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thc_recht:wenigillegal [2019/04/02 02:51] – fabian | thc_recht:wenigillegal [2019/04/20 12:38] – [Ordnungsbussen in den Medien (ab Okt. 2013)] sos | ||
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- | ==== Ungenaue Medieninformationen ==== | + | ===== Ungenaue Medieninformationen |
Schlagzeilen wie «Wer kifft, zahlt 100 Stutz» (Blick), «100 Franken für Cannabiskonsum» (NZZ), «Busse für Kiffer soll 100 Franken betragen» (Tagi) suggerierten bei der Einführung 2013, dass generell nur eine Ordnungsbusse zu befürchten ist, wenn jemand kifft. Die Grenze von 10 Gramm wurde zwar häufig erwähnt, aber kaum, dass diese Menge straffrei ist.\\ Da wird nicht wirklich klar, um was es denn nun geht. Es geht nicht um das Kiffen im Allgemeinen, | Schlagzeilen wie «Wer kifft, zahlt 100 Stutz» (Blick), «100 Franken für Cannabiskonsum» (NZZ), «Busse für Kiffer soll 100 Franken betragen» (Tagi) suggerierten bei der Einführung 2013, dass generell nur eine Ordnungsbusse zu befürchten ist, wenn jemand kifft. Die Grenze von 10 Gramm wurde zwar häufig erwähnt, aber kaum, dass diese Menge straffrei ist.\\ Da wird nicht wirklich klar, um was es denn nun geht. Es geht nicht um das Kiffen im Allgemeinen, | ||
- | ==== Nur für beobachteten Konsum ==== | + | ===== Nur für beobachteten Konsum |
Es geht bei den Ordnungsbussenbestimmungen nur um den durch die Polizei selber beobachteten Konsum. Konkret also das Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit, | Es geht bei den Ordnungsbussenbestimmungen nur um den durch die Polizei selber beobachteten Konsum. Konkret also das Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit, | ||
- | ==== Eingeschränkte Anwendbarkeit ==== | + | ===== Eingeschränkte Anwendbarkeit |
Damit sind die Ordnungsbussen nur für einen kleinen Teil der möglichen illegalen Handlungen rund um THC relevant. Kommt aber jemand in diese Kategorie, dann ist die Ordnungsbusse à 100 Franken zwar immer noch eine Frechheit, aber klar besser als eine Verzeigung mit Busse und Gebühren von 200 bis 1’000 Franken. | Damit sind die Ordnungsbussen nur für einen kleinen Teil der möglichen illegalen Handlungen rund um THC relevant. Kommt aber jemand in diese Kategorie, dann ist die Ordnungsbusse à 100 Franken zwar immer noch eine Frechheit, aber klar besser als eine Verzeigung mit Busse und Gebühren von 200 bis 1’000 Franken. | ||
- | ==== Kantonale Unterschiede ==== | + | ===== Kantonale Unterschiede |
Der Kanton Bern scheint diese Möglichkeit zur Vereinfachung der Kiffverfolgung nicht wahrzunehmen und verzeigt lieber weiter (nur 196 Ordnungsbussen im Jahr 2017), während der Kanton Zürich dieses Mittel rege nutzt (3’053 Ordnungsbussen im gleichen Jahr). Das sind krasse Unterschiede in der Umsetzung. Insgesamt wurden schweizweit 2017 übrigens 17’529 Cannabis-Ordnungsbussen ausgestellt (sowohl für beobachteten Konsum wie auch für Besitz einer geringfügigen Menge ohne Konsum). | Der Kanton Bern scheint diese Möglichkeit zur Vereinfachung der Kiffverfolgung nicht wahrzunehmen und verzeigt lieber weiter (nur 196 Ordnungsbussen im Jahr 2017), während der Kanton Zürich dieses Mittel rege nutzt (3’053 Ordnungsbussen im gleichen Jahr). Das sind krasse Unterschiede in der Umsetzung. Insgesamt wurden schweizweit 2017 übrigens 17’529 Cannabis-Ordnungsbussen ausgestellt (sowohl für beobachteten Konsum wie auch für Besitz einer geringfügigen Menge ohne Konsum). | ||
- | ==== Gibt es weitere Verdachtsmomente? | + | ===== Gibt es weitere Verdachtsmomente? |
