ein­­vernahme nie. Es geht um kriminelle Hand­lungen: Man muss aufpassen, was man sagt. Da praktisch alle Betroffenen zum ersten Mal mit der Polizei zu tun hatten, waren sie unerfahren und konnten sich nicht vorstellen, wie das ablaufen würde.\\ Für die Polizei hingegen ist das Alltag: Ver­däch­tige befragen, Druck aufsetzen, Ge­ständ­nisse erzielen. Dafür sind sie ausgebildet und bezahlt. **Profi trifft also auf Nicht­profi**. Das Ungleichgewicht ist sehr gross!
  
-==== Das Protokoll ====+===== Das Protokoll =====
  
 Zentrales Ergebnis einer polizeilichen Einver­nahme ist das Protokoll, möglichst mit Ge­ständ­nissen. Auch wenn die Polizistinnen und Polizisten nichts zum Strafmass zu sagen haben (dieses wird anschliessend vom Stadt­richteramt, Statt­hal­ter­amt bzw. der Staatsanwaltschaft be­­stimmt oder bei einem Rekurs durch die Gerichte), so ist doch ihr Protokoll das entscheidende Element für alle weiteren Schritte.  Zentrales Ergebnis einer polizeilichen Einver­nahme ist das Protokoll, möglichst mit Ge­ständ­nissen. Auch wenn die Polizistinnen und Polizisten nichts zum Strafmass zu sagen haben (dieses wird anschliessend vom Stadt­richteramt, Statt­hal­ter­amt bzw. der Staatsanwaltschaft be­­stimmt oder bei einem Rekurs durch die Gerichte), so ist doch ihr Protokoll das entscheidende Element für alle weiteren Schritte. 
  
-==== Schweigen... ====+===== Schweigen... =====
  
 Grundsätzlich gilt, und wir können es nicht ge­nug betonen: Schweigen, die Aussage (we­nig­s­tens teilweise) verweigern, wenn Fragen über illegale Handlungen gestellt werden. Sonst liefert man sich nur selber ans Messer. Doch ist das leichter gesagt als getan.\\ Es gab durchaus Fälle, bei denen Betroffene überzeugt in die Befragung gingen: «Ich werde nichts sagen.» Und verblüfft herauskamen, weil sie sowohl ausgesagt als auch einer «freiwilligen» Hausdurchsuchung zugestimmt hatten. Wie gesagt, es ist nicht einfach, das in der konkreten Situation durchzuziehen.\\ Umso wichtiger ist es, sich wirklich vorzunehmen, die Aus­sage ganz oder teilweise zu verweigern. Dies ist schlicht das beste Mittel, das die Befragten in einer solchen Situation haben. Grundsätzlich gilt, und wir können es nicht ge­nug betonen: Schweigen, die Aussage (we­nig­s­tens teilweise) verweigern, wenn Fragen über illegale Handlungen gestellt werden. Sonst liefert man sich nur selber ans Messer. Doch ist das leichter gesagt als getan.\\ Es gab durchaus Fälle, bei denen Betroffene überzeugt in die Befragung gingen: «Ich werde nichts sagen.» Und verblüfft herauskamen, weil sie sowohl ausgesagt als auch einer «freiwilligen» Hausdurchsuchung zugestimmt hatten. Wie gesagt, es ist nicht einfach, das in der konkreten Situation durchzuziehen.\\ Umso wichtiger ist es, sich wirklich vorzunehmen, die Aus­sage ganz oder teilweise zu verweigern. Dies ist schlicht das beste Mittel, das die Befragten in einer solchen Situation haben.
  
-==== ...oder aussagen? ====+===== ...oder aussagen? =====
  
 Die meisten Betroffenen konnten sich nicht vor­­stellen, die Aussage ganz zu verweigern oder das Bestellen einfach abzustreiten (und die Un­gewiss­heit über das Weitere auszuhalten).\\ Wenn Betroffene aussagten, war das am wenigsten Schlimme: zugeben, die Sa­men be­stellt zu haben und dass sie für den eigenen Konsum gedacht wa­ren. Damit gibt man eine illegale Handlung zu: die kleinstmögliche, eine Übertretung.  Die meisten Betroffenen konnten sich nicht vor­­stellen, die Aussage ganz zu verweigern oder das Bestellen einfach abzustreiten (und die Un­gewiss­heit über das Weitere auszuhalten).\\ Wenn Betroffene aussagten, war das am wenigsten Schlimme: zugeben, die Sa­men be­stellt zu haben und dass sie für den eigenen Konsum gedacht wa­ren. Damit gibt man eine illegale Handlung zu: die kleinstmögliche, eine Übertretung. 
  
-==== Teilweise aussagen? ====+===== Teilweise aussagen? =====
  
 Die Fragen nach dem bisherigen Konsum hätten die meisten nicht beantworten müssen, aber es ist schwierig, die begonnene Aussage hier einfach zu stoppen. Viele Betroffene ha­ben dann halt einen geringen Konsum zu­ge­geben (zum Beispiel alle paar Monate bei einem Fest).\\ Natürlich können die Befragten auch einfach ihr ganzes Konsumleben gestehen, für die Bus­se macht es in den meisten Gegenden keinen Unterschied: Es gibt eine Standard­busse we­gen Kon­sums bzw. Vorbereitungshandlungen. Die Fragen nach dem bisherigen Konsum hätten die meisten nicht beantworten müssen, aber es ist schwierig, die begonnene Aussage hier einfach zu stoppen. Viele Betroffene ha­ben dann halt einen geringen Konsum zu­ge­geben (zum Beispiel alle paar Monate bei einem Fest).\\ Natürlich können die Befragten auch einfach ihr ganzes Konsumleben gestehen, für die Bus­se macht es in den meisten Gegenden keinen Unterschied: Es gibt eine Standard­busse we­gen Kon­sums bzw. Vorbereitungshandlungen.
  
