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Editorial (LI102)

Liebes Mitglied

Die Repressionszahlen sinken (siehe Statistikseiten). Polizeien und Staatsanwaltschaften setzen im Schnitt weniger Ressourcen für die Hanfverfolgung ein. Das freut mich ­ungemein! Die Bundesgerichtsentscheide entfalten also Wirkung. Wahrscheinlich spielt auch die generelle Behörden-Über­lastung eine Rolle.

So positiv dieser Rückgang auch ist: ­Dadurch nimmt die Willkür weiter zu. Denn diejenigen, die es trotzdem noch trifft, erleben praktisch das Gleiche wie immer: Befragungen, Hausdurchsuchungen, Verzeigungen, Bestrafungen.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Staatsanwaltschaften klar kommunizieren würden, dass bestimmte Handlungen nicht mehr verfolgt werden. Von mir aus auch nach Kantonen unterschiedlich (die Staatsanwaltschaften sind kantonale ­Behörden). Aber dann wüsste man wenigstens: Gut, in diesen Kantonen werden Hanfsamenfälle nicht mehr verfolgt. In jenen Kantonen wird aktenkundiger Konsum nicht mehr verfolgt. Und so weiter.

Denn die Polizeien können nicht mehr alles verfolgen, die Ressourcen reichen einfach nicht. Eine Gesetzesänderung lässt jedoch noch länger auf sich warten. Also: Ausnahmen für die Strafverfolgung definieren!

Hanfige Grüsse vom Sekretär

Sven Schendekehl

Zuletzt geändert: 2024/09/02 17:00

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