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 ====== Was sind Vereinsstatuten? ====== ====== Was sind Vereinsstatuten? ======
  
-Die Statuten eines Vereins geben ihm die rechtliche Grundlage (ähnlich wie Verfassung und Gesetze einer Gesellschaft). Sie erklären, was die Mitgliedschaft bedeutet und welches die Ziele des Vereins sind. Ausserdem ist dort festgehalten, wie der Vorstand bestellt wird und wie hoch die Mitgliederbeiträge maximal sein dürfen.+Die Statuten eines Vereins geben ihm die rechtliche Grundlage (ähnlich wie Verfassung und Gesetze einer Gesellschaft). Sie erklären, was die [[verein_li:mitgliedschaft|Mitgliedschaft]] bedeutet und welches die **Ziele des Vereins** sind. Ausserdem ist dort festgehalten, wie der [[verein_li:verein#wer_leitet_den_verein_legalize_it|Vorstand]] bestellt wird und wie hoch die Mitgliederbeiträge maximal sein dürfen.
  
-==== Statuten Verein Legalize it! ====+{{:verein_li:statutenvereinlegalizeit.pdf|Statuten Verein Legalize it! als PDF}}
  
-== I. Name und Sitz des Vereins ==+===== Statuten Verein Legalize it! ===== 
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 +==== I. Name und Sitz des Vereins ====
    
 Unter dem Namen «Legalize it!» besteht ein Verein mit Sitz in Zürich im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.  Unter dem Namen «Legalize it!» besteht ein Verein mit Sitz in Zürich im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. 
  
-== II. Zweck des Vereins ==+==== II. Zweck des Vereins ====
    
 Der Verein bezweckt die regelmässige Information seiner Mitglieder und weiterer interessierter Kreise über die Themen Hanflegalisierung, Kiffkultur, Hanf-Szene und rechtliche Fragen rund um den Hanf. Letztlich will der Verein die vollständige Legalisierung von Hanf in der Schweiz erreichen.  Der Verein bezweckt die regelmässige Information seiner Mitglieder und weiterer interessierter Kreise über die Themen Hanflegalisierung, Kiffkultur, Hanf-Szene und rechtliche Fragen rund um den Hanf. Letztlich will der Verein die vollständige Legalisierung von Hanf in der Schweiz erreichen. 
  
-== III. Mittel des Vereins ==+==== III. Mittel des Vereins ====
  
    
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   * weitere Aktivitäten (Veranstaltungen, Exkursionen, Aktionen etc.), sofern es seine Mittel erlauben.    * weitere Aktivitäten (Veranstaltungen, Exkursionen, Aktionen etc.), sofern es seine Mittel erlauben. 
  
-== IV. Finanzen des Vereins ==+==== IV. Finanzen des Vereins ====
    
 Der Verein finanziert sich durch  Der Verein finanziert sich durch 
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   * Ertrag aus dem Verkauf des Magazins Legalize it! und weiterer Druckerzeugnisse oder Dienstleistungen.   * Ertrag aus dem Verkauf des Magazins Legalize it! und weiterer Druckerzeugnisse oder Dienstleistungen.
  
-== V. Organisation ==+==== V. Organisation ====
    
 Die Organe des Vereins sind  Die Organe des Vereins sind 
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 Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal fünf Vereinsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, wobei eine Wiederwahl unbeschränkt möglich ist. Der Vorstand konstituiert sich selber und legt seine Sitzungen selber fest. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über die Berechtigung, den Verein nach aussen zu vertreten (Einzelunterschrift). Der Vorstand beruft die Vereinsversammlungen ein. Sowohl die ordentliche, einmal jährlich stattfindende und auch allfällige ausserordentliche Vereinsversammlungen. Er erstellt die Jahresrechnung und den Jahresbericht zu Handen der VV. Der Vorstand kann Personal für die Produktion des Magazins Legalize it!, der Rechtsberatungen, des Sekretariats und weiterer Aktivitäten einstellen. Er ist dafür verantwortlich.  Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal fünf Vereinsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, wobei eine Wiederwahl unbeschränkt möglich ist. Der Vorstand konstituiert sich selber und legt seine Sitzungen selber fest. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über die Berechtigung, den Verein nach aussen zu vertreten (Einzelunterschrift). Der Vorstand beruft die Vereinsversammlungen ein. Sowohl die ordentliche, einmal jährlich stattfindende und auch allfällige ausserordentliche Vereinsversammlungen. Er erstellt die Jahresrechnung und den Jahresbericht zu Handen der VV. Der Vorstand kann Personal für die Produktion des Magazins Legalize it!, der Rechtsberatungen, des Sekretariats und weiterer Aktivitäten einstellen. Er ist dafür verantwortlich. 
  
-== VI. Mitglieder ==+==== VI. Mitglieder ====
    
 Mitglied des Vereins wird, wer den jährlichen Mitgliederbeitrag einbezahlt hat und sich mit dem Zweck des Vereines identifizieren kann. Die Mitgliedschaft dauert von der Einzahlung an gerechnet ein Jahr. Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Vorstand kann einen Antrag auf Mitgliedschaft unbegründet ablehnen. Die Rechte der Mitglieder sind die Teilnahme an den Vereinsversammlungen, die Zustellung einer Rechtshilfebroschüre, des Magazins Legalize it! und der verbilligte Bezug weiterer Exemplare des Magazins Legalize it! Die Mitarbeit von Mitgliedern (Hilfe bei Versänden, Aktionen, Artikel schreiben etc.) ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht.  Mitglied des Vereins wird, wer den jährlichen Mitgliederbeitrag einbezahlt hat und sich mit dem Zweck des Vereines identifizieren kann. Die Mitgliedschaft dauert von der Einzahlung an gerechnet ein Jahr. Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Vorstand kann einen Antrag auf Mitgliedschaft unbegründet ablehnen. Die Rechte der Mitglieder sind die Teilnahme an den Vereinsversammlungen, die Zustellung einer Rechtshilfebroschüre, des Magazins Legalize it! und der verbilligte Bezug weiterer Exemplare des Magazins Legalize it! Die Mitarbeit von Mitgliedern (Hilfe bei Versänden, Aktionen, Artikel schreiben etc.) ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht. 
  
-== VII. Haftung ==+==== VII. Haftung ====
    
 Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine Privathaftung über den laufenden Mitgliederbeitrag der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Privatmitglieder maximal 100 Franken pro Jahr, für Firmenmitglieder maximal 400 Franken pro Jahr.  Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine Privathaftung über den laufenden Mitgliederbeitrag der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Privatmitglieder maximal 100 Franken pro Jahr, für Firmenmitglieder maximal 400 Franken pro Jahr. 
  
-== VIII. Schlussbestimmungen ==+==== VIII. Schlussbestimmungen ====
    
 Diese Totalrevision der Statuten ersetzt die alten Statuten vom 6. Juni 1998 und wurde an der ordentlichen Vereinsversammlung vom 14. Januar 2005 beschlossen und in Kraft gesetzt.  Diese Totalrevision der Statuten ersetzt die alten Statuten vom 6. Juni 1998 und wurde an der ordentlichen Vereinsversammlung vom 14. Januar 2005 beschlossen und in Kraft gesetzt. 
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-//Zur Information: Den Vorstand bilden zurzeit Fabian und Sven.// 
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Zuletzt geändert: 2011/12/09 22:11

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