Die Polizei kann sich natürlich auch entscheiden, | Die Polizei kann sich natürlich auch entscheiden, | ||
- | ==== Ordnungsbusse als Kann-Vorschrift ==== | + | ===== Ordnungsbusse als Kann-Vorschrift |
Einen Rechtsanspruch auf die Bestrafung mit einer Ordnungsbusse können wir nicht erkennen. Das Gegenteil ist jedoch möglich, alle dürfen sagen: //«Nein, ich will keine Ordnungsbusse von der Polizei, sondern im [[thc_recht: | Einen Rechtsanspruch auf die Bestrafung mit einer Ordnungsbusse können wir nicht erkennen. Das Gegenteil ist jedoch möglich, alle dürfen sagen: //«Nein, ich will keine Ordnungsbusse von der Polizei, sondern im [[thc_recht: | ||
- | ==== Die Kantone müssen sie umsetzen ==== | + | ===== Die Kantone müssen sie umsetzen |
Die Bestimmungen über die Ordnungsbussen sind zwar im gesamtschweizerischen BetmG fixiert, aber da die Kantone die Verfolgung konkret umsetzen müssen, braucht es auch kantonale Bestimmungen. Erst diese kantonalen Beschlüsse ermächtigen bestimmte Polizeiorgane, | Die Bestimmungen über die Ordnungsbussen sind zwar im gesamtschweizerischen BetmG fixiert, aber da die Kantone die Verfolgung konkret umsetzen müssen, braucht es auch kantonale Bestimmungen. Erst diese kantonalen Beschlüsse ermächtigen bestimmte Polizeiorgane, | ||
- | ==== Und der «leichte Fall»? ==== | + | ===== Und der «leichte Fall»? |
Das BetmG ermöglicht das Verfahren in «leichten Fällen» einzustellen oder mit einer Verwarnung zu beenden, also ohne jegliche Strafe. Diese Bestimmung könnten die Behörden anwenden, was sie leider äusserst selten tun.\\ Dabei wäre genau dies der richtige Ansatz: Aus rechtsstaatlichen Gründen und aufgrund der verfassungsmässigen persönlichen Freiheitsrechte müssten die Behörden diese Bestimmung des BetmG breit anwenden. Doch bei den Stadtrichterämtern, | Das BetmG ermöglicht das Verfahren in «leichten Fällen» einzustellen oder mit einer Verwarnung zu beenden, also ohne jegliche Strafe. Diese Bestimmung könnten die Behörden anwenden, was sie leider äusserst selten tun.\\ Dabei wäre genau dies der richtige Ansatz: Aus rechtsstaatlichen Gründen und aufgrund der verfassungsmässigen persönlichen Freiheitsrechte müssten die Behörden diese Bestimmung des BetmG breit anwenden. Doch bei den Stadtrichterämtern, | ||
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====== Neues Ordnungsbussengesetz ====== | ====== Neues Ordnungsbussengesetz ====== | ||
- | ==== Ordnungsbussen sind Realität ==== | + | ===== Ordnungsbussen sind Realität |
Die seit Oktober 2013 eingeführten Ordnungsbussen (OB) haben sich etabliert und machen etwa einen Drittel der Konsumverfolgung aus. Das Parlament hatte sie im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verankert, in den Artikeln 28b bis 28l. | Die seit Oktober 2013 eingeführten Ordnungsbussen (OB) haben sich etabliert und machen etwa einen Drittel der Konsumverfolgung aus. Das Parlament hatte sie im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verankert, in den Artikeln 28b bis 28l. | ||
- | ==== Neues Ordnungsbussengesetz ==== | + | ===== Neues Ordnungsbussengesetz |
Bald werden diese Bestimmungen aufgehoben und ins totalrevidierte Ordnungsbussengesetz (OBG) und die dazugehörige Ordnungsbussenverordnung (OBV) überführt. Im März 2016 hatte das Parlament das OBG verabschiedet. In diesem werden OB-Bestimmungen aus 17 verschiedenen Gesetzen (vor allem dem Strassenverkehrsgesetz) zusammengefasst. Unter dem Punkt 10 ist das Betäubungsmittelgesetz aufgeführt. | Bald werden diese Bestimmungen aufgehoben und ins totalrevidierte Ordnungsbussengesetz (OBG) und die dazugehörige Ordnungsbussenverordnung (OBV) überführt. Im März 2016 hatte das Parlament das OBG verabschiedet. In diesem werden OB-Bestimmungen aus 17 verschiedenen Gesetzen (vor allem dem Strassenverkehrsgesetz) zusammengefasst. Unter dem Punkt 10 ist das Betäubungsmittelgesetz aufgeführt. | ||