-==== Das Strassenverkehrsamt wird informiert ====+===== Das Strassenverkehrsamt wird informiert =====
  
 Doch die Krux ist: Wenn einmal in einem polizeilichen Protokoll steht, dass jemand zugegeben hat, regelmässig zu konsumieren, dann gelangen diese Akten durchaus an weitere Ämter. Das Strassenverkehrsamt erhält das ganze Protokoll des Vorfalls. Konsum über zwei Mal pro Woche begründet häufig den Verdacht auf Drogensucht, was in einer Fahreignungsüberprüfung abgeklärt werden muss und zu erzwungener Abstinenz führen kann. Doch die Krux ist: Wenn einmal in einem polizeilichen Protokoll steht, dass jemand zugegeben hat, regelmässig zu konsumieren, dann gelangen diese Akten durchaus an weitere Ämter. Das Strassenverkehrsamt erhält das ganze Protokoll des Vorfalls. Konsum über zwei Mal pro Woche begründet häufig den Verdacht auf Drogensucht, was in einer Fahreignungsüberprüfung abgeklärt werden muss und zu erzwungener Abstinenz führen kann.
  
-==== Ein Vergehen ist schnell erreicht ====+===== Ein Vergehen ist schnell erreicht =====
  
 Einige dachten, dass sie die Situation für sich verbessern könnten, wenn sie von den bestellten  Hanfsamen ein paar verschenken wollten: //«Ist ja nicht nur für mich.»// Dieser «Logik» folgen Betroffene immer wieder. Die Fol­gen sind jedoch fatal: Mit diesem Geständnis katapultiert man sich selber von der Ebene der Übertretung zum Vergehen, der höheren Stufe der Kriminalität. Das führt immer zu einem Straf­regis­ter­eintrag, selbst wenn nur ein einziger Hanfsa­me hätte verschenkt werden sollen.\\ Auch wer die Bestellung zwar gestand, aber nicht zugab, die Samen für den Eigenbedarf bestellt zu haben (um nicht als Drogenkon­sument in die Fänge des Strassenverkehrs­am­tes zu geraten), wurde gelegentlich als voll kriminell bestraft (Stufe Vergehen). Es gibt tatsächlich Staats­an­walt­schaf­ten, die dann schlicht finden: Im­port ist grundsätzlich ein Vergehen (BetmG 19), also gibt es eine Bestra­fung wegen eines Ver­gehens, auch wenn es nur um drei Hanf­samen geht.\\ BetmG 19a ziehen sie nur dann allenfalls in Betracht, wenn die Aussage klar //«für den eigenen Konsum»// umfasst. Einige dachten, dass sie die Situation für sich verbessern könnten, wenn sie von den bestellten  Hanfsamen ein paar verschenken wollten: //«Ist ja nicht nur für mich.»// Dieser «Logik» folgen Betroffene immer wieder. Die Fol­gen sind jedoch fatal: Mit diesem Geständnis katapultiert man sich selber von der Ebene der Übertretung zum Vergehen, der höheren Stufe der Kriminalität. Das führt immer zu einem Straf­regis­ter­eintrag, selbst wenn nur ein einziger Hanfsa­me hätte verschenkt werden sollen.\\ Auch wer die Bestellung zwar gestand, aber nicht zugab, die Samen für den Eigenbedarf bestellt zu haben (um nicht als Drogenkon­sument in die Fänge des Strassenverkehrs­am­tes zu geraten), wurde gelegentlich als voll kriminell bestraft (Stufe Vergehen). Es gibt tatsächlich Staats­an­walt­schaf­ten, die dann schlicht finden: Im­port ist grundsätzlich ein Vergehen (BetmG 19), also gibt es eine Bestra­fung wegen eines Ver­gehens, auch wenn es nur um drei Hanf­samen geht.\\ BetmG 19a ziehen sie nur dann allenfalls in Betracht, wenn die Aussage klar //«für den eigenen Konsum»// umfasst.
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-==== Zusammenfassung der Probleme rund um die Einvernahme auf zwei Seiten ====+===== Zusammenfassung der Probleme rund um die Einvernahme auf zwei Seiten =====
  
 {{:verein_li:sh9_ergaenzungen3_aug15.pdf|Dritte Ergänzung zu Shit happens 9, August 2015}} {{:verein_li:sh9_ergaenzungen3_aug15.pdf|Dritte Ergänzung zu Shit happens 9, August 2015}}
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-^[[thc_recht:normalillegal|Normal illegal]]  ^  [[thc_recht:verzeigung?#dokuwiki__top|nach oben]]  ^  [[thc_recht:strafbefehle|Strafbefehle]]^+^[[thc_recht:normalillegal|Normal illegal]]  ^ [[thc_recht:verzeigung?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:strafbefehle|Strafbefehle]]^
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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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