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Grundsätzlich dürfen nur Übertretungen mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die konkreten illegalen Handlungen, die dann mit einer OB bestraft werden können, werden nun aber nicht mehr im Gesetz aufgeführt, | Grundsätzlich dürfen nur Übertretungen mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die konkreten illegalen Handlungen, die dann mit einer OB bestraft werden können, werden nun aber nicht mehr im Gesetz aufgeführt, | ||
- | ==== Vernehmlassung OB-Verordnung ==== | + | ===== Vernehmlassung OB-Verordnung |
Im April 2017 wurde der Entwurf der OBV des Bundesrates in die Vernehmlassung geschickt. Im Kapitel X, Betäubungsmittelgesetz, | Im April 2017 wurde der Entwurf der OBV des Bundesrates in die Vernehmlassung geschickt. Im Kapitel X, Betäubungsmittelgesetz, | ||
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Ob diese Zügelei nun zu einer schweizweit einheitlichen Handhabung führt? Es bleibt zweifelhaft. Die kantonale Anwendung ist enorm verschieden, | Ob diese Zügelei nun zu einer schweizweit einheitlichen Handhabung führt? Es bleibt zweifelhaft. Die kantonale Anwendung ist enorm verschieden, | ||
- | == Nachtrag Ende 2017 == | + | ==== Nachtrag Ende 2017 ==== |
Die Ordnungsbussen sollen ja vom BetmG in das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz (OBG) bzw. die dazugehörige Ordnungsbussenverordnung (OBV) gezügelt werden. Die Vernehmlassung für die OBV ist vorüber, aber die Kantone sprachen sich gegen ein Inkrafttreten per 1.1.2018 aus – so war es vom Bundesrat angekündigt worden. Der Termin sei zu früh, einige plädierten für den 1.1.2019, oder auch dafür, das Ganze erst ein Jahr nach der definitiv erstellten Ordnungsbussenliste einzuführen. Sie bräuchten diese Zeit für die ganzen Umstellungen. Das kann also noch dauern. | Die Ordnungsbussen sollen ja vom BetmG in das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz (OBG) bzw. die dazugehörige Ordnungsbussenverordnung (OBV) gezügelt werden. Die Vernehmlassung für die OBV ist vorüber, aber die Kantone sprachen sich gegen ein Inkrafttreten per 1.1.2018 aus – so war es vom Bundesrat angekündigt worden. Der Termin sei zu früh, einige plädierten für den 1.1.2019, oder auch dafür, das Ganze erst ein Jahr nach der definitiv erstellten Ordnungsbussenliste einzuführen. Sie bräuchten diese Zeit für die ganzen Umstellungen. Das kann also noch dauern. | ||
- | == Ältere Zusammenfassung == | + | ==== Ältere Zusammenfassung |
[[li740202|Die Verschiebung der Ordnungsbussen]] | [[li740202|Die Verschiebung der Ordnungsbussen]] | ||
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====== Beispiele von Ordnungsbussen ====== | ====== Beispiele von Ordnungsbussen ====== | ||
- | ==== Aus Zürich ==== | + | ===== Aus Zürich |
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- | ==== Aus dem Tessin ==== | + | ===== Aus dem Tessin |
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====== Ordnungsbussen in den Medien (ab Okt. 2013) ====== | ====== Ordnungsbussen in den Medien (ab Okt. 2013) ====== | ||